Südtirol unter italienischer Herrschaft : eine Schilderung mit urkundlichen Belegen
. Der Präfekturerlah, mit welchem die Anhangstunden aufgelassen wurden, lautet: „Das kgl. Provediwrat verfügt mit Rote vom IS. Zanuar !92ö, Ar. ö2b/,i Z, daß im Hinblicke auf das Gesehdekrei vom 22. November 192Z, Ar. 21H1, mit welchem Punkt 2 und folgende des Art. ZI des Gesamttexes der Schulgesetze vom 22. Januar 1925, Ar. 432, abgeschafft sind, der Unterricht à der deutschen Sprache, als der zweiten Sprache, zu unterbleiben hat. Sch verfüge >daher, daß in den Klassen mit italienischer Unterrichtssprache