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Seite 1 von 4
Datum: 28.01.1926
Umfang: 4
, Dr. Hub e r, Dr. Gamper, Hüttenberger uns &envkn überreichten in der heutigen Lanötagssitznng aem Landeshauptmarm folgende A n f r a g e: Die Tagespreise hat gestern die Mitteilung gebracht, daß durch ein kgl. italienisches Dekret verfügt worden sein soll, daß im Bereiche von SO Kilometern von den italienischen Grenzen Ausländer keinen Handel und kein Ge werbe treiben dürfen. Nach diesem Dekrete sollen jene Ausländer, die in diesen Grenzgebieten eine dahingehende Erlaubnis bereits erhalten

, die in N or d ti ro l behei- mtet waren, oder es noch heute sind, in S ü ö t i r o i ihrem Berufe nachgehen. Auch das Umgekehrte ist der Fall. Sehr viele g e - »vre ne Süd tiroler sind in Nordtirol nichr Wn als Beamte sondern auch als Geschäfts leute tätig. Die Zahl der Nordtiroler unh Deutschöfter- wcher, die sich innerhalb des im königl. Dekrete vorge sehenen Grenzgürtels befinden, beträgt viele hundert Personen, die nunmehr nm ihre Existenz gebracht und anch finanziell rniniert werden sotten. Der im kgl. Dekrete

eingerüumte Liguidierungstermin von drei Monaten ist doch nichts anderes als eine Galgenfrist, die die faschistische Regierung dazu be nutzen will, möglichst verläßliche F a s ch i st e n an Stelle der alten, bewährten deutschen Geschäftsleute öu bringen. Die Gefahr der Entrechtung der österreichischen Ge- Mftsleute wird noch dadurch erhöht, daß gemäß eines anderen kgl. Dekretes aus der jüngsten Zeit die Optionen jederzeit widerrnfen Werden können. Zahlreiche N o r d t i r o l e r, die viele Zahre

in Sndtirol tätig waren, haben für Italien optiert, am die jahrhundertealten Famtlienbesitze weiter in der mmilie zn erhalten. Diesen ehemaligen N o r d- Urolern kann nun die italienische Staatsbürgerschaft Derzeit abgesprochen werden, wenn ein fascht st i- >cher A ge n t findet, daß sich der Optant der italienischen Staatsbürgerschaft unwürdig gemacht hat. Durch die Bei behaltung der alten deutschen Familiennamen, öse auf Grund eines weiteren kgl. Dekretes italien i- ne r t w e r d e n müsse n, ist schon

. die A ü e r k e n n u n g der italienischen Staatsbürgerschaft. Mit einem Worte, alle Optanten sind aus Grund der letzten Dekrete politisch vogel fr ei und sollen dies aus Grund des jüngsten Dekretes auch wirtschaftlich werden. Die Gefertigten stellen daher au den Herrn Landes hauptmann die Anfrage: 1. Ist dem Herrn Landeshauptmann bekannt, ob die in der Tagespresse gebrachte Mitteilung über ei« nenes kgl. italienisches Dekret, mit dem a u s l ä n d i s ch e G e- schäftsleute innerhalb einer Zone von 3V Kilo metern von der Grenze

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 1 von 8
Datum: 13.10.1925
Umfang: 8
l. I. hat der sozialdemokratische Abg. Dr. Ellenbogen eine Reihe von persönlichen Angriffen gegen den kgl. italienischen Minister- -/präsidenten Musiolini gerichtet. Der Präsident des Nativ- 'nalrates hat den Abg. Dr. Ellenbogen unterbrochen und ihn ^ersucht, bei der Behandlung internationaler Angelegenheiten !jene Reserven zu beobachten, die der Würde des österreichi schen Parlaments und den internationalen Gepflogenheiten - entspreche. Am. 2. Oktober erschien der kgl. italienische Ge sandte beim Bundesminister für auswärtige

Angelegen- iheiten Dr. Mataja und legte Verwahrung dagegen ein, daß die Angriffe -des Abg. Dr. Menbogen gegen den Chef der kgl. italienischen Regierung nicht hinlänglich zurückgewiesen worden seien. Der Minister des Aeußern gab der Ansicht Ausdruck, daß nach seinem persönlichen Eindruck die Zurück weisung durch den Präsidenten des Nationalrates hin reichend gewesen sei und daß er fiir seine Person es nicht für zweckmäßig gehalten habe, selbst einzugreifen, da hie rdurch zweifellos eine längere Debatte

entfesselt worden wäre, was zu vermeiden zweckdienlich erschienen ist. Um eine wei tere Mißstimmung der italienischen Regierung zu vermei den. entsandte Dr. Mataja einen leitenden Beamten des -Außenamtes zu dem kgl. italienischen Gesandten, um das '^Bedauern der österreichischen Bundesregierung über den (Zwischenfall auszudrücken. i FeMeton. Wir möchten gern nrme Lente sehen. - Von Francis Carco. J „Das is 'ne Geschichte und is keine Geschichte!" sagte Mir Tirelire, der in der Umgebung der Markthallen

ich euch -darauf aufmerksam machen, daß der Spaß dreißig Francs ^extra ME" Das römische Kabinett erklärte sich indessen durch die Maßnahmen der österreichischen Regierung nicht für befrie digt und verlangte den Ausdruck des Bedauerns der öfter» reichlichen Regierung auch auf schrfftlichem Wege., Diesem Verlangen entsprechend übermittelte der Bundesminister für die auswärtigen Angelegenheiten dem kgl. italienischen Geschäftsträger nachstehende Note. In -der Uebersetzung lau tet die Note: Herr Geschäftsträger

! Unter Bezugnahme auf die Mitteilungen, die Sie mir im Aufträge Ihrer Regierung in den letzten Tagen gemacht haben und die sich auf die Angriffe beziehen, welche -der Abgeordnete Herr Dr. Ellen bogen gegen den Herrn italienischen Ministerpräsidenten in der Sitzung des österreichischen Nationalrates vom 1. ds. gerichtet hat, beehre ich mich, der kgl. italienischen Regie rung in Erinnerung zu rufen, daß die Bundesregierung bereits am 2. Oktober darauf bedacht gewesen ist, seiner Exzellenz dem Herrn italienischen

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Der Südtiroler
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Seite 2 von 6
Datum: 01.12.1925
Umfang: 6
, ohne daß denselben das Postdebit ent zogen wurde, werden entgegen den Bestimmungen des Welt postvereines, dem auch das Königreich Italien beigetreten ist, den Adressaten durch die kgl. italienische Post nicht zugestellt. Diese Verhältnisse bedeuten eine schwere Verletzung des inter nationalen Rechtes und eine Gefährdung der Oesterreich garantierten Unabhängigkeit. Die Gefertigten stellen deshalb an den Landeshaupt mann die Anfrage: Ist der Landeshauptmann bereit, die Bundesregierung auf die Bedrohung Nordtirols durch Italien

aufmerksam zu machen und zu verlangen, daß die Bundes regierung bei der nächsten Sitzung des Völkerbundes auf diese Verhältnisse aufmerksam macht, falls unmittelbare Vorstellun gen bei der kgl. italienischen Regierung nichts fruchten sollten? Die Ausrottungspolitik gegerr die Deutschen in Italien und Jugoslawien. Die großdeutschen Abgeordneten Grailer und Genossen haben an den Außenminister eine Anfrage wegen der in Jugoslawien und in Italien betriebenen Politik einer gewalt samen Entdeutschung und Hetze

. Die Vrelselmebelung in Sudtirol. Der Abgeordnete Clessin und Genossen stellten am 4. November an den Bundesminister für auswärtige Ange legenheiten nachstehende Anfrage: Seit ungefähr zwei Monaten wird die in Innsbruck erscheinende Tageszeitung „Innsbrucker Nachrichten" den in Südtirol befindlichen Adressaten durch die Organe der italie nischen Postverwaltung nicht mehr zugestellt, ohne daß gegen das Blatt von der kgl. italienischen Regierung ein Verbreitungs verbot erlassen worden wäre. Die Verwaltung

des Blattes hat sich deshalb unmittelbar an die kgl. italienische Regierung gewendet, hat jedoch bis jetzt auf die dringlich gehaltene Ein gabe keine Antwort erhalten. Die Verwaltung hat weiter, dn von der kgl. italienischen Regierung eine Antwort auf dir dringliche Eingabe nicht erfolgte, das österreichische Außen amt ersucht, gegen die Uebergriffe voraussichtlich unbefugter Organe der italienischen Postverwaltung bei der italienischen Regierung Protest einzulegen. Auch auf dieses Ersuchen er folgte

Rechtsbruch gleich. Die Gefertigten stellen deshalb die Anfragen: 1. Hat der Herr Bundesminster auf Grund des Ersn- chens der Verwaltung der „Innsbrucker Nachrichten" bei der kgl. italienischen Regierung bereits interveniert? 2 . und falls dies der Fall ist, welche Antwort hat die italienische Regierung erteilt? Falls keine Antwort erfolgt ist, 3. ist der Herr Bundesminister bereit, sofort bei der kgl. italienischen Regierung vorstellig zu werden, damit die Uebergriffe der italienischen Postorgane

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Der Südtiroler
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Seite 7 von 8
Datum: 15.10.1926
Umfang: 8
zur Alpenweide begeben, sowie ! die österreichischen Staatsangehörigen, welche sich in ! den Verhältnissen befinden, von denen im italienisch- ! österreichischem Uebereinkommen vom 28. April 1923 betreffend die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den Grenzgebieten, genehmigt mit kgl. Dekret vom 28. Juni 1923, Nr. 1389, die Rede ist, und mit der vor geschriebenen Grenz- oder Passierkarte versehen sind. Alle anderen Personen müssen mit einer besonderen Legitimationskarte versehen sein, welche von einem Offi

zierskommando der CC. RR. oder der kgl. Finanz- wache oder eines !von einem höheren Offizier gelei teten Stationskommandos auszustellen ist. 2 . Das Verbot Mr jedermann, photographische Apparate zu leihen, Erhebungen zu pflegen, Zeich nungen zu machen und überhaupt Daten und Nach richten irgendwelcher Art zu sammeln. Das Verbot des Zuganges zu den als militärisch besonders wichtigen und unter Nr. 4 behandelten Ort schaften wird auch mittels besonderer, ständiger Tafeln zur öffentlichen Kenntnis gebracht

werden. Die kgl. Karabinieri, die Polizeiwachen, die kgl. Finanzwachen, die Angehörigen der M. N. S. N., die ;Forstwachen, die Gemeindewachen, sowie die Mili tärs des kgl. Heeres, und zwar einzeln oder in Zügen, sind besonders beauftragt, die oberwähnten Verbote und Einschränkungen beobachten zu lassen. Zuwiderhandelnde gegen die Bestimmungen der vor liegenden Kundmachung und der ständigen Tafeln wer den im Sinne der Art. 110 und 434 des allg. Strafgesetzes "bestraft. Triest, am 4. September 1926. Der Präfekt

: Guadagnini. Der erwähnte Erlaß der Präfektur Trient nimmt auf das kgl. Gesetzesdekret vom 23. Mai 1924, Nr. 1122 (Durchführungsverordnung vom 21. Juli 1924) Bezug, welches die Ausübung von Eigentumsrechten m Interesse der militärischen Sicherheit in der neuen Provinz Trient einer weitgehenden Beschränkung un terwirft. Um das nunmehr in Wirksamkeit getretene Er gänzungsdekret in seiner ganzen wirtschaftlichen und politischen Tragweite erfassen zu können, halten wir bine kurze Wiedergabe des zitierten

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Schwazer Bezirksanzeiger
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Seite 1 von 8
Datum: 29.05.1915
Umfang: 8
. Die Kriegserklärung. kb. Wien, 23, Mai. Der kgl. italienische Bot schafter hat heute um halb 4 Uhr nachmittags beim Minister des k. u. k. Hauses und des Aeußeren vorgesprochen und die Kriegserklärung Italiens überbracht. Der Wortlaut. kb. Wien, 23. Mai. Der Text der vom kgl. italienischen Botschafter dem Minister des k, u. k. Hauses und des Aeußeren überbrachten Kriegser klärung hat in deutscher Uebersetzung folgenden Wortlaut: Wien, 23. Mai. Den Befehlen Se. Maje stät des Königs, meines erhabenen Herrschers ent

sprechend, hat der Unterzeichnete kgl. italienische Botschafter die Ehre, Sr. Exzellenz dem Herrn« österr.-ungar. Minister des Aeußeren folgende Mitteilung zu übergeben: Am 4. Mai wurden der k. u. k. Regierung die schwerwiegenden Gründe bekannt gegeben, weshalb Italien im Vertrauen auf sein gutes Recht seinen Bündnisvertrag mit Oesterreich-Ungarn, der von der k. u. k. Regierung verletzt worden war, für nichtig und von nun an wirkungslos erklärt und seine volle Handlungsfreiheit in dieser Hinsicht

wieder erlangt hat. Fest entschlossen, mit allen Mitteln, über die sie verfügt, für die Währung der italienischen Rechte und Interessen Sorge zu tragen, kann die kgl. italienische Regierung sich nicht ihrer Pflicht entziehen, gegen jede gegenwär tige und zukünftige Bedrohung zum Zwecke der Er füllung der nationalen Aspirationen jene Maßnah men zu ergreifen, die ihr die Ereignisse auferlegen. Se. Majestät der König erklärt, daß er sich von morgen ab als im Kriegszustände mit Oesterreich- Ungarn befindlich

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 1 von 10
Datum: 16.02.1935
Umfang: 10
die Organisierung der eigenen Sicherheit in die Wege zu leiten und wird vor allem den Abschluß eines Ost paktes anstreben. Der Inhalt der deutschen Antwortnote Berlin, 15. Februar. (DNB.) Die Antwort aus das Londoner Kommunique, die der Reichsminister des Aus wärtigen, Freiherr von Neurath, dem englischen Botschafter Sir Eric Phipps und dem französischen Botschafter Fran cois Poncet gegeben hat, hat folgenden Wortlaut: Die deutsche Regierung weiß sich mit der kgl. britischen Regierung und der französischen

Regierung einig in dem aufrichtigsten Wunsch, die Sicherung des Friedens zu för dern, dessen Erhaltung ebenso im Interesse der Sicherheit Deutschlands, wie im Jnteresie der Sicherheit der anderen europäischen Staaten liegt. Die deutsche Regierung begrüßt den Geist vertrauensvoller Aussprache zwischen einzelnen Regierungen, der in den Mitteilungen der kgl. britischen und der französischen Regierung zum Ausdruck kommt. Sie wird den ihr vorgelegten Gesamtkomplex, der in dem ersten Teil des Kommuniques

sind, ersahrungs- und naturgemäß Reibun gen mit sich bringen, die im Interesse des Abschluffes einer solchen in ihren Auswirkungen völlig neuartigen Lustkonvention vermieden werden sollten. Bevor die deutsche Regierung an solchen Verhandlungen teil nimmt, hält sie es für wünschenswert, eine Reihe grundsätzlicher Vorfragen in Einzelbesprechungen mit den beteiligten Regierungen zu klären. Sie würde deshalb begrüßen, wenn — nach den voran gegangenen französisch-englischen Beratungen — zunächst eine kgl. britische

Regierung als diejenige TeU- nehmerin an den Londoner Besprechungen, die zugleich (galant von Locarno ist, bereit wäre, hierüber in einen unmittelbar«» Meinungsaustausch auch mit der deut schen Regierung zu treten. Tie deutsche Regierung ist sich eins mit der kgl. britischen und der französischen Regierung in der Auffassung, daß der Abschluß einer Luftkonvention ein bedeutsamer Schritt aus dem Wege zur Solidarität der europäischen Staaten wäre und geeignet sein kann, auch die anderen europäischen

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Südtiroler Landeszeitung
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Seite 2 von 6
Datum: 30.09.1921
Umfang: 6
, der von der öfter- i Freitag, den SO. September 1921. reichifchen Regierung und öffentlichen Meinung vollauf geteilt werde. Dis für Oesterreich hier kundgegebene Sympathie werde das Vertrauen gewiß starken. ZUdliroler Drgesfragen Memgkeiken Das Geseh über die Tteusystemisierung der ^ neuen Provinzen. iDie „Gazzetta Ufficiale' veröffentlicht ein kgl. Gesetzes- deknst vom 31. August, Nr. 1296, betreffs Neufyftemisierung der neuen Provinzen, das folgenden Wortlaut hat: Artikel 1. » Die in Trient und Triest mit kgl

. Dekreten vom 22. Juli 1920, Nr. 1233, eingesetzten Generalzivilkommissäre, sowie der mit kgl. Dekrete vom 17. Dezember 1920, Nr. 1738, in Zara eingesetzte Zivilkommissär fahren fort, in den ihrer Jurisdiktion unterliegenden Gebieten, die der politischen Landesstelle u. der noch in Geltung stehenden Bestimmungen der früheren Regie rung den damaligen Statthaltern zustohenden Befugnisse aus zuüben. Mit kgl. Dekrete, das vom Ministerpräsidenten in Ueber- einstimmung mit kompetenden Ministern herausgegeben

wird, werden die Befugnisse der verschiedenen Landesbehörden zu den vorgenannten Kommissären fast diejenigen vorgenannter zil den Ministerien, welche die Geschäftsführung der neuen Provinzen übernommen haben oder übernehmen werden, ge regelt werden.'/ Unter Vorbehalt einer späteren Ausübung der gesetzgeben den Gewalt im konstitutionellen Wege und durch die kgl. Re gierung, wird in den von den Gesetzen vom 26. November 1920, Nr. 1322, und vom 19. Dezember 1920, Nr. 1778, sowie den Art. 3 und 5 des vorliegenden Dekretes

gezogenen Grenzen den bisher von den Gouvernatoren, Generalzivilkommiffären u. vom Zivilkommiffär In Zara auf dein Gebiete der Gesetzgebung erlassenen Dekreten und Verordnungen die volle Wirksamkeit zuerkannt. Die Bestimmungen des kgl. Dekretes vom 22. Juli 1921, Nr. 1233. welche den Bestimmungen des vorliegenden Dekretes und denjenigen, welche auf Grund derselben von der kgl. Re gierung erlassen werden, widersprechen, werden hiermit außer Kraft gesetzt. Artikel 2. Die kgl. Regierung kann für bestimmte

Gebiete Beamten, deren Rang nicht unter demjenigen eines Vizepräfekten steht, in gewissen Angelegenheiten die Ausübung der Funktionen der politischen Landesstelle übertragen. Diese Beamten werden ebenso wie derjenige, welcher den Generalgivllkommissär an seinem Amtssitze vertritt, den Titel von Vlzegeneralzivilkom- missären führen. Die betreffenden Durchführungsverordnungen werden durch kgl. Dekret ergehen. Artikel 3. Provisorisch und solange nicht im konstitutionellen Wege für die Schaffung

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