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Neueste Zeitung
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Seite 1 von 4
Datum: 28.01.1926
Umfang: 4
, Dr. Hub e r, Dr. Gamper, Hüttenberger uns &envkn überreichten in der heutigen Lanötagssitznng aem Landeshauptmarm folgende A n f r a g e: Die Tagespreise hat gestern die Mitteilung gebracht, daß durch ein kgl. italienisches Dekret verfügt worden sein soll, daß im Bereiche von SO Kilometern von den italienischen Grenzen Ausländer keinen Handel und kein Ge werbe treiben dürfen. Nach diesem Dekrete sollen jene Ausländer, die in diesen Grenzgebieten eine dahingehende Erlaubnis bereits erhalten

, die in N or d ti ro l behei- mtet waren, oder es noch heute sind, in S ü ö t i r o i ihrem Berufe nachgehen. Auch das Umgekehrte ist der Fall. Sehr viele g e - »vre ne Süd tiroler sind in Nordtirol nichr Wn als Beamte sondern auch als Geschäfts leute tätig. Die Zahl der Nordtiroler unh Deutschöfter- wcher, die sich innerhalb des im königl. Dekrete vorge sehenen Grenzgürtels befinden, beträgt viele hundert Personen, die nunmehr nm ihre Existenz gebracht und anch finanziell rniniert werden sotten. Der im kgl. Dekrete

eingerüumte Liguidierungstermin von drei Monaten ist doch nichts anderes als eine Galgenfrist, die die faschistische Regierung dazu be nutzen will, möglichst verläßliche F a s ch i st e n an Stelle der alten, bewährten deutschen Geschäftsleute öu bringen. Die Gefahr der Entrechtung der österreichischen Ge- Mftsleute wird noch dadurch erhöht, daß gemäß eines anderen kgl. Dekretes aus der jüngsten Zeit die Optionen jederzeit widerrnfen Werden können. Zahlreiche N o r d t i r o l e r, die viele Zahre

in Sndtirol tätig waren, haben für Italien optiert, am die jahrhundertealten Famtlienbesitze weiter in der mmilie zn erhalten. Diesen ehemaligen N o r d- Urolern kann nun die italienische Staatsbürgerschaft Derzeit abgesprochen werden, wenn ein fascht st i- >cher A ge n t findet, daß sich der Optant der italienischen Staatsbürgerschaft unwürdig gemacht hat. Durch die Bei behaltung der alten deutschen Familiennamen, öse auf Grund eines weiteren kgl. Dekretes italien i- ne r t w e r d e n müsse n, ist schon

. die A ü e r k e n n u n g der italienischen Staatsbürgerschaft. Mit einem Worte, alle Optanten sind aus Grund der letzten Dekrete politisch vogel fr ei und sollen dies aus Grund des jüngsten Dekretes auch wirtschaftlich werden. Die Gefertigten stellen daher au den Herrn Landes hauptmann die Anfrage: 1. Ist dem Herrn Landeshauptmann bekannt, ob die in der Tagespresse gebrachte Mitteilung über ei« nenes kgl. italienisches Dekret, mit dem a u s l ä n d i s ch e G e- schäftsleute innerhalb einer Zone von 3V Kilo metern von der Grenze

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Südtiroler Landeszeitung
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Seite 2 von 6
Datum: 30.09.1921
Umfang: 6
, der von der öfter- i Freitag, den SO. September 1921. reichifchen Regierung und öffentlichen Meinung vollauf geteilt werde. Dis für Oesterreich hier kundgegebene Sympathie werde das Vertrauen gewiß starken. ZUdliroler Drgesfragen Memgkeiken Das Geseh über die Tteusystemisierung der ^ neuen Provinzen. iDie „Gazzetta Ufficiale' veröffentlicht ein kgl. Gesetzes- deknst vom 31. August, Nr. 1296, betreffs Neufyftemisierung der neuen Provinzen, das folgenden Wortlaut hat: Artikel 1. » Die in Trient und Triest mit kgl

. Dekreten vom 22. Juli 1920, Nr. 1233, eingesetzten Generalzivilkommissäre, sowie der mit kgl. Dekrete vom 17. Dezember 1920, Nr. 1738, in Zara eingesetzte Zivilkommissär fahren fort, in den ihrer Jurisdiktion unterliegenden Gebieten, die der politischen Landesstelle u. der noch in Geltung stehenden Bestimmungen der früheren Regie rung den damaligen Statthaltern zustohenden Befugnisse aus zuüben. Mit kgl. Dekrete, das vom Ministerpräsidenten in Ueber- einstimmung mit kompetenden Ministern herausgegeben

wird, werden die Befugnisse der verschiedenen Landesbehörden zu den vorgenannten Kommissären fast diejenigen vorgenannter zil den Ministerien, welche die Geschäftsführung der neuen Provinzen übernommen haben oder übernehmen werden, ge regelt werden.'/ Unter Vorbehalt einer späteren Ausübung der gesetzgeben den Gewalt im konstitutionellen Wege und durch die kgl. Re gierung, wird in den von den Gesetzen vom 26. November 1920, Nr. 1322, und vom 19. Dezember 1920, Nr. 1778, sowie den Art. 3 und 5 des vorliegenden Dekretes

gezogenen Grenzen den bisher von den Gouvernatoren, Generalzivilkommiffären u. vom Zivilkommiffär In Zara auf dein Gebiete der Gesetzgebung erlassenen Dekreten und Verordnungen die volle Wirksamkeit zuerkannt. Die Bestimmungen des kgl. Dekretes vom 22. Juli 1921, Nr. 1233. welche den Bestimmungen des vorliegenden Dekretes und denjenigen, welche auf Grund derselben von der kgl. Re gierung erlassen werden, widersprechen, werden hiermit außer Kraft gesetzt. Artikel 2. Die kgl. Regierung kann für bestimmte

Gebiete Beamten, deren Rang nicht unter demjenigen eines Vizepräfekten steht, in gewissen Angelegenheiten die Ausübung der Funktionen der politischen Landesstelle übertragen. Diese Beamten werden ebenso wie derjenige, welcher den Generalgivllkommissär an seinem Amtssitze vertritt, den Titel von Vlzegeneralzivilkom- missären führen. Die betreffenden Durchführungsverordnungen werden durch kgl. Dekret ergehen. Artikel 3. Provisorisch und solange nicht im konstitutionellen Wege für die Schaffung

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Volksblatt
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Seite 6 von 8
Datum: 25.06.1924
Umfang: 8
werden wird, um sich in ein Erholungsheim zu begeben. Am 23. Juli soll in der Herz Jesu-Kirche in Wien das 25jäbrige Priesterjubliäum des Bundes kanzlers Tewel stattfinden. Es scheint Aussicht zu sein, daß der Kanzler bis in einen Monat so lveit hergestellt ist. Die Auflösung der Handelskam mern von Bozen und Novereto ist erfolgt. Für die Bozner Handelskammer wurde der bisherige Präsident, Herr Josef KerschbaAmer, zum kgl. Kommissär er nannt, um die Durchführung des neuen Han delskammergesetzes in die Wege zu leiten

. Von der Brandschaden-Versiche rung. In der Sitzung vom 23. Juni 1924 hat der Verwaltungsrat der Landes-Brandschadens-An- stalt, indem er sich mit der Entscheidung der kgl. Kommission vom 24. Mai 1924. womit dieselbe die Liquidierung der Landes-Brandschadens- Unstalt beschlossen hat. nicht «einverstanden er- klärt, die ganze vom Dr. Camilla Rossotto nach der Fällung obiger Entscheidung entfaltete Tä tigkeit insoweit gebilligt und anerkannt, als er bei Ausfall der Garantie seitens des Landes

, dieselbe durch die Hilfe einer anderen Fürsorge- Anstalt zu ersetzen suchte, wobei jedoch die Un abhängigkeit, die Selbständigkeit, der Charak ter und das Vermögen der Landes-Brandscha- dens-Anstalt erhalten bleiben sollen; er spricht den innigsten Wunsch aus aus Weiterbestehen dieser wohltätigen Anstalt und beschließt: 1. Wiederum an die kgl. Kommission für die Landesverwaltung mit der Bitte heranzutreten, dieselbe möge die für den Weiterbestand der Anstalt nötige Garantie übernehmen: 2. Für den Fall

der letzten Volkszählung eine Bevölkerung von K38.324 Einwohnern zählt, daß infolgedessen der Provinzialrat aus 45 Mitgliedern zu be stehen hat, mit Rücksicht darauf, daß aus jedem Provinz-Wahlkreis 5 Provmzräte zu wählen sind und infolgedessen die Provinz in 9 große Wahlkreise einzuteilen ist. welche unter sich bei läufig gleich groß sein sollen, angesichts der ge genwärtigen Gerichtsbezirkeinteilung und der Bevölkerungsziffer der Gerichtsbezirke, unter Bezugnahme auf die Artikel 74 und 75 des kgl

. Dekretes vom 30. Dezember 1923, Nr. 2837 und Artikel 1 des kgl. Dekretes vom 23. Mai 1924, Nr. 798. folgendes: Die Provinz von Trento ist für die Wahl der Provinzialräte in folgende 9 Wahlkreise einge teilt, welche je 5 Provinzialräte zu wählen haben 1. Wahlkreis Borgo. bestehend aus den Gemeinden der Gerichtsbezirke Borgo, Pergine. Strigno und Primiero. 2. Wahlkreis Bozen, bestehend aus den Gemeinden der Gerichtsbezirke Bozen, St. Ulrich und Klausen. 3. Wahlkreis Brixen, bestehend aus den Gemeinden

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Südtiroler Heimat
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Seite 7 von 8
Datum: 15.10.1926
Umfang: 8
Staatsangehörigen, die aus dem Innern kom men und sich dahin zur Alpenweide begeben, sowie die österreichischen Staatsangehörigen, welche sich in den Verhältnissen befinden, von denen im italienisch- österreichischem Uebereinkommen vom 28. April 1923 betreffend die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den Grenzgebieten, genehmigt mit kgl. Dekret vom 28 . Juni 1923, Nr. 1389, die Rede ist, und mit der vor geschriebenen Grenz- oder Passierkarte versehen sind. Alle anderen Personen müssen mit einer besonderen

Legitimationskarte versehen sein, welche von einem Offi zierskommando der CE. RR. oder der kgl. Finanz wache oder eines von einem höheren Offizier gelei teten Stationskommandos auszustellen ist. 21 Das Verbot für jedermann, photographische Apparate zu leihen, Erhebungen zu pflegen, Zeich nungen zu machen und überhaupt Daten und Nach richten irgendwelcher Art zu sammeln. Das Verbot des Zuganges zu den als militärisch besonders wichtigen und unter Nr. 4 behandelten Ort schaften wird auch mittels besonderer

, ständiger Tafeln zur öffentlichen Kenntnis gebracht werden. Die kgl. Karabinieri, die Polizeiwachen, die kgl. Finanzwachen, die Angehörigen der M. N. S. N., die Forstwachen, die Gemeindewachen, sowie die Mili tärs des kgl. Heeres, und zwar einzeln oder in Zügen, sind besonders beauftragt, die oberwähnten Verbote und Einschränkungen beobachten zu lassen. Zuwiderhandelnde gegen die Bestimmungen der vor liegenden Kundmachung und der ständigen Tafeln wer den im Sinne der Art. 110 und 434 des allg

. Strafgesetzes bestraft. Triest, am 1. September 1926. Der Präfekt: Guadagnini. Der erwähnte Erlaß der Präfektur Trient nimmt auf das kgl. Gesetzesdekret vom 23. Mai 1924, Nr. 1122 ^Durchführungsverordnung vom 21. Juli 1924) Bezug, welches die Ausübung von Eigentumsrechten im Interesse der militärischen Sicherheit in der neuen Provinz Trient einer weitgehenden Beschränkung un terwirft. I Um das nunmehr in Wirksamkeit getretene Er gänzungsdekret in seiner ganzen wirtschaftlichen und politischen Tragweite

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Meraner Zeitung
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Seite 2 von 12
Datum: 17.11.1923
Umfang: 12
der Fabrikationssteuer den Abfin- dungswÄg' im Abonnement zugelassen«. Verschiebung der Gemeinde» und Provinz!«!- wählen^ Die „Gazzetta Ufficiale' vom 14. ds., Num mer 267. verla-utbart das kgl. Dekret vom 21. Oktober 1923, Nr. 2362, womit der Termin für die Durchführung der Provinz!al- und Ge- 'meindewahsen in den neuen Provinzen von^em ml«t kgl. Dekret vom 15. Juli ISN, Nr. 1750, festgesetzten Zeitpunkte um weitere drei Mo nate verschoben wird. Liquidierung der Schäden an politisch Verfolgte'. Die „Gazzetta

UW'iale' vom 14. ds.. Num mer 267, lverlautbart das kgl. Dekretgesetz vom 7. Oktober 192Z, Nr. 2326. womit bc-i den Prä- -fekturen Trient, Triest und Zara je eine Kom mission eingesetzt wird, welche die Entschädigun gen festzustellen hat für erlittene Schäden seitens «der von der -friiheren österreichischen Regierung politisch verfolgten Personen in den neuen Pro vinzen. Diese Kommissionen haben ihre Arbeiten bis 31. Dezember 1923 fertigzustellen. Die Kom missionen« werden die Liquidierung

der dort ansässigen Bevölkerung. Die Bundesregie rung wird aufgefordert, durch unsere Gesandten eF.schen R . >es gegebenen Ver die Zurücknahme Schülverördnungen zu verlangen. Die Lan desregierung wird aufgefordert, durch das Bun desministerium des Aeußern das berechtigte der kgl. italienischen Regierung an die ihr bei Abschluß des Friedensverträge sprechungen zu erinnern und der Schulverordnungen zu ver Verlangen der Tiroler nach Wahrung der Rechte der Deutschen in .... (südlich des Brenners) an um sprach

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Meraner Zeitung
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Seite 2 von 6
Datum: 24.02.1923
Umfang: 6
un mittelbar bevor und gedenkt man damit hauptsächlich den Clektrlzitätsunternehmun- gen und der Landwirtschaft neuen Impuls zu geben. Die „Gazzella Itfficiale' verlaut- bart ein kgl. Dekret vom 11. Jänner 1SZ3, womit die in den alten Provinzen be stehende Steuer auf die tote Hand, sowie die Steuer für Lebens Versicherungsverträge und den Handel mit Tilres von ausländischen Gesellschaften auf die neuen Provinzen aus gedehnt wird. Es verlautbart ferner das kgl. Dekret vom 8. Februar 1923. womit das Geseh

eidesstattliche Erklärung vor den,zuständigen ausländischen Behörden ab gegeben werden. Dem Gesuche kann jedes Dskn. men>t beigeüchlossen werden, welches als Nach weis für das Gesuch dienlich ist. Inn Sinne des Art. 2 des kgl. Dekretes voi» 7. November 1920, Nr. 1940, sind als kleine Vermögen sene zu betrachten, deren Wert auf Grund der gegenwärtigen Marktlage den Wert von S0.000 Lire nicht überschreiten. Hinsichtlich dieser Bestimmung ist Zu /beachten, daß alle Güter, welche derselben Person oder Körper

«können sich die In teressenten direlkt an die kail. BrMekt'r In Trient wenden. Dlö Eintreibung der direkten Stevern. ,Aie „Gazzetta Wiciale' Nr. 42 vom 20. ds. verlautbart das kgl. Dekret vom 11. Jänner 1923, Nr. 117, womit das Steuereintretbungs- stzstem der alten Provinzen auf die neuen aus gedehnt wird. Der Art 1 dieses Dekretes dehnt auf die neuen Provinzen das Dekret vom 17> Oktober 1922, Nr. 140>1, welches den Testo unico der Gesetze über die Eintreibung der direkten Steuern enthält, sowie die diesbezügliche Ver

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Volksrecht
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Seite 3 von 4
Datum: 25.10.1922
Umfang: 4
in arbeiterfrenndlichlltn Sinne betätigt. Uebrigens ist die Ortsgruppe der Meraner Bau- DOlnStOtnf(9(l)l IttlO ' arbeiter schon seit dem Generalstreik nicht mehr Mitglied MusgleichsSerfähreN Tiroler Vereins- ' ^ ^kschaftskomMs^ infMdessen.sind Angriffe bank. Vom kgl. Tribunal wird bekaimtgegebm:, Zur, Er außenstehenden Gruppe vollstandtg wirkungslos. Anhörung der Gläubiger über den Antrag der Aus- ! Spaltung in Trient. In der Parteiorganisatioit gleichsschnldnerin ans Bestellung ihres bisherigen Ver-! in Trient ist es leider

, daß zur Ausübung der Jagd oder des Vogelfanges eine diesbezüg liche Erlaubnis rwtwendig ist. Für die Lizenzen zunt Waffentragen, die ans Grund des Dekretes des Zivil- kommjssariates vom 25. August 1920, Nr.' 46.462 bezw. vom 12. Jänner 1921, Nr. 3698/1/4 ausgestellt werden, sind 30 Lire zu bezahlen, sowie für das Personalbüchlein 20 Cent, und für die Quittung auf der' Postanweisung, welche die Ansuchenden der politischen Behörde 1.. Instanz' .bezw. der kgl. Quästur in Trient einzusenden haben. Wer bereits

anfälliger weiterer Fragen wird eine getreten. Die Gruppe will demnächst eut elgenes Wochen allgemeine Glänbiger-Tagfährt angcorditet für Die ns- blatt herausgeben. Unseres Erachtens wird sich gar bald tag, den 7. November 1922, Vormittags 9 Uhr, IHerausstellen, daß das Bestehen zweier sich gegenseittg beim kgl. Tribunal in Bozen, Schwttrgerichtssaal ebetv- befehdender Parteigrttppen nientals irrt Interesse der Ar- erdig, rückwärts, bei welcher es den Gläubigern frei- beiterschaft' gelegen

. . Entwertung von- Stempel marken Mit- els Durchlochung. Die Handelskammer Bozen bringt zur Kenntnis, daß eilt in der „Gazzctta Uff.' vvnr 19. Oktober Verlautbartes kgl. Dekret deir UiNfang euer Geschäftsbetriebe festsetzt, die verpftickftet sind, vom 1. Jänner 1923 an alle Doppelstempelntarkon ftlr. die §ntrichtttng der Luxüsstener und der WareiluiNsatz'ge- oühr, sowie alle übrigen festen Stempelgebührcn mittels' Türchlochütrg'stnaschinett zu entwertcit. E§ gehören dazu alle Lnxns-Gastbetriebe

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Meraner Zeitung
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Seite 2 von 4
Datum: 23.07.1924
Umfang: 4
, auf die wir jene, welche für die Ein- ivihlmg in die kgl. Finanzivache Jnter- esse baden, besonders aufmerksam machen. Von >den wichtigst«» Bestimmungen Hinsicht' lich der Aufnahme :md der Stellung der Fi nanzwache erwähnen wir folgende: Die Ein reibung kann nach dem sollendeten 18. Lebens jahr und bis Avm 30. erfolgen -und man kann auch anläßlich der Einberufung zur Waffe an- surlzen, anstatt in ein anderes Korps des Heeres in die Finnnzwache aufgenommen zu werden^ Die Eingereihten erhalten einen sofortigen Zuschuß von 600 Lire

bei der kgl. Finanzwache gültig ist. Alle die vorbezeichueten Dokumente, mit Aus nahme des Zustimmungserklärung»«-^», können aus stempelfreies Papier geschrieben werden, falls der Bewerber da, Armutszeugnis beilegt. Es muh die yhyfische gesunde Soustilution der Bewerber konstatiert werden, und dieselben müssen schreiben und lesen können. R Etliche Behandlung der Pensionen. lieber mehrfache Anfragen aus Interessenten- Handels» und Ge>werbetammer Bogen, bei der O»nWur in Trient »Iber die ge setzliche

des neugewonnenen Goldes strömt, ist noch immer der iGoldmarkt der Welt, und dieser Markt hat seinen Sitz in dem Bankhaus der Rothschilds. Kurork Meran und Vurggrafenaml. Von der Vergnügungssteuer. Der Mjeraner Vertreter der italienischen AuwrengesÄüschaft ersucht uns, ewig« neue Ver- oiÄmmgen 'bezüglich der Vergnüg»rngsfte'uer, die am 1. Juni ds. I. in, Krofft getreten und im kgl. Dekret vom 80. Dezember 19S3 «nchÄten stm. öffentlich be^mmtAugeben: Die Vergnügungssteuer, die von der italieni schen Alitoreng

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