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Bozner Nachrichten
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Seite 6 von 8
Datum: 14.04.1925
Umfang: 8
' Seite ö ersucht die Direktion alle Interessenten, möglichst genau bei der Anmeldung zu sein. ' Außerdem wirb ob Ostermontag zugunsten der Gemeinde ein A u fsch l ag für Wein unda l- koholische Getränke eingehoben, welche ein Drittel der staatlichen Weinsteuer beträgt, kraft kgl. Dekretes Nr. 117 vom 13. Fcibruar 1925. Wer nähere Aufklärungen wünscht, möge sich an diese DirÄtion wenden. . ^ Die Zolldirektion. ZorSerungen gegen öas k. v k. unS k. ung. Merar. Achtung! Letzter Aumeldetermin

: 24. April. Wir erinnern unsere Leser noch einmal, daß am 24. April unwiderruflich die Anmeldefrist für For derungen gegen das k. u. k. Lsterr.-ungar. Aerar, sowie gegen das kgl. ungar. Aerar (Honvsd) ab läuft. .. . ' ^ . Wer zur'Anmeldung berechtigt ist, haben wir in zahlreichen Artikeln eingehent>st erörtert (siehe u. a. die „Industrie- und Handelszeitung', Jahrg. . 1923, Nr. 50, Jahrg. 1924, Nr. 9, 11 uud 27). Welche Forderungen an das k. u. ?. und kgl. - s Aerar sind anzumelden? 1. Forderungen

-, Beamten-und Vertragskautionen. Wo sind diese Forderungen anzumelden? a) Die unter Zahl 1, 2, 4, 3, 6, 7, 8, 9 und 10 angeführten Forderungen sind bei der kgl. Prä- fektur in Trient anzumelden. ^ b) Die unter Zahl 3 angefi'chrten Forderungen (ReguisitionsschÄ>en!) siud bei der kgl. Finanzin tendanz in Trient (mit den bei allen Gemeindeäm tern erhältlichen Formularien) angumeCien. Sind solche Requisitionen bereits srüher einmal als .Kriegsschäden angemeldet worden, so ist die Mel dung trotzdem

! Es ist zwecktunlich sich eine Abschrift der eingereichten Anmeldungen aufzu bewahren, da sie später. noch gebraucht werden könnte. . - , , . ' Volkswirtschaft. Betreff Preistabellen in den Gastherbergen, die laut Verfügung der kgl. Präfektur von Gastwirten' angekauft werden -müssen und nur in italienischer Sprache verfaßt sein dürfen, wäre zu bemerken, daß das im Oktober 1923 erschienene und bisher' stets als maßgebend angesehene Dekret der Präfek tur Trient ausdrücklich besagt, daß rein-italienische Aufschriften

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 5 von 6
Datum: 25.07.1922
Umfang: 6
Mtnstag. den 2S. IM 1S22. »Der Tiroler' Seite » zouopol für Feuerzeuge. Ausdehnung auf die neuen Provinzen. Zeiten im „Tiroler' vom 22. März ISZ2 oer- külichltn wir einen längeren Auszug des kgl. eMsdikretes Nr. 281 vom 2. Feder 1S2Z, wel- „Bestimmungen über die Erzeugung, die Ein- und den Verkauf der „automatischen Anzün- t«' (Feuerzeuge) und der Feuersteine enthäll. Artikel 7 dieses Dekretes hatte bestimmt, dag - auch auf die neuen Provinzen ausgedehnt wer- Iicft Ausdehnung

ist nun durch das kgl. Ve it vom IS. Mai IS22 Nr. 8SZ, verösfentlichtlicht i der „Gazzetta Usficiale' Nr. 1SS vom lS. Juli txz erfolgt. l üinsichLich der materiellen Bestimmungen, u>el- «im Dekret Nr. 281 ex ISZ2 enchalten und nun- x auch auf uns ausgedehnt worden sind, ver- jen wir auf unsere Ausführungen im „Tiro- ' vom 22. März 1S22 und begnügen uns heute »der Wiedergabe des Ausdchnungsdekretes Nr. . Dieses bestimmt im Artikel 1. dah die Bestim men des kgl. Dekretgesetzes Ztr. 281 vom 2. Fe- .k 1922

Feuer,zeuge jeglicher jorm und Größe, sowie die dazugehörigen Aus- xchselstücki, die Feuerstein« und ander« ähnliche gegenstände, welche am Tage der Veröffentlichung ^ erliegenden Dekretes sich im Verkauf oder im rsönlichen Gebrauch befinden, innerhalb zweier lonate dem Ingenieur des technischen Finanzam- l in Trient oder dem Kommando der kgl. Fi- oache oder dein Haupwerlag der Monopol- «stände für jenen Ort. wo der Besitzer der ge- itm Gegenstände wohnt, angezeigt und über» 5en werden. Je« Apparate

, welche gemäß den Vorschriften -r früheren österr. Regierung oder des kgl, De» ttiss Nr. 1229 vom 21. August 1S2I bereits mit km Äten Stempel versehen sind, müssen der Er- lzzungsvergebührung zwecks Anwendung des Zeichens, von welchem Artikel -t des Dekre- i-Sesetzes Nr. 29 281 ex 1922 spricht, unrerwor- i werden. Jene Apparate aber, welche mit dem ! Stempel nicht oersehen sind, werden mit den, Mzeichen nur gegen vollständige Bezahlung Ronopolgebühr, von der Artikel 2 des gs- dMNlin Dekret-Gesekes sprich

jene Bestimmungen der früheren Isllerr. Regierung auf, welche den durch das vor- IlitZ-iü- Dekret auf die neuen Provinze» auc-ge- Indium Bestimmungen widersprechen. Artikel 5: Das vorliegende Dekret tritt gleich zeitig mit den Bestimmungen des kgl. Dekret-Ge setzes in Nr. 281 ex 1922 und kraft der gleichen Verordnung, welche auf Grund des Artikels 7 des genannten Dekret-Gesetzes vom Finanzministerium herausgegeben wird, in Krast. Die Bestimmungen des Ausdehnungsdckretes besagen also im wesentlichen folgendes

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Volksblatt
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Seite 7 von 8
Datum: 17.01.1925
Umfang: 8
, im Alter von 29 Iahren. Die Beerdi gung findet am Freitag um 4 Uhr nachmittags statt. — In Unternmis verschied Frau Amalia Gurschler, geb. Eainelli. Wäschereiinhaberin. im 43. Lebensjahr. — Am 13. ds. starb in der Meraner Heilanstalt Wilhelm Obbes, kgl. holländischer Oberst a. D., aus Moeddelburg in Holland, im Alter von 53 Iahren. — An: 14. ds. verschieden in Meran: Nikolaus Tragust, Bauer aus Tausers im Münstertale, 57 Jahre alt: Mfons Marinelli, Maurer, gebürtig aus S. Zeno-Cles, 67 Jahre« alt

'. im Alter von 40 Iob- ren. Der Jmkervcrein Bozen und Umgebung hält am Sonntag, 18. ds., 10 Uhr vormittags, im Ho tel Badl seine Jahresversammlung ab. Die Tages ordnung bringt wichtige und praktische Fragen zur Behandlung. Neuwahlen keine. Imker und Imker- freunde erscheint zahlreich! Bezahlung der Hundesteuer für das Jahr 1924 in Bozen. Es wird bekanntgegeben, das; die Steuer liste pro 1924 für die Hundesteller nach erfolgter Genehmigung seitens der kgl. Präfektur ab 16. Jänner 1925 eine Woche hindurch

beim hiesigen S.tadtkammeramte aufliegt. Der Termin für die Einzahlung der Steuer ist auf 10. Februar 1925 festgesetzt. Die Zahlung hat in einer Rate an die städtische Esattoria — Banca Cattolica — zu er folgen. Hundebefitzer, welche nicht rechtzeitig die vorgeschriebene Steuer entrichten, verfalleil den durch das Ge^tz vorgesehenen Strafeil. Ein Erlaß bezüglich der Aufräumungsarbeiten in den Wäldern. Der Präfekturkommissär von Bo zen bringt folgenden Erlaß des kgl. Unterpräsekten von Bozen

. Es ist klar, daß derartige Unterlassungen eine ständige Gefahr von Waldbränden^ von Jnsektenschaden bilden und nicht zuletzt auch auf viele Jahre hinans eine Ver zögerung der natürlichen.Wiederaufforstimg der Wälder zur Folge haben, was einer mehr oder minder schweren Waldverwüstung gleichkommt. Die Unterpräfet'tur ordnet daher im Sinne des Art. 183 des kgl. Dekretes vom !!0. Dez. 1923, Nr. 3267, und des ß 4 des Forstgefetzes vom 3. Dezember 1852, R.-G.-Bl. Nr. 250, an, oaß sowohl Gemein

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Volksblatt
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Seite 7 von 8
Datum: 17.06.1925
Umfang: 8
. In unserer Gegend überschreiten die besseren Moste Wohl auch reichlich die 20 Prozent, unsere Prächtigen Auslesen wie die St. Iustina und St. Magdalena auch djie 25 Prozent Zucker. Zum Glücke bleiben die Säuregehalte weit unter den obigen MaLimalzahlen und sinken nicht unter 5 bis 6 Gramm Per Liter und halten die goldene Mitte. A. Becke, Fachkonsulent des Bauernbundes. Die weingesetzliche Kellerkontrolle. -Bekanntlich wurde der eigentliche Kellerei- Kontrolldienst durch ein kgl. Dekret der kgl. Dekret

der kgl. Finanzwache übergeben, weil das italienische Weingesetz spezielle Kontroll organe nicht vorgesehen hat. Nach einem Artikel in der „Italia vinieola ed agraria' sind nun im ganzen Königreiche vierundzwcmzig Kommanden für die Kontrolle mit einem Per sonalstand von 119 Mann errichtet worden. Hievon erscheinen angeführt: Zwei Hauptleute für die Städte Mailand und Neapel, ferner 13 Leutnante, 72 Unteroffiziere und 28 Soldaten der Finanzwache. Da in Italien über 70 Pro vinzen mit Weinbau

hatte. Das Blatt verwies auf diese bewährte Institution, die Ono logen und Weinchemiker für diesen verantwor tungsreichen und fachlich schwierigen Dienst be rufen hatte. Was auch in der sozialen Stellung dieser seinen Ausdruck fand, indem der Ober inspektor Staatsbeamter der sechsten, die sechs undzwanzig Inspektoren der neunten, achten und siebenten Rangklasse (demnach Hauptmann. Major, Oberstleutnant bis Oberstenrang) wa ren. . Dies hat eine besondere Bedeutung, als nach dem kgl. Dekret die allein

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Bozner Nachrichten
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Seite 3 von 8
Datum: 02.01.1923
Umfang: 8
der Ministerrat neue Nor men für die Bemessung der allgemeinen Jndu- Grie-Steuer der neuen Provinzen in den Jahren 1S22 und 1923. A^ > 1x7- -Z, ^ Einholung öer Lizenz für Gast- unö Schankgewerbe. Die kgl. Unterpräfektur in Bozen hat fol gende Kundmachung erlassen: In Anwendung des Art. 5 des in der Vene ra Tridentina in Kraft getretenen Gesetzes für öffentliche Sicherheit ist für die Einholung der Lizenz für Schank- und Gastgewerbe bei der Bezirksbehörde für öffentliche Sicherheit vorzu- sorgen. Demzufolge

hat der kgl. Präfekt für die Venezm Tridentina bestimmt, daß die derzeiti gen durch § 16 der Gewerbe-Ordnung vor gesehenen Konzessionen ab 1. Jänner 1923 pro visorisch in Geltung bleiben und folgendes ver- lügt: a) Innerhalb der ersten zehn Tage des Mo nats Jänner haben die Bürgermeister und Ge meindevorsteher alle mit Gewsrbekonzession versehenen Betriebsinhaber aufzufordern, im 'Laufe des Monates Jänner bei der gefertigten Unterpräfektur ein Gesuch um Verleihung der Lizenz gemäß Art. 50 des Gesetzes

für öffentliche Si cherheit müssen an den Unterpräsekten gerichtet sein' jene um die Verkaufsermächtigung von höher als 21 Prozent gradigen geistigen Geträn ken sind an den Präfekten zu richten, aber im Wege der Gemeindevorstehung bei der gefertig ten Unterpräfektur zur Jnstruierung einzu bringen. Zwecks Erleichterung des Verfahrens bei dieser ersten Durchführung des Gesetzes hat die kgl. Präsektur in Trient Gesuchsformularien drucken lassen, welche für die Betriebsinhaber deutscher Zunge doppelsprachig

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