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Bozner Nachrichten
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Seite 3 von 8
Datum: 08.07.1924
Umfang: 8
Außenminister Nintschitsch reist am Donnerstag nach' Prag zur Konferenz der kleinen Entente ab. Am Freitag.werden in Prag die. Besprechungen beginnen. Heimatliches Der Besuch Ihrer kgl. Hoheit Herzogin Elena von Aosta. Herzogin Elena von Aosta ist am Sonntag in Trient eingetroffen und feier lich empfangen worden. Ihre kgl. Hoheit ist die Gemahlin des Prinzen Emanuel Filibert Her zogs v. Aosta, der ein Geschwisterkind Sr. Ma jestät des Königs ist. Sie ist eine geborene Prin zessin von Orleans, göb. 1871

, vermählt 1895. Die Reise der Herzogin erstreckt sich in den nächsten Tagen nach Salurn, Neumarkt, Auer, Branzoll, Bozen, Wrixen, Sterzing usw. Wir werden aufmerksam gemacht, daß im Reisepro gramm Ihrer kgl. Hoheit die Besuche und Be sichtigungen der italienischen Kindergärten den breitesten Raum einnehmen. Es liegt der deut schen Bevölkerung natürlich ferne auf die Ent schlüsse der hohen Frau, was für Anstalten und Sehenswürdigkeiten dieselbe aus ihrer Reise be suchen will, irgendwelche Ingerenz üben

zu wollen. Aber es läßt sich die Auffassung nicht vermeiden, daß diejenigen Stellen, welche bei djer Verfassung des GMchtigungsprogrammes mitwirken, dabei ganz eigene Zwecke verfolgten. Unser Volk sieht in der Aufdrängung der ita lienischen Kindergärten in den deutschen Ge meinden einen einschneidenden Angriff der Ent nationalisierungstendenz und empfindet es peinlich, d.aß der Besuch Ihrer kgl. Hoheit ge rade diesen Instituten gilt und die Entnationali sierung, welche damit verfolgt wird, durch den Besuch

eines hervorragenden Mitgliedes des kgl. Hauses geradezu eine Sanktion erfährt. Der hohe Gast gewinnt hurch diesen Vorgang, der ihn von der deutschen Bevölkerung fernhält und ausgerechnet mit den italienischen Asylen beschäftigt, ein ganz unzutreffendes Bild von den Verhältnissen in diesem Lajkde, was die Be völkerung vermieden wissen wollte. Vom Wetter. Gestern waren es genau 100 Tage her, daß das erste Gewitter des heurigen Jah res vom Burggrafenamt über den Tschögglberg ge zogen kam. Der alte Spruch

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Bozner Nachrichten
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Seite 2 von 4
Datum: 19.08.1919
Umfang: 4
für die Veneria twa: Auf Grund des Art 2 des kgl. Erlasses vom 24. Juli 1919, Nr. 1251 wird bestimmt: Art. 1. In den vom kgl. Heere innerhalb der Waffenstillstandslinie besetzten Gebieten der Veneria /rriäentina wird binnen 30 Tagen von der Kundmachung dieses Erlasses die Umwechslung in italienische Währung der österreichisch-ungarischen 20 Heller- und 20 Filler-Münzen durchgeführt. Für Beträge bis zu 25 Lire wird die Umwechslung durch die Postämter und für höhere Beträge von den Zweiganstalten der Laue

» ä'ItÄLa in Trents vollzogen. Der Generalkommissär und die damit beauftragten Organe sind be fugt, allerart Nachforschungen bezüglich der Herkunft der zur Einwechslung vorgelegten -Betrage zu pflegen und unbeschadet der all- fälligen Anwendung der durch die Verord nung des Obersten Kommandos des kgl. Heeres vom 22. Mai 1919 angedrohten Stra fen, die Einwechslung zu verweigern, wenn der Besitz der Beträge selbst ungerechtfertigt erscheinen sollte. Art. 2. Die im vorgehenden Artikel ^angeführten

im eheinaligen OesterrÄch-Ungarn an ditlem Tage das Geburts fest des Kaisers Franz Josef gefeiert. Mancher wird am heutigen Tage mit seltsamen Gefühlen an die vergangeneu Zoitetl denken. Die Kaifer- tage gehören der Geschichte an, nur das „Kaiser wetter' blieb auch Heuer diesem Tage treu. Invaliden-Fürsorge. Das Bonner Invaliden-Amt (Laubon 30, 2.) teilst uns mit: Die Einschreibung der Invaliden auf Grund der neuen vom kgl. Ministerium für Militärassistenz «ausgegebenen Verordnungen

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Volksblatt
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Seite 5 von 8
Datum: 29.11.1924
Umfang: 8
25, blieben unverkauft; Einhufer auf getrieben 38, verkauft 15 zu Lire 1000 bis 2500 Nächster Markt unbestimmt. w. Fortbildnugspflicht der Lehrlinge. Es wurde der Präfektur von Trient mitgeteilt, daß nicht alle Lehrlinge unter 18 Jahren die gewerblichen Fort bildungsschulen für Lehrlinge, wo solche Schulen existieren, besuchen. Da ein solcher Zustand nicht zulässig ist, mache ich die Interessenten auf den Ar tikel 20 des kgl. Dekretes vom 31. Oktober 1923, Nr. 2523 („Gazz. Uff.' vom 5. Dezember 1923

) aufmerksam, wonach in allen Ortschaften, wo die Fortbildungskurse eingerichtet sind, alle Arbei ter unter 18 Jahren, welche nicht ein Ab gangszeugnis einer Fachschule besitzen, verpflich tet sind, diese Kurse während ihrer ganzen Dauer zu besuchen und daß die Arbeitgeber ihrer seits verpflichtet sind, den Arbeitern, die für den Besuch der Fortbildungskurse nötige freie Zeit zu geben. Außerdem erinnere ich die Interessierten daran, daß im Sinne des Art. 43, Abs. 2, des zi tierten kgl. Dekretes

Kenntnis erhielt und die notwendigsten Anordnun gen traf. Ein Mann blieb zur Bewachung der schwer verletzten Frau an Ort und Stelle zurück, während der Offizier mittelst Auto sofort nach Bozen fuhr und die Anzeige von dem Raubanfalle beim kgl. Tribu nal erstattete, worauf sich eine Gerichtskommission und der Arzt Herr Dr. Berreiter mit dem Postauto zur Ueberfallstelle begaben. Nach Aufnahme des Tat bestandes wurde auch die tödlich verletzte Frau in warme Decken gehüllt, in das Auto gebettet

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