vor Inkrafttreten des kgl. Dekretes vom 30. Dezember 1920, Nr. 1890, einen ärztlichen Beruf in legaler Weife in den neuen Provinzen des König reiches aus ge übt hoben. Diese müssen zu diesem Zwecke bis spätestens 30. Juni 1922 ein ordnungsgemäßes, mit Dokumenten belegtes Ansuchen an das Ministerium des Innern richten, welches noch Fühlung nahme mit der zuständigen politischen Provinzbehörde mit eigenem Dekrete entscheiden wird. Die Entscheidung des Ministeriums des Innern, fei
des Optionsrechtes zu erwerben erklären oder um Verleihung derselben im Sinne des kgl. Dekretes vom 30. Dezember 1920, Nr. 1890, ansuchen, können in der Ausübung der in den vorhergehenden Arti keln erwähnten Berufen solange fortfahren, bis die endgültige Entscl>eidung über die Option oder das diesbezüglici>e vorgenannte Ansuchen erfolgt ist. Jene Personen, welche den Bedingungen entsprechen, um die Ermächtigung zur Ausübung des Berufes auf Grund des Art. 7 des gegenwättigen Dekretes nachzusuchen
und finanziellen Probleme, an deren Verschleppung zum größten Teile die Un fähigkeit der italienischen Bürokratie schuld sei. Obwohl die „Bozner Nachrichten^ sich darauf beschränkt hatten, diesen von einem Italiener verfaßten, in einer italieni schen Zeitung veröffentlichten Artikel unverändert und ohne jede Kommentierung wiederzugeben, verfügte die kgl. Staatsanwaltschaft Bozen die B e s ch la g n a b m e der bezüglichen Nummer der „Bogner Nachrichten' mit der Be gründung, der Artikel Dr. Roncalis beinhalte
anbelangt Vernünftig gewesen zu sein, wenn -auch erst aus zweiter Hand, bekam Len „Bozner Nachrichten' schlecht. Die kgl. Staatsanwaltschaft von Bozen beschlagnahmte jene Nummer der Zeitung, in der der -betreffende Artikel abgedruckt war. Wir haben vor uns die inkriminierte Nummer der „Bozner Nach richten' mtt den weißen Spalten, wie sie die Herausgeber pflichtschuldigst Herstellen mußten, wenn sie sie verkaufen wollten, liegen. Die Preßfreiheit besteht also in Südtirol darin: die Ar tikel
, welche ihr, italienische Staatsbürger, mit vollem Recht in Genua drucken und lesen könnt, sind euch in Bozen verboten; ehrung für die Dezentralisierung in Kraft erhalt. Und Lies« Dummköpfe von Deutschen in Südttrol wollen di« Autonomiel Sie haben sie ja bereits — wenigstens ist die Staatsanwalt schaft des Königs von Italien autonom, ja vielmehr öster reichisch! Fünf Tage nachher gelangte die Angelegenheit vor das kgl. Kreisgericht Bozen, Abteilung V, welches mit Entschließung vom 17. Okober 1921, unterschrieben