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Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Recht, Politik , Technik, Mathematik, Statistik
Jahr:
2001
Stand: Jänner 2001.- (Südtirol-Handbuch ; 2001).- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
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Seite 88 von 231
Autor: Adami-Gallo, Margit [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Red.: Margit Adami-Gallo ...]
Ort: Bozen
Verlag: Autonome Prov. Bozen
Umfang: VI, 242 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 20., überarb. Aufl.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Signatur: II Z 1.665/2001
Intern-ID: 273893
Die Gesetzgebung Bereits das „erste“ (oder „alte“) Autonomiestatut aus dem Jahre 1948, aber vor allem 1 das „neue“ Autonomiestatut haben dem Land Südtirol Zuständigkeiten übertragen, die andere italienische Regionen oder Provinzen nicht haben. Das Land Südtirol besitzt damit eine Reihe von Selbstverwaltungsbefugnissen, die mit eigenen Gesetzen (den Landes gesetzen) geregelt werden. Diese Landesgesetze werden vom Landtag beschlossen. Eingebracht

mit Mehrheit der anwesenden Landtagsabgeordneten beschlossen. Der vom Landtag genehmigte Gesetzentwurf wird anschließend an den Regierungskommissar weitergeleitet. Die Regierung in Rom hat 30 Tage Zeit, um zu überprüfen, ob das Gesetz im Sinne des Artikels 4 des neuen Autonomiestatutes in Übereinstimmung mit der Verfassung und den Grundsätzen der Rechtsordnung des Staates, unter Achtung der in ternationalen Verpflichtungen und der nationalen Interessen - in welchen jenes des Schutzes der örtlichen

sprachlichen Minderheiten inbegriffen ist - sowie der grundlegenden Bestimmungen der wirtschaftlich-sozialen Reformen der Republik erlassen worden ist. Falls die Regierung inner halb dieser Frist keinen Einwand erhebt, wird das Gesetz im Amtsblatt der Region Trentino-Südtirol veröffentlicht (verkündet) und tritt im Nor malfall am 15. Tage nach der Veröffentlichung in Kraft. Wenn hingegen der vom Landtag genehmigte Gesetzentwurf nicht die Zustimmung (den Sichtvermerk) der römischen Regierung erhält

, kann der Landtag den von der Regierung vorgebrachten Einwänden Rechnung tragen und den Gesetzentwurf in geänderter Form neuer dings genehmigen. Der Landtag kann aber auch auf dem ursprünglichen Text beharren und den Gesetzentwurf in der gleichen Fassung noch ein mal als Beharrungsbeschluss mit absoluter Mehrheit der Mitglieder des Landtages genehmigen. Der neuerlich unverändert verabschiedete Text wird als Landesgesetz rechtskräftig, wenn ihn die römische Regierung nicht innerhalb von 15 Tagen

1
Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Recht, Politik , Technik, Mathematik, Statistik
Jahr:
1996
Südtirol-Handbuch.- Stand: Jänner 1996.- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
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Seite 57 von 213
Autor: Garavelli, Iris [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Red.: Iris Garavelli ...]
Ort: Bozen
Verlag: Autonome Prov. Bozen
Umfang: VI, 226 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 15., überarb. Aufl.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Signatur: II Z 1.665/1996
Intern-ID: 192459
erklärt im römischen Parlament, daß die italienische Regierung nunmehr allen Pflichten nachgekommen sei, die zur vollen Verwirklichung des “Paketes” von 1969 führen sollen. Wenige Stunden vorher hatte der Ministerrat vier wichtige Durchführungs bestimmungen (Beschränkung der staatlichen Ausrichtungs- und Koordinierungsbefugnis - AKB, Finanzregelung, Musikkonservatorium und die sog. “Omnibus”-Bestimmung) genehmigt. Um den Text dieser Durchführungsbestimmungen war monatelang in der Sechser

der Gesetzentwurf zur Errichtung einer Sektion in Bozen des Trienter Oberlandesgerichtes und des Jugendgerichtes endgültig genehmigt Um das Gesetz durchzubringen, mußte die Regierung mehrmals auch die Vertrauensfrage steilen. 18. Dezember 1991 Im römischen Senat wird die Gesetzesvorlage zur Neueinteilung der Senatswahlkreise in Südtirol endgültig genehmigt. Mit der Verwirklichung der “Pakef-Maßnahme 111 erhält Südtirol drei Senatswahlkreise (vorher zwei). 30. Jänner 1992 Ministerpräsident Giulio Andreotti

- und Zwölferkommission hart gerungen worden. Am selben Tag wird von der rö mischen Kammer das neue Studientitelanerkennungsgesetz endgültig genehmigt. 22. April 1992 Der Generalsekretär des römischen Außenministeriums, Bruno Bottai, überreicht dem österreichischen Botschafter in Rom, Emil Staffelmayr, ei ne Begleitnote mit einer Liste der von der italienischen Regierung und vom römischen Parlament erlassenen Durchführungsakte der Maßnahmen zugunsten der Südtiroler Bevölkerungsgruppen. Damit beginnt die bereits

2
Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Recht, Politik , Technik, Mathematik, Statistik
Jahr:
2001
Stand: Jänner 2001.- (Südtirol-Handbuch ; 2001).- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
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Seite 59 von 231
Autor: Adami-Gallo, Margit [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Red.: Margit Adami-Gallo ...]
Ort: Bozen
Verlag: Autonome Prov. Bozen
Umfang: VI, 242 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 20., überarb. Aufl.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Signatur: II Z 1.665/2001
Intern-ID: 273893
erklärt im römischen Parlament, dass die italienische Regierung nunmehr allen Pflichten nachgekommen sei, die zur vollen Verwirklichung des „Paketes“ von 1969 führen sollen. We nige Stunden vorher hatte der Ministerrat vier wichtige Durchführungsbe stimmungen (Beschränkung der staatlichen Ausrichtungs- und Koordi nierungsbefugnis - AKB, Finanzregelung, Musikkonservatorium und die sog. ,,Omnibus“-Best!mmung) genehmigt. Um den Text dieser Durchfüh rungsbestimmungen war monatelang in der Sechser

der Gesetzentwurf zur Errichtung einer Sektion in Bozen des Trienter Oberlandesgerichtes und des Jugendgerichtes endgültig genehmigt. Um das Gesetz durchzubringen, musste die Regierung mehrmals auch die Vertrauensfrage stellen. 18. Dezember 1991 Im römischen Senat wird die Gesetzesvorlage zur Meueinteilung der Se natswahlkreise in Südtirol endgültig genehmigt. Mit der Verwirklichung der „Pakef'-Maßnähme 111 erhält Südtirol drei Senatswahlkreise (vorher zwei). 30. Jänner 1992 Ministerpräsident Giulio Andreotti

- und Zwölferkom- mission hart gerungen worden. Am selben Tag wird von der römischen Kammer das neue Studientitelanerkennungsgesetz endgültig genehmigt. 22. April 1992 Der Generalsekretär des römischen Außenministeriums, Bruno Bottai, überreicht dem österreichischen Botschafter in Rom, Emil Staffelmayr, eine Begleitnote mit einer Liste der von der italienischen Regierung und vom römischen Parlament erlassenen Durchführungsakte der Maßnah men zugunsten der Südtiroler Bevölkerungsgruppen. Damit beginnt

3
Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Recht, Politik , Technik, Mathematik, Statistik
Jahr:
1993
Südtirol-Handbuch.- Stand: Jänner 1993.- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
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Seite 53 von 234
Autor: Volgger, Franz [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Verantwortl. Schriftleiter: Franz Volgger]
Ort: Bozen
Verlag: Autonome Prov. Bozen
Umfang: VI, 246 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 12., überarb. Aufl.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Signatur: II Z 1.665/1993
Intern-ID: 192462
erhält Südtirol drei Senatswahl kreise (vorher zwei). 30. Jänner 1992 Ministerpräsident Giulio Andreotti erklärt im römischen Parlament, daß die italienische Regierung nunmehr allen Pflichten nachgekommen sei, die zur vollen Verwirklichung des »Paketes« von 1969 führen sollen. Wenige Stunden vorher hatte der Ministerrat vier wichtige Durch führungsbestimmungen (Beschränkung der staatlichen Ausrichtungs und Koordinierungsbefugnis - AKB, Finanzregelung, Musikkonserva torium und die sog. »Omnibus

- und Zweisprachigkeitsbestimmungen vorzunehmen. 10. Oktober 1991 In der römischen Kammer wird nach langer und heftiger Diskussion der Gesetzentwurf zur Errichtung einer Sektion in Bozen des Trienter Oberlandesgerichtes und des Jugendgerichtes endgültig genehmigt. Um das Gesetz durchzubringen, mußte die Regierung mehrmals auch die Vertrauensfrage stellen. 18. Dezember 1991 Im römischen Senat wird die Gesetzesvorlage zur Neueinteilung der Senatswahlkreise in Südtirol endgültig genehmigt. Mit der Verwirkli chung der »Paket«-Maßnahme 111

«-Bestimmung) genehmigt. Um den Text dieser Durchführungsbestimmungen war monatelang in der Sechser- Und Zwölferkommission hart gerungen worden. Am selben Tag wird von der römischen Kammer das neue Studientitelanerkennungsgesetz endgültig genehmigt. 22. April 1992 Der Generalsekretär des römischen Außenministeriums, Bruno Bottai, überreicht dem österreichischen Botschafter in Rom, Emil Staffelmayr, eine Begleitnote mit einer Liste der von der italienischen Regierung und vom römischen Parlament erlassenen

4
Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Recht, Politik , Technik, Mathematik, Statistik
Jahr:
2000
Südtirol-Handbuch.- Stand: Jänner 2000.- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
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Seite 59 von 231
Autor: Adami-Gallo, Margit [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Red.: Margit Adami-Gallo ...]
Ort: Bozen
Verlag: Autonome Prov. Bozen
Umfang: 242 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 19., überarb. Aufl.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Signatur: II Z 1.665/2000
Intern-ID: 192443
erklärt im römischen Parlament, daß öle italienische Regierung nunmehr allen Pflichten nachgekommen sei, die zur vollen Verwirklichung des „Paketes“ von 1969 führen sollen. We nige Stunden vorher hatte der Ministerrat vier wichtige Durchführungsbe stimmungen (Beschränkung der staatlichen Ausrichtungs- und Koordi- merungsbefugnis - AKB, Finanzregelung, Musikkonservatorium und die So 9- „Gmnibus'-Bestirrimung) genehmigt. Um den Text dieser Durchfüh rungsbestimmungen war monatelang in der Sechser

der Gesetzentwurf zur Errichtung einer Sektion in Bozen des Trienter Oberlandesgerichtes und des Jugendgerichtes endgültig genehmigt. Um das Gesetz durchzubringen, mußte die Regierung mehrmals auch die Vertrauensfrage stellen. 18. Dezember 1991 lm römischen Senat wird die Gesetzesvorlage zur Neueinteilung der Se natswahlkreise in Südtirol endgültig genehmigt. Mit der Verwirklichung der »Paket“--Maßnahme 111 erhält Südtirol drei Senatswahlkreise (vorher zwei). 30 - Jänner 1992 Ministerpräsident Giulio Andreotti

- und Zwölferkom- mission hart gerungen worden. Am selben Tag wird von der römischen Kammer das neue Studientitelanerkennungsgesetz endgültig genehmigt. 22 - April 1992 per Generalsekretär des römischen Außenministeriums, Bruno Bottai, überreicht dem österreichischen Botschafter in Rom, Emil Staffelmayr, ei de Begleitnote mit einer Liste der von der italienischen Regierung und vom römischen Parlament erlassenen Durchführungsakte der Maßnahmen zu gunsten der Südtiroler Bevölkerungsgruppen. Damit beginnt

5
Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Recht, Politik , Technik, Mathematik, Statistik
Jahr:
1995
Südtirol-Handbuch.- Stand: Jänner 1995.- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
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Seite 56 von 202
Autor: Garavelli, Iris [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Red.: Iris Garavelli ...]
Ort: Bozen
Verlag: Autonome Prov. Bozen
Umfang: VI, 212 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 14., überarb. Aufl.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Signatur: II Z 1.665/1995
Intern-ID: 192460
im römischen Parlament, daß ! e italienische Regierung nunmehr allen Pflichten nachgekommen sei, le 2ur vollen Verwirklichung des “Paketes” von 1969 führen sollen. Wenige runden vorher hatte der Ministerrat vier wichtige urchführungsbestimmungen (Beschränkung der staatlichen Ausrichtungs- Un d Koordinierungsbefugnis - AKB, Finanzregelung, Musikkonservatorium JJnd die sog. 'Omnibus”-Bestimmung) genehmigt. Um den Text dieser urchführungsbestimmungen war monatelang in der Sechser- und wölferkommission hart

der Gesetzentwurf zur Errichtung einer Sektion in Bozen des Trienter Oberlandesgerichtes und des Jugendgerichtes endgültig genehmigt. Um das Gesetz durchzubringen, mußte die Regierung mehrmals auch die Vertrauensfrage stellen. 18. Dezember 1991 Im römischen Senat wird die Gesetzesvorlage zur Neueinteilung der Senatswahlkreise in Südtirol endgültig genehmigt. Mit der Verwirklichung d er 'Pakef-Maßnahme 111 erhält Südtirol drei Senatswahlkreise (vorher zwei). Jänner 1992 Ministerpräsident Giulio Andreotti erklärt

gerungen worden. Am selben Tag wird von der rä tschen Kammer das neue Studientitelanerkennungsgesetz endgültig Qenehmigt. 22. April 1992 ,® r Generalsekretär des römischen Außenministeriums, Bruno Bottai, perreicht dem Österreichischen Botschafter in Rom, Emil Staffelmayr, eine Begleitnote mit einer Liste der von der italienischen Regierung und VorT1 römischen Parlament erlassenen Durchführungsakte der Maßnahmen Zugunsten der Südtiroler Bevölkerungsgruppen. Damit beginnt

6
Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Recht, Politik , Technik, Mathematik, Statistik
Jahr:
1992
Südtirol-Handbuch.- Stand: Jänner 1992.- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
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Seite 51 von 230
Autor: Volgger, Franz [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Verantwortl. Schriftleiter: Franz Volgger]
Ort: Bozen
Verlag: Autonome Prov. Bozen
Umfang: VI, 242 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 11., überarb. Aufl.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Signatur: II Z 1.665/1992
Intern-ID: 192463
erhält Südtirol drei Senatswahlkrei se (vorher zwei). 30. Jänner 1992 Ministerpräsident Giulio Andreotti erklärt im römischen Parlament, daß die italienische Regierung nunmehr allen Pflichten nachgekommen sei, die zur vollen Verwirklichung des “Paketes“ von 1969 führen sollen. Wenige Stunden vorher hatte der Ministerrat vier wichtige Durch führungsbestimmungen (Beschränkung der staatlichen Ausrichtungs- Und Koordinierungsbefugnis - AKB, Finanzregelung, Musikkonserva torium und die sog. ,,0mnibus

- und Zweisprachigkeitsbestimmungen vorzunehmen. 10. Oktober 1991 In der römischen Kammer wird nach langer und heftiger Diskussion der Gesetzentwurf zur Errichtung einer Sektion in Bozen des Trienter Oberlandesgerichtes und des Jugendgerichtes endgültig genehmigt. Dm das Gesetz durchzubringen, mußte die Regierung mehrmals auch die Vertrauensfrage stellen. 18. Dezember 1991 [ nn römischen Senat wird die Gesetzesvorlage zur Neueinteilung der Senatswahlkreise in Südtirol endgültig genehmigt. Mit der Verwirkli chung der „Pakef'-Maßnahme 111

“-Bestimmung) genehmigt. Um den Text dieser Durchführungsbestimmungen war monatelang in der Sechser- und Zwölferkommission hart gerungen worden. Am selben Tag wird von der römischen Kammer das neue Studientitelanerkennungsgesetz endgültig genehmigt. 22. April 1992 Der Generalsekretär des römischen Außenministeriums, Bruno Bottai, überreicht dem österreichischen Botschafter in Rom, Emil Staffeimayr, eine Begleitnote mit einer Liste der von der italienischen Regierung und vom römischen Parlament erlassenen

7
Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Recht, Politik , Technik, Mathematik, Statistik
Jahr:
2002
Stand: Jänner 2002.- (Südtirol-Handbuch ; 2002).- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
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Seite 60 von 242
Autor: Adami-Gallo, Margit [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Red.: Margit Adami-Gallo ...]
Ort: Bozen
Verlag: Autonome Prov. Bozen
Umfang: 256 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 21., überarb. Aufl.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Signatur: II Z 1.665/2002
Intern-ID: 245260
Andreotti erklärt im römischen Parlament, a die italienische Regierung nunmehr allen Pflichten nachgekommen s ’ die zur vollen Verwirklichung des „Paketes“ von 1969 führen sollen. We ge Stunden vorher hatte der Ministerrat vier wichtige Durchführung^ ' Stimmungen (Beschränkung der staatlichen Ausrichtungs- und Koordini rungsbefugnis - AKB, Finanzregelung, Musikkonservatorium und die s ,,Omnibus“-Bestimmung) genehmigt. Um den Text dieser Durchführung^ bestimmungen war monatelang in der Sechser

der Gesetzentwurf zur Errichtung einer Sektion in Bozen des Trienter Ober- randesgerichtes und des Jugendgerichtes endgültig genehmigt. Um das besetz durchzubringen, musste die Regierung mehrmals auch die Vertrauensfrage stellen. 18. Dezember 1991 Im römischen Senat wird die Gesetzesvorlage zur Neueinteilung der Be- natswahlkreise in Südtirol endgültig genehmigt. Mit der Verwirklichung der ” a e * ’ eßnmhmQ 111 erhält Südtirol drei Senatswahlkreise (vorher zwei)- 30. Jänner 1992 s Ministerpräsident Giulio

- und Zwölferkommissi ^ hart gerungen worden. Am selben Tag wird von der römischen Kamm das neue Studientitelanerkennungsgesefz endgültig genehmigt. 22. April 1992 j Der Generalsekretär des römischen Außenministeriums, Bruno S>o ’ überreicht dem österreichischen Botschafter in Rom, Emil Staffeimay^ eine Begleitnote mit einer Liste der von der italienischen Regierung ü vom römischen Parlament erlassenen Durchführungsakte der Maßna men zugunsten der Südtiroler Bevölkerungsgruppen. Damit beginnt bereits

8
Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Recht, Politik , Technik, Mathematik, Statistik
Jahr:
1997
Südtirol-Handbuch.- Stand: Jänner 1997.- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
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Seite 58 von 219
Autor: Garavelli, Iris [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Red.: Iris Garavelli ...]
Ort: Bozen
Verlag: Autonome Prov. Bozen
Umfang: VI, 230 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 16., überarb. Aufl.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Signatur: II Z 1.665/1997
Intern-ID: 192458
erklärt im römischen Parlament, daß die italienische Regierung nunmehr allen Pflichten nachgekommen sei, die zur vollen Verwirklichung des “Paketes' von 1969 führen sollen. Wenige Stunden vorher hatte der Ministerrat vier wichtige Durchführungs bestimmungen (Beschränkung der staatlichen Ausrichtungs- und Koordinierungsbefugnis - AKB, Finanzregelung, Musikkonservatorium und die sog, “Omnibus”-Bestimmung) genehmigt. Um den Text dieser Durchführungsbestimmungen war monatelang in der Sechser

der Gesetzentwurf zur Errichtung einer Sektion in Bozen des Trienter Oberlandesgerichtes und des Jugendgerichtes endgültig genehmigt. Um das Gesetz durchzubringen, mußte die Regierung mehrmals auch die Vertrauensfrage stellen. 18. Dezember 1991 Im römischen Senat wird die Gesetzesvorlage zur Neueinteilung der Senatswahlkreise in Südtirol endgültig genehmigt. Mit der Verwirklichung der “Paket”-M!aßnahme 111 erhält Südtirol drei Senatswahlkreise (vorher zwei). 30. Jänner 1992 Ministerpräsident Giulio Andreotti

- und Zwölferkommission hart gerungen worden. Am selben Tag wird von der rö mischen Kammer das neue Studientitetanerkennungsgesetz endgültig genehmigt. 22. April 1992 Der Generalsekretär des römischen Außenministeriums, Bruno Bottai, überreicht dem österreichischen Botschafter in Rom, Emil Staffeimayr, ei ne Begleitnote mit einer Liste der von der italienischen Regierung und vorn römischen Parlament erlassenen Durchführungsakte der Maßnahmen zugunsten der Südtiroler Bevölkerungsgruppen. Damit beginnt die bereits

9
Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Recht, Politik , Technik, Mathematik, Statistik
Jahr:
1996
Südtirol-Handbuch.- Stand: Jänner 1996.- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
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Seite 85 von 213
Autor: Garavelli, Iris [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Red.: Iris Garavelli ...]
Ort: Bozen
Verlag: Autonome Prov. Bozen
Umfang: VI, 226 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 15., überarb. Aufl.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Signatur: II Z 1.665/1996
Intern-ID: 192459
, wobei jeder Abgeordnete die Möglichkeit hat, Änderungen und Ergänzungen an den einzelnen Artikeln vorzuschlagen. Sind die einzelnen Artikel verabschiedet, wird über den gesamten Gesetzentwurf geheim abgestimmt. Die Gesetzanträge werden im allge meinen mit Mehrheit der anwesenden Landtagsabgeordneten beschlos sen. Das vom Landtag genehmigte Gesetz wird anschließend an den Regierungskommissär weitergeleitet. Die Regierung in Rom hat 30 Tage Zeit, um zu überprüfen, ob das Gesetz im Sinne des Artikels

4 des neuen Autonomiestatutes in Übereinstimmung mit der Verfassung und den Grundsätzen der Rechtsordnung des Staates, unter Achtung der inter nationalen Verpflichtungen und der nationalen Interessen - in welchen je nes des Schutzes der örtlichen sprachlichen Minderheiten inbegriffen ist - sowie der grundlegenden Bestimmungen der wirtschaftlich-sozialen Reformen der Republik erlassen worden ist. Falls die Regierung innerhalb dieser Frist keinen Einwand erhebt, Wird der Entwurf im Amtsblatt der Region

Trentino-Südtiro! veröffentlicht (verkündet) und tritt im Normalfall am 15. Tage nach der Veröffentlichung als Landesgesetz in Kraft. Wenn hingegen die vom Landtag genehmigte Gesetzesvorlage nicht die Zustimmung (den Sichtvermerk) der römischen Regierung erhält, kann der Landtag den von der Regierung vorgebrachten Einwänden Rechnung tragen und den Gesetzesvorschlag in geänderter Form neuerdings ge nehmigen. Der Landtag kann aber auch auf dem ursprünglichen Text beharren und die Vorlage in der gleichen

Fassung noch einmal als Beharrungsbeschluß mit absoluter Mehrheit der Mitglieder des Landtages genehmigen. Der neuerlich unverändert verabschiedete Text wird als Landesgesetz rechtskräftig, wenn ihn die römische Regierung nicht in nerhalb von 15 Tagen vor dem Verfassungsgerichtshof anficht oder vor die Abgeordnetenkammer bringt. Die Kontrollfunktion Die Abgeordneten des Landtages haben auch eine Kontrollfunktion über die Verwaltungstätigkeit der Landesregierung. Die Überwachungsfunk tion

10
Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Recht, Politik , Technik, Mathematik, Statistik
Jahr:
1984
Südtirol-Handbuch.- Stand: Mai 1984.- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
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Seite 74 von 177
Autor: Volgger, Franz [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Verantwortl. Schriftleiter: Franz Volgger]
Ort: Bozen
Verlag: Autonome Prov. Bozen
Umfang: 194 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 4., überarb. Aufl.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Signatur: II Z 1.665/1984
Intern-ID: 192455
und abge stimmt, wobei jeder Abgeordnete die Möglichkeit hat, Änderungen und Ergänzungen an den einzelnen Artikeln vorzuschlagen. Sind die einzelnen Artikel verabschiedet, wird über den gesamten Gesetzes entwurf geheim abgestimmt. Die Gesetzesanträge werden im allge meinen mit Mehrheit der anwesenden Landtagsabgeordneten be schlossen. Das vom Landtag genehmigte Gesetz wird anschließend an den Regierungskommissär weitergeleitet. Die Regierung in Rom hat 30 Tage Zeit, um zu überprüfen, ob das Gesetz

im Sinne des Artikels 4 des neuen Autonomiestatutes in Übereinstimmung mit der Verfas sung und den Grundsätzen der Rechtsordnung des Staates, unter Ächtung der internationalen Verpflichtungen und der nationalen Interessen — in weichen jenes des Schutzes der örtlichen sprachli' chen Minderheiten inbegriffen ist — sowie der grundlegenden Bestimmungen der wirtschaftlich-sozialen Reformen der Republik erlassen worden ist. Falls die Regierung innerhalb dieser Frist keinen Einwand erhebt, wird der Entwurf

im Amtsblatt der Region Trentino- Südtirol veröffentlicht (verkündet) und tritt im Normalfall am 15. Tag 0 nach der Veröffentlichung als Landesgesetz in Kraft. Wenn hingegen die vom Landtag genehmigte Gesetzesvorlage nicht die Zustimmung (den Sichtvermerk) der römischen Regierung erhält, kann der Landtag den von der Regierung vorgebrachten Einwänden Rechnung tragen und den Gesetzesvorschlag in geänderter Form neuerdings genehmigen. Der Landtag kann aber auch auf den ursprünglichen Text beharren

und die Vorlage in der gleichen Fas sung noch einmal als Beharrungsbeschluß mit absoluter Mehrheit der Mitglieder des Landtages genehmigen. Der neuerlich unverän dert verabschiedete Text wird als Landesgesetz rechtskräftig, wenn ihn die römische Regierung nicht innerhalb von 15 Tagen vor dem Verfassungsgerichtshof anficht oder vor die Abgeordnetenkamm® r bringt. Die Kontrollfunktion Die Abgeordneten des Südtiroler Landtages haben auch eine Kom trollfunktion über die Verwaltungstätigkeit des Landes. Die Überw

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Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Recht, Politik , Technik, Mathematik, Statistik
Jahr:
1988
SüSüdtirol-Handbuch.- Stand: April 1988.- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/192466/192466_85_object_5252597.png
Seite 85 von 214
Autor: Volgger, Franz [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Verantwortl. Schriftleiter: Franz Volgger]
Ort: Bozen
Verlag: Autonome Prov. Bozen
Umfang: 228 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 7., überarb. Aufl.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Signatur: II Z 1.665/1988
Intern-ID: 192466
und abge- stimmt, wobei jeder Abgeordnete die Möglichkeit hat, Änderungen und Ergänzungen an den einzelnen Artikeln vorzuschlagen. Sind die einzelnen Artikel verabschiedet, wird über den gesamten Gesetzes entwurf geheim abgestimmt. Die Gesetzesanträge werden irn allge meinen mit Mehrheit der anwesenden Landtagsabgeordneten be schlossen. Das vom Landtag genehmigte Gesetz wird anschließend an den Regierungskommissär weitergeleitet. Die Regierung in Rom hat 30 Tage Zeit, um zu überprüfen, ob das Gesetz

im Sinne des Artikels 4 des neuen Autonomiestatutes in Übereinstimmung mit der Verfas sung und den Grundsätzen der Rechtsordnung des Staates, unter Achtung der internationalen Verpflichtungen und der nationalen Interessen — in welchen jenes des Schutzes der örtlichen sprachli chen Minderheiten inbegriffen ist — sowie der grundlegenden Bestimmungen der wirtschaftlich-sozialen Reformen der Republik erlassen worden ist. Falls die Regierung innerhalb dieser Frist keinen Einwand erhebt, wird der Entwurf

im Amtsblatt der Region Trentino- Südtirol veröffentlicht (verkündet) und tritt im Normalfall am 15. Tage nach der Veröffentlichung als Landesgesetz in Kraft. Wenn hingegen die vom Landtag genehmigte Gesetzesvorlage nicht die Zustimmung (den Sichtvermerk) der römischen Regierung erhält, kann der Landtag den von der Regierung vorgebrachten Einwänden Rechnung tragen und den Gesetzesvorschlag in geänderter Form neuerdings genehmigen. Der Landtag kann aber auch auf den ursprünglichen Text beharren

und die Vorlage in der gleichen Fas sung noch einmal als Beharrungsbeschluß mit absoluter Mehrheit der Mitglieder des Landtages genehmigen. Der neuerlich unverän dert verabschiedete Text wird als Landesgesetz rechtskräftig, wenn ihn die römische Regierung nicht innerhalb von 15 Tagen vor dem Verfassungsgerichtshof anficht oder vor die Abgeordnetenkammer bringt. Die Kontrollfunktion Die Abgeordneten des Südtiroler Landtages haben auch eine Kon trollfunktion über die Verwaltungstätigkeit des Landes. Die Überwa

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Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Recht, Politik , Technik, Mathematik, Statistik
Jahr:
1990
Südtirol-Handbuch.- Stand: September 1990.- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
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Seite 70 von 220
Autor: Volgger, Franz [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Verantwortl. Schriftleiter: Franz Volgger]
Ort: Bozen
Verlag: Autonome Prov. Bozen
Umfang: 232 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 9., überarb. Aufl.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Signatur: II Z 1.665/1990
Intern-ID: 192442
und abge stimmt, wobei jeder Abgeordnete die Möglichkeit hat, Änderungen und Ergänzungen an den einzelnen Artikeln vorzuschlagen. Sind die einzelnen Artikel verabschiedet, wird über den gesamten Gesetzes entwurf geheim abgestimmt. Die Gesetzesanträge werden im allge meinen mit Mehrheit der anwesenden Landtagsabgeordneten be schlossen. Das vom Landtag genehmigte Gesetz wird anschließend an den Regierungskommissär weitergeleitet. Die Regierung in Rom hat 30 Tage Zeit, um zu überprüfen, ob das Gesetz

im Sinne des Artikels 4 des neuen Autonomiestatutes in Übereinstimmung mit der Verfas sung und den Grundsätzen der Rechtsordnung des Staates, unter Achtung der internationalen Verpflichtungen und der nationalen Interessen — in welchen jenes des Schutzes der örtlichen sprachli chen Minderheiten inbegriffen ist — sowie der grundlegenden Bestimmungen der wirtschaftlich-sozialen Reformen der Republik erlassen worden ist. Falls die Regierung innerhalb dieser Frist keinen Einwand erhebt, wird der Entwurf

im Amtsblatt der Region Trentino- Südtirol veröffentlicht (verkündet) und tritt imi Normalfall am 15. Tage nach der Veröffentlichung als Landesgesetz in Kraft. Wenn hingegen die vom Landtag genehmigte Gesetzesvorlage nicht die Zustimmung (den Sichtvermerk) der römischen Regierung erhält, kann der Landtag den von der Regierung vorgebrachten Einwänden Rechnung tragen und den Gesetzesvorschlag in geänderter Form neuerdings genehmigen. Der Landtag kann aber auch auf den ursprünglichen Text beharren

und die Vorlage in der gleichen Fas sung noch einmal als Beharrungsbeschluß mit absoluter Mehrheit der Mitglieder des Landtages genehmigen. Der neuerlich unverän dert verabschiedete Text wird als Landesgesetz rechtskräftig, wenn ihn die römische Regierung nicht innerhalb von 15 Tagen vor derni Verfassungsgerichtshof anficht oder vor die Abgeordnetenkammer bringt. Die Kontrollfunktion Die Abgeordneten des Südtiroler Landtages haben auch eine Kon trollfunktion über die Verwaltungstätigkeit des Landes

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Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Recht, Politik , Technik, Mathematik, Statistik
Jahr:
1999
Stand: April 1999.- (Südtirol-Handbuch ; 1999).- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
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Seite 88 von 230
Autor: Adami-Gallo, Margit [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Red.: Margit Adami-Gallo ...]
Ort: Bozen
Verlag: Autonome Prov. Bozen
Umfang: VI, 240 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 18., überarb. Aufl.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Signatur: II Z 1.665/1999
Intern-ID: 273891
wird anschließend an den Regierungskommissär weitergeleitet. Die Regierung in Rom hat 30 Tage Zeit, um zu überprüfen, ob das Gesetz im Sinne des Artikels 4 des neuen Autonomiestatutes in Übereinstimmung mit der Verfassung und den Grundsätzen der Rechtsordnung des Staates, unter Achtung der in ternationalen Verpflichtungen und der nationalen Interessen - in welchen jenes des Schutzes der örtlichen sprachlichen Minderheiten inbegriffen ist - sowie der grundlegenden Bestimmungen der wirtschaftlich-sozialen

Reformen der Republik erlassen worden ist. Falls die Regierung inner halb dieser Frist keinen Einwand erhebt, wird das Gesetz im Amtsblatt der Region Trentino-Südtirol veröffentlicht (verkündet) und tritt im Normalfall am 15. Tage nach der Veröffentlichung in Kraft. Wenn hingegen der vom Landtag genehmigte Gesetzentwurf nicht die Zustimmung (den Sichtvermerk) der römischen Regierung erhält, kann der Landtag den von der Regierung vorgebrachten Einwänden Rechnung tragen und den Gesetzentwurf

in geänderter Form neuer dings genehmigen. Der Landtag kann aber auch auf dem ursprünglichen Text beharren und den Gesetzentwurf in der gleichen Fassung noch ein mal als Behairrungsbeschluß mit absoluter Mehrheit der Mitglieder des Landtages genehmigen. Der neuerlich unverändert verabschiedete Text wird als Landesgesetz rechtskräftig, wenn ihn die römische Regierung nicht innerhalb von 15 Tagen vor dem Verfassungsgerichtshof anficht oder vor die Abgeordnetenkammer bringt. Oie Kontrollfunktion

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Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Recht, Politik , Technik, Mathematik, Statistik
Jahr:
1989
Südtirol-Handbuch.- Stand: Mai 1989.- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
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Seite 88 von 219
Autor: Volgger, Franz [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Verantwortl. Schriftleiter: Franz Volgger]
Ort: Bozen
Verlag: Autonome Prov. Bozen
Umfang: 234 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 8., überarb. Aufl.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Signatur: II Z 1.665/1989
Intern-ID: 192465
und abge stimmt, wobei jeder Abgeordnete die Möglichkeit hat, Änderungen und Ergänzungen an den einzelnen Artikeln vorzuschlagen. Sind die einzelnen Artikel verabschiedet, wird über den gesamten Gesetzes entwurf geheim abgestimmt. Die Gesetzesanträge werden im allge meinen mit Mehrheit der anwesenden Landtagsabgeordneten be schlossen. Das vom Landtag genehmigte Gesetz wird anschließend an den Regierungskommissär weitergeleitet. Die Regierung in Rom hat 30 Tage Zeit, um zu überprüfen, ob das Gesetz

im Sinne des Artikels 4 des neuen Autonomiestatutes in Übereinstimmung mit der Verfas sung und den Grundsätzen der Rechtsordnung des Staates, unter Achtung der internationalen Verpflichtungen und der nationalen Interessen — in weichen jenes des Schutzes der örtlichen sprachli chen Minderheiten inbegriffen ist — sowie der grundlegenden Bestimmungen der wirtschaftlich-sozialen Reformen der Republik erlassen worden ist. Falls die Regierung innerhalb dieser Frist keinen Einwand erhebt, wird der Entwurf

im Amtsblatt der Region Trentino- Südtirol veröffentlicht (verkündet) und tritt im Normalfal! am 15. Tage nach der Veröffentlichung als Landesgesetz in Kraft. Wenn hingegen die vom Landtag genehmigte Gesetzesvorlage nicht die Zustimmung (den Sichtvermerk) der römischen Regierung erhält, kann der Landtag den von der Regierung vorgebrachten Einwänden Rechnung tragen und den Gesetzesvorschlag in geänderter Form neuerdings genehmigen. Der Landtag kann aber auch auf den ursprünglichen Text beharren

und die Vorlage in der gleichen Fas sung noch einmal als Beharrungsbeschluß mit absoluter Mehrheit der Mitglieder des Landtages genehmigen. Der neuerlich unverän dert verabschiedete Text wird als Landesgesetz rechtskräftig, wenn ihn die römische Regierung nicht innerhalb von 15 Tagen vor dem Verfassungsgerichtshof anficht oder vor die Abgeordnetenkammer bringt. Die Kontrollfunktion Die Abgeordneten des Südtiroler Landtages haben auch eine Kon trollfunktion über die Verwaltungstätigkeit des Landes. Die Überwa

15
Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Recht, Politik , Technik, Mathematik, Statistik
Jahr:
1994
Südtirol-Handbuch.- Stand: Jänner 1994.- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
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Seite 80 von 248
Autor: Garavelli, Iris [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Red.: Iris Garavelli ...]
Ort: Bozen
Verlag: Autonome Prov. Bozen
Umfang: VI, 258 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 13., überarb. Aufl.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Signatur: II Z 1.665/1994
Intern-ID: 192461
, wobei jeder Abgeordnete die Möglichkeit hat, Änderungen und Ergänzungen an den einzelnen Artikeln vorzuschlagen. Sind die einzelnen Artikel verabschiedet, wird über den gesamten Gesetzentwurf geheim abgestimmt. Die Gesetzanträge werden im allge meinen mit Mehrheit der anwesenden Landtagsabgeordneten beschlos sen. Das vom Landtag genehmigte Gesetz wird anschließend an den Regierungskommissär weitergeleitet. Die Regierung in Rom hat 30 Tage Zeit, um zu überprüfen, ob das Gesetz im Sinne des Artikels

4 des neuen Autonomiestatutes in Übereinstimmung mit der Verfassung und den Grundsätzen der Rechtsordnung des Staates, unter Achtung der inter nationalen Verpflichtungen und der nationalen Interessen - in welchen je nes des Schutzes der örtlichen sprachlichen Minderheiten inbegriffen ist - sowie der grundlegenden Bestimmungen der wirtschaftlich-sozialen Reformen der Republik erlassen worden ist. Falls die Regierung innerhalb dieser Frist keinen Einwand erhebt, wird der Entwurf im Amtsblatt der Region

Trentino-Südtirol veröffentlicht (verkündet) und tritt im Normalfall am 15. Tage nach der Veröffentlichung als Landesgesetz in Kraft. Wenn hingegen die vom Landtag genehmigte Gesetzesvorlage nicht die Zustimmung (den Sichtvermerk) der römischen Regierung erhält, kann der Landtag den von der Regierung vorgebrachten Einwänden Rechnung tragen und den Gesetzesvorschlag in geänderter Form neuerdings ge nehmigen. Der Landtag kann aber auch auf dem ursprünglichen Text beharren und die Vorlage in der gleichen

Fassung noch einmal als Beharrungsbeschluß mit absoluter Mehrheit der Mitglieder des Landtages genehmigen. Der neuerlich unverändert verabschiedete Text wird als Landesgesetz rechtskräftig, wenn ihn die römische Regierung nicht in nerhalb von 15 Tagen vor dem Verfassungsgerichtshof anficht oder vor die Abgeordnetenkammer bringt. Die Kontrollfuriktioo Die Abgeordneten des Landtages haben auch eine Kontrollfunktion über die Verwaltungstätigkeit der Landesregierung. Die Überwachungsfunktion

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Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Recht, Politik , Technik, Mathematik, Statistik
Jahr:
2000
Südtirol-Handbuch.- Stand: Jänner 2000.- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
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Seite 88 von 231
Autor: Adami-Gallo, Margit [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Red.: Margit Adami-Gallo ...]
Ort: Bozen
Verlag: Autonome Prov. Bozen
Umfang: 242 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 19., überarb. Aufl.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Signatur: II Z 1.665/2000
Intern-ID: 192443
wird anschließend an den Regierungskommissär weitergeleitet. Die Regierung in Rom hat 30 Tage Zeit, um' zu überprüfen, ob das Gesetz imi Sinne des Artikels 4 des neuen Autonomiestatutes in Übereinstimmung mit der Verfassung und den Grundsätzen der Rechtsordnung des Staates, unter Achtung der in ternationalen Verpflichtungen und der nationalen Interessen - in welchen jenes des Schutzes der Örtlichen sprachlichen Minderheiten inbegriffen ist - sowie der grundlegenden Bestimmungen der wirtschaftlich-sozialen

Reformen der Republik erlassen worden ist. Falls die Regierung inner halb dieser Frist keinen Einwand erhebt, wird das Gesetz im Amtsblatt der Region Trentino-Südtiro! veröffentlicht (verkündet) und tritt im Normatfall am 15. Tage nach der Veröffentlichung in Kraft. Wenn hingegen der vom Landtag genehmigte Gesetzentwurf nicht die Zustimmung (den Sichtvermerk) der römischen Regierung erhält, kann der Landtag den von der Regierung vorgebrachten Einwänden Rechnung tragen und den Gesetzentwurf

in geänderter Form neuer dings genehmigen. Der Landtag kann aber auch auf dem ursprünglichen Text beharren und den Gesetzentwurf in der gleichen Fassung noch ein mal als Beharrungsbeschluß mit absoluter Mehrheit der Mitglieder des Landtages genehmigen. Der neuerlich unverändert verabschiedete Text wird als Landesgesetz rechtskräftig, wenn ihn die römische Regierung nicht innerhalb von 15 Tagen vor dem Verfassungsgerichtshof anficht oder vor die Abgeordnetenkammer bringt. Die Kontrollfunktion

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Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Recht, Politik , Technik, Mathematik, Statistik
Jahr:
1995
Südtirol-Handbuch.- Stand: Jänner 1995.- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/192460/192460_80_object_5254179.png
Seite 80 von 202
Autor: Garavelli, Iris [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Red.: Iris Garavelli ...]
Ort: Bozen
Verlag: Autonome Prov. Bozen
Umfang: VI, 212 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 14., überarb. Aufl.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Signatur: II Z 1.665/1995
Intern-ID: 192460
und abgestimmt, wobei jeder Abgeordnete die Möglichkeit hat, Änderungen und Ergänzungen an den einzelnen Artikeln vorzuschlagen. ! Sind die einzelnen Artikel verabschiedet, wird über den gesamten i Gesetzentwurf geheim abgestimmt. Die Gesetzanträge werden im allge- j meinen mit Mehrheit der anwesenden Landltagsabgeordneten beschlos- t sen. Ì Das vom Landtag genehmigte Gesetz wird anschließend an den ! Regierungskommissär weitergeleitet. Die Regierung in Rom hat 30 Tage i Zeit, um zu überprüfen, ob das Gesetz

im Sinne des Artikels 4 des neuen ! Autonomiestatutes in Übereinstimmung mit der Verfassung und den \ Grundsätzen der Rechtsordnung des Staates, unter Achtung der inter- ? nationalen Verpflichtungen und der nationalen Interessen - in welchen je nes des Schutzes der örtlichen sprachlichen Minderheiten inbegriffen ist - sowie der grundlegenden Bestimmungen der wirtschaftlich-sozialen 1 Reformen der Republik erlassen worden ist. Falls die Regierung innerhalb = dieser Frist keinen Einwand erhebt

, wird der Entwurf im Amtsblatt der i Region Trentino-Südtirol veröffentlicht (verkündet) und tritt im Normalfall \ am 15. Tage nach der Veröffentlichung als Landesgesetz in Kraft, f Wenn hingegen die vom Landtag genehmigte Gesefzesvorlage nicht dfe ■ Zustimmung (den Sichtvermerk) der römischen Regierung erhält, kann f der Landtag den von der Regierung vorgebrachten Einwänden Rechnung : tragen und den Gesetzesvorschlag in geänderter Form neuerdings ge nehmigen. Der Landtag kann aber auch auf dem ursprünglichen

Text i beharren und die Vorlage in der gleichen Fassung noch einmal als Beharrungsbeschluß mit absoluter Mehrheit der Mitglieder des Landtages ] genehmigen. Der neuerlich unverändert verabschiedete Text wird als Landesgesetz rechtskräftig, wenn ihn die römische Regierung nicht in nerhalb von 15 Tagen vor dem Verfassungsgerichtshof anficht oder vor \ die Abgeordnetenkammer bringt. ? Die Kontrollfunktion Die Abgeordneten des Landtages haben auch eine Kontrollfunktion über die Verwaltungstätigkeit

18
Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Recht, Politik , Technik, Mathematik, Statistik
Jahr:
1992
Südtirol-Handbuch.- Stand: Jänner 1992.- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
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Seite 73 von 230
Autor: Volgger, Franz [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Verantwortl. Schriftleiter: Franz Volgger]
Ort: Bozen
Verlag: Autonome Prov. Bozen
Umfang: VI, 242 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 11., überarb. Aufl.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Signatur: II Z 1.665/1992
Intern-ID: 192463
und abgestimmt, wobei jeder Abgeordnete die Möglichkeit hat, Änderungen und Ergänzungen an den einzelnen Artikeln vorzuschlagen. Sind die einzelnen Artikel ver abschiedet, wird über den gesamten Gesetzentwurf geheim abge stimmt. Die Gesetzanträge werden im allgemeinen mit Mehrheit der anwesenden Landtagsabgeordneten beschlossen. Das vom Landtag genehmigte Gesetz wird anschließend an den Regierungskommissär weitergeleitet. Die Regierung in Rom hat 30 Tage Zeit, um zu überprüfen, ob das Gesetz im Sinne

des Artikels 4 des - neuen Autonomiestatutes in Übereinstimmung mit der Verfassung und den Grundsätzen der Rechtsordnung des Staates, unter Achtung der internationalen Verpflichtungen und der nationalen Interessen - in welchen jenes des Schutzes der örtlichen sprachlichen Minderheiten inbegriffen ist - sowie der grundlegenden Bestimmungen der wirt schaftlich-sozialen Reformen der Republik erlassen worden ist. Falls die Regierung innerhalb dieser Frist keinen Einwand erhebt, wird der Entwurf im Amtsblatt

der Region Trentino-Südtirol veröffentlicht (ver kündet) und tritt im Normalfall am 15. Tage nach der Veröffentlichung als Landesgesetz in Kraft. Wenn hingegen die vom Landtag genehmigte Gesetzesvorlage nicht die Zustimmung (den Sichtvermerk) der römischen Regierung erhält, kann der Landtag den von der Regierung vorgebrachten Einwänden Rechnung tragen und den Gesetzesvorschlag in geänderter Form neuerdings genehmigen. Der Landtag kann aber auch auf dem ur sprünglichen Text beharren und die Vorlage

in der gleichen Fassung noch einmal als Beharrungsbeschluß mit absoluter Mehrheit der Mit glieder des Landtages genehmigen. Der neuerlich unverändert verab schiedete Text wird als Landesgesetz rechtskräftig, wenn ihn die römi sche Regierung nicht innerhalb von 15 Tagen vor dem Verfassungsgerichtshof anficht oder vor die Abgeordnetenkammer bringt. Die Kontrollfunktion Die Abgeordneten des Landtages haben auch eine Kontrollfunktion über die Verwaltungstätigkeit der Landesregierung. Die Über wachungsfunktion

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Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Recht, Politik , Technik, Mathematik, Statistik
Jahr:
1986
Südtirol-Handbuch.- Stand: April 1986.- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
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Seite 79 von 196
Autor: Volgger, Franz [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Verantwortl. Schriftleiter: Franz Volgger]
Ort: Bozen
Verlag: Autonome Prov. Bozen
Umfang: 214 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 5., überarb. Aufl.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Signatur: II Z 1.665/1986
Intern-ID: 192456
und abge stimmt, wobei jeder Abgeordnete die Möglichkeit hat, Änderungen und Ergänzungen an den einzelnen Artikeln vorzuschlagen. Sind die einzelnen Artikel verabschiedet, wird über den gesamten Gesetzes entwurf geheim abgestimmt. Die Gesetzesanträge werden im allge meinen mit Mehrheit der anwesenden Landtagsabgeordneten be schlossen. Das vom Landtag genehmigte Gesetz wird anschließend an den Regierungskommissär weitergeleitet. Die Regierung in Rom hat 30 Tage Zeit, um zu überprüfen, ob das Gesetz

im Sinne des Artikels 4 des neuen Autonomiestatutes in Übereinstimmung mit der Verfas sung und den Grundsätzen der Rechtsordnung des Staates, unter Achtung der internationalen Verpflichtungen und der nationalen Interessen — in welchen jenes des Schutzes der örtlichen sprachli chen Minderheiten inbegriffen ist — sowie der grundlegenden Bestimmungen der wirtschaftlich-sozialen Reformen der Republik erlassen worden ist Falls die Regierung innerhalb dieser Frist keinen Einwand erhebt, wird der Entwurf

im Amtsblatt der Region Trentino- Südtirol veröffentlicht (verkündet) und tritt im Normalfall am 15. Tage nach der Veröffentlichung als Landesgesetz in Kraft. Wenn hingegen die vom Landtag genehmigte Gesetzesvorlage nicht die Zustimmung (den Sichtvermerk) der römischen Regierung erhält, kann der Landtag den von der Regierung vorgebrachten Einwänden Rechnung tragen und den Gesetzesvorschlag in geänderter Form neuerdings genehmigen. Der Landtag kann aber auch auf den ursprünglichen Text beharren

und die Vorlage in der gleichen Fas sung noch einmal als Beharrungsbeschluß mit absoluter Mehrheit der Mitglieder des Landtages genehmigen. Der neuerlich unverän dert verabschiedete Text wird als Landesgesetz rechtskräftig, wenn ihn die römische Regierung nicht innerhalb von 15 Tagen vor dem Verfassungsgerichtshof anficht oder vor die Abgeordnetenkammer bringt.. Die Kontrolifunktion Die Abgeordneten des Südtiroler Landtages haben auch eine Kon trolifunktion über die Verwaltungstätigkeit des Landes. Die Überwa

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Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Recht, Politik , Technik, Mathematik, Statistik
Jahr:
1991
Südtirol-Handbuch.- Stand: März 1991.- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/192464/192464_70_object_5253235.png
Seite 70 von 222
Autor: Volgger, Franz [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Verantwortl. Schriftleiter: Franz Volgger]
Ort: Bozen
Verlag: Autonome Prov. Bozen
Umfang: 232 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 10., überarb. Aufl.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Signatur: II Z 1.665/1991
Intern-ID: 192464
und abgestimmt, wobei jed® Abgeordnete die Möglichkeit hat, Änderungen und Ergänzungen af den einzelnen Artikeln vorzuschlagen. Sind die einzelnen Artikel v® r ' abschiedet, wird über den gesamten Gesetzentwurf geheim abö® stimmt. Die Gesetzanträge werden imi allgemeinen mit Mehrheit de anwesenden Landtagsabgeordneten beschlossen. Das vom Landtag genehmigte Gesetz wird anschließend an de f Regierungskommissär weitergeleitet. Die Regierung in Rom hat 30 Ta9* Zeit, um zu überprüfen, ob das Gesetz im Sinne

des Artikels 4 d®' neuen Autonomiestatutes in Übereinstimmung mit der Verfassung den Grundsätzen der Rechtsordnung des Staates, unter Achtung d® 1 internationalen Verpflichtungen und der nationalen Interessen - lf welchen jenes des Schutzes der örtlichen sprachlichen Minderheit® 1, inbegriffen ist - sowie der grundlegenden Bestimmungen der wid‘ schaftlich-sozialen Reformen der Republik erlassen worden ist. Fa'- die Regierung innerhalb dieser Frist keinen Einwand erhebt, wird d® Entwurf .im Amtsblatt

der Region Trentino-Südtlrol veröffentlicht (v® r kündet) und tritt im Normalfall am 15. Tage nach der Veröffentlichuni als Landesgesetz in Kraft. Wenn hingegen die vom Landtag genehmigte Gesetzesvorlage nich die Zustimmung (den Sichtvermerk) der römischen Regierung erhält kann der Landtag den von der Regierung vorgebrachten Einwänd® r Rechnung tragen und den Gesetzesvorschlag in geänderter Fortf neuerdings genehmigen. Der Landtag kann aber auch auf denn ^ sprünglichen Text beharren und die Vorlage

in der gleichen Fassung noch einmal als Beharrungsbeschluß mit absoluter Mehrheit der M'*’ glieder des Landtages genehmigen. Der neuerlich unverändert verab schiedete Text wird als Landesgesetz rechtskräftig, wenn ihn die röh 1 ^ sehe Regierung nicht innerhalb von 15 Tagen vor Verfassungsgerichtshof anficht oder vor die AbgeordnetenkarTim 0 bringt. Die Kontrollfunktion Die Abgeordneten des Landtages haben auch eine Kontrollfunkü 0 über die Verwaltungstätigkeit der Landesregierung. Die Übe r ‘ wachungsfunktion

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