148.359 Ergebnisse
Sortieren nach:
Relevanz
Relevanz
Erscheinungsjahr aufsteigend
Erscheinungsjahr absteigend
Titel A - Z
Titel Z - A
Zeitungen & Zeitschriften
Alpenzeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/AZ/1937/08_01_1937/AZ_1937_01_08_1_object_2634859.png
Seite 1 von 6
Datum: 08.01.1937
Umfang: 6
lückenlose Lösung àer Frage äurch àen Lonàoner Nichteinmischungs-Nusschuß Roma, 7. Jänner, „r Minister für auswärt. Angelegenheiten hat ffe abend dem Botschafter Englands und dem häslstrilger Frankreich» die Antwort der Regierung auf die französisch-britische Mit- »ng bezüglich der Freiwilligen zukommen pn. gleichzeitig hat auch die deutsche Reichsregle- k der britischen und der französischen Regierung Antwortet. luch bei diesem Anlaß haben sich die italienische die deutsche Regierung in Verbindung

. )ie italienische Regierung hat mit der größten ^smerksamkeit sowohl da» britische Promemoria »ch die französische Mitteilung überprüft, toor sie darauf eingeht, wünscht sie jedoch zu „ecken, daß die Frage zur Kompetenz des tndoner Nichteinmischungs-Ausschusses gehört, tlcher Ausschuß nach dem Willen der Regierun- In. die ihn gebildet haben, eben die Stätte der liiirlichen Diskussion für alles darstellt, was sich ss die TlichtàmMung in Spanien bezieht. lDìe italienische Regierung kartn ?aher nicht tihin

, die britische und die pnzösische. unterstreichen ihre Besorgnis ob des Ptgesehten Zustromes von freiwilligen Auslän- M nach Spanien. IDie italienische Regierung teilt umsomehr diese Besorgnis, inwiefern diese, was die italienische eglerung betrifft, nicht erst jüngsten Datum» ist. i In den Besprechungen infolge de» französischen lìchteinmischungs-Vorschlages hat die italienische leglerung wiederholt und ausdrücklich seit allem Mang an sowohl bei der französischen als auch Dì der englischen Regierung darauf

italienische Regierung stellt die Frage ob ^ moralisch« Solidarität. «. zw. öffentliche kund- Ivungen, Pressekampagne. Geldzeichnungen, An- ^°ung von Freiwilligen nsw. nicht bereits eine »enkundige und gefährliche Form der Elnml- tung darstelle-. IAm 1. August schlug Graf Ciano bezüglich de» V* vom Botschafter Frankreichs überreichten »rriarungsentwnrfes' die kinzufügung folgen- I'^^^kik,rciosien vor: »(omissis) . . . die Regle- '^vsllchten sich in ihrem Gebiete keine öf- Zelànngen. noch die Anwerbung

werden könnte, wenn ein besonderer Unterausschuß damit beauftragt werden würde, wo die Diskussionen schneller von- statten gehen könnten. Die britische und die sranzösische Regierung ver langen In Aufnahme des Vorschlages des britischen Vertreters im Ausschuß, daß rasch ein Datum fest legt würde, an dem in den entsprechenden Ge- ^ yesagt. daß diese Frage hätte Hilter ^''.l t werdenkönnen und e» wurde darauf ge- r »«èdie Italienische Regierung nicht wel- «L, Hrem 'erlangen bestünde. »? 5, stimmte die Italienische Regierung

1
Zeitungen & Zeitschriften
Alpenzeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/AZ/1936/01_07_1936/AZ_1936_07_01_1_object_1866276.png
Seite 1 von 6
Datum: 01.07.1936
Umfang: 6
, welche der italienische Außenminister S. E. Graf Ciano an den Präsidenten der Völkerbundsversammlung gerichtet hat: Herr PräsidentI Anläßlich der Sitzung der Völkerbundsver sammlung habe ich die Ehre, Ew. Exzellenz zu bitten, den Delegierten der Mitgliedsstaaten Nach stehendes zur Kenntnis zu bringen: 1. Die italienische Regierung hat mir in einer Se rie von schriftlichen u. mündlichen Mitteilungen an den Völkerbundsrat und an die Völkerbundsver sammlung die Lage, welche in Abessinien herrschte, die Umstände

der Sachlage. 2. Die italienische Regierung wünscht vor allem n Erinnerung, zu bj-ingen, daß ihre Stellung gegenüber dem Völkerbund ungeachtet der Maß nahmen, die von den Mitgliedstaaten zum ersten Maie «»rhüligt wurden/ stets von der Bereitschaft yarakterisiert war, jede Initiative zu überprüfen und keine Gelegenheit zu Verhandlungen für die ^v,ung der Frage unausgenützt verstreichen zu äffen. Die in diesem Zusammenhang unternommenen Leriuche sind bekannt. Der Laval-Hoare-Plan, der zm 11. Dezember 1935

' Genf, Roma und Addis ilbeba mitgeteilt wurde, und zu dessen genauester Überprüfung sich die italienische Regierung «n- chickte, konnte nicht weiter behandelt werden, da ,hn der Negus am 12. Dezember zurückwies und Zie Vorschläge wurden als verfallen betrachtet, loch ehe sich die italienische Regierung darüber ausgesprochen hatte. Am 3. März 1936 richtete der Dreizehner-Aus- jchuß einen Appell an die beiden Teile zu einer riedlichen Beilegung. Die italienische Regierung zntwortete am 8. März

wortet blieb. Im Laufe der Unterredungen mit dem Präsi denten des Dreizehner-Ausschusses am 13. und 16. April legte der Vertreter der italienischen Re gierung die Bedingungen für die Verhandlungen seft, mit dem Zweck, diese in eine.r Weise zu ge stalten, daß sie zu konkreten Zielen führen könn ten. Indem die italienische Regierung die den Um ständen am besten angepaßte Verhandlungs methode vorschlug, anerkannte sie gleichzeitig, daß ser Dreizehner-Ausschuß über die Entwicklung oer Unterhandlungen

am Laufenden zu halten sei, um so den beiden Teilen für die nützlich erschei nende Mitarbeit ^zur Verfügung zu stehen. Die äthiopische Regierung weigerte sich noch ein mal am 16. April. Unter diesen Verhältnissen stellte der Rat am 18. April 1936 fest, daß der Zchlichtungsversuch gescheitert war. Heute kann :nan auch enthüllen, daß.die italienische Regie rung vertrauliche Kontakte anzubahnen versucht hatte, was in Athen Md in' Dschibuti zwischen Sen Delegierten der beiden Mrtner stattfand. .3. Zwei Wochen

2
Zeitungen & Zeitschriften
Alpenzeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/AZ/1934/01_02_1934/AZ_1934_02_01_1_object_1856420.png
Seite 1 von 6
Datum: 01.02.1934
Umfang: 6
abgerüsteten Machte Roma. 31.. Jänner In den Unterredungen, die zwischen dem Regie rungschef und dem englischen Außenminister Sir John Simon am 3. und 4. Jänner in Roma stattgefunden haben, hat der Regierungschef dem englischen Außenminister den italienischen Stand punkt' hinsichtlich der Lage und der Aussichten der Abrüstung dargelegt, wie sie in folgendem Dokument enthalten ist: 1. Die italienische Regierung ist überzeugt, daß man nach einer Prüfung des sogenannten „Abrü stungsproblemes

' unter Berücksichtigung der Po sition Deutschlands und der allgemeinen Situa tion, übereinkommen müsse, daß man an der äußersten Grenze de? zur Ueberwindung des toten Punktes, an dem die Frage seit Juni vergangenen Jahres steht, nützlichen Zeit angelangt ist. Die italienische Regierung hält es für überflüssig sich über diese Voraussetzung weiter auszulassen, Es genügt ihr, auf die Tatsache hinzuweisen, daß be stimmte und vielfältige Zeichen sichtbar sind, die darauf hinzuweisen geeignet sind, daß, wenn die Lösung

Herabsetzung ihrer An'riffswaffen durchzuführen. Denn die deutsche Stellungnahme besteht darin, daß ein Zusammen hang zwischen den beiden Riistungsaattungen ae- leugnet wird, da die erste auf die Gleichberechti gung Bezua hat, während die zweite die Ab rüstung betreffe, mit der das Reich nichts zu schaffen habe, da es ja nicht gerüstet, sei, Italien bleibt bei seiner Abriistungspolitik , Die italienische Regierung wünscht nichtsdesto weniger die Feststellung zu machen, daß ihre Politik stets

dem Versuch anzuschließen, sofor tigen Vorteil daraus zu ziehen, um von Deutsch land größere Beschränkungen in dessen Auf rüstung zu erlangen, als im gegenteiligen Falle auf dem Wege emes Übereinkommens erreichbar sein würde. Die italienische Regierung wünscht jedoch mit aller Offenheit festzustellen, daß nur ganz be stimmte und baldigst festgelegte Pläne, die nicht in einer Weise verklausuliert sind, daß sie a.priori von anderen Mächten nicht angenommen werden können, und von solcher Tragweite

dem Niveau der deutschen Abrüstung nähere, gibt den deutschen Forderungen einen juridisch-moralischen Nachdruck, der nicht leicht geleugnet werden kann. Wenn der Beweis erbracht wird, wie aus dem folgenden hervorgeht, daß auch die Frage der Si cherheit in vernunftgemäßer Weise gelöst er scheint, so erhalt die Argumentierung zugunsten Deutschlands einen schwer zu widerlegenden In halt. C) Wahvschemlichkeitsbstrachtungen Die italienische Regierung ist der Ansicht, daß die friedfertigen Erklärungen

3
Zeitungen & Zeitschriften
Alpenzeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/AZ/1940/29_10_1940/AZ_1940_10_29_1_object_1880117.png
Seite 1 von 4
Datum: 29.10.1940
Umfang: 4
werden. MstmbWf M Trento MM EMiti seMen daß von W««« 5a» JüaA »»»II Ztiliei f«dett MW StWM zn Vesquß Die Provokationen, àie falsche Neutralität uncl àie EnglanàhSrigkeit Griechenland in einer Potè an àie Regierung von Athen festgenagelt Genug mitGriechenlanä Der italienische Gesandte tn Athen, Grazzi, hat heute um 3 Uhr nachmittags der grichischen Regie rung folgende Note überreicht: „Die italienische Regierung mußte wie derholi feststellen, daß die griechische Re gierung im Verlaus des gegenwärtigen

Konfliktes eine Haltung annahm und bei behielt. die nicht nur mit den normalen friedlichen ' gen z, ' spruch lchen und gutnachbarlichen Bezieb wischen zwei Nationen in w» un der . stehen, sondern auch mit dea ganz bestimmten Pflichten, die der griechischen Regierung aus ihrem Verhältnis als neu traler Staat erwachsen. wiederholt sah sich die italienische Re gieruug genötigt, die griechische Regierung an die Einhaltung dieser Pflichten zu mahnen und gegen verea planmäßige Ver letzung zu protestieren

von italienischer Seite waren, auf welche die griechische Regie- rung — die sich von den schweren Folgen ihrer Haltung doch hätte Rechenschaft ge ben müssen — mit keinerlei Maßnahme zum Schuh der eigenen Neutralität ant- wartete, sondern vielmehr ihre Begünsti gung der britischen Streitkräfte und ihre Zusammenarbeit mit den Feinden Ita liens verstärkte. Die italienische Regierung hat Beweise dafür, daß diese Zusammenarbeit von der griechischen Regierung vorgesehen und durch Militär-. Flotten- und Luftfahrt

- abkommen geregelt war. Die italienische ». Regierung beruft sich nicht nur auf die kellen der beiden Gefolge vom Leo-Saale yyn Griechenland angenommene britische Garantie als Teil eines gegen die Sicher- heil Italiens gerichteten Aklionsprogram- mes, sondern auch auf die von der grie chischen Regierung ausdrücklich übernom mene, bestimmte Verpflichtung, den mit Italien in Kriegszustand befindlichen Mächten wichtige strategische Positionen auf griechischem Gebiet zur Verfügung zu stellen

, miteinbegriffen die Luftstützpunkte von Thessalien und Makedonien, die für den Angriff auf albanisches Gebiet be stimmt sind. Die italienische Regierung must in die sem Zusammenhang die griechische Re- gierung an ibr herausforderndes Sandeln aus beobachten konnten, mit welch offe ner Herzlichkeit sie vor sich gingen und in welch enger Freundschaft Gedanke und herz der beiden großen Slaalsoberhäup- ter zu einem einzigen Willen verschmol- zen sind. Auf der Piazza della Signoria hatte sich inzwischen das Volk

4
Zeitungen & Zeitschriften
Alpenzeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/AZ/1940/27_06_1940/AZ_1940_06_27_2_object_1879236.png
Seite 2 von 4
Datum: 27.06.1940
Umfang: 4
die italienische und deutsche Regie rung für den Schutz der französischen Ko lonialgebiete zulassen. Entscheidend für die Bestimmung dieser Häfen wird die Dislozierung der Schiffseinheiten in Fredenszeiten sein. Alle vom franzöfi- scl>en Mutterland fernen Kriegsschiffe, die als nicht notwendig für den Schutz der französischen Kolonialinteressen erkannt werden sollten, werden in die französi schen Häfen dirigiert. Die italienische Regierung erklärt, daß sie nicht die Abfichthat, die unter ihre Kontrolle

bis zum Augenblick, in welchem die italienische und deutsche Regierung die teilweise oder gänzliche Wiederaufnahme des französischen Seeehandels wieder ge statten. Die französischen Handelsschiffe, die sich im Augenblick des Waffenstillstan des nicht in französischen Häfen oder un ter französischer Kontrolle befinden, wer den zurückberufen oder nach neutralen Häsen dirigiert. Art. 1? — Alle aufgebrachten italie nische» Handelsschiffe werden mit der gesamten Fracht zurückerstat t e t, ebenso die an Bord

die italienische und deutsche Regierung nicht anders bestimmt, werden die Rundsuntsendungen im ge samten Gebiet des französischen Mutter landes untersagt. Die Bedingungen, un ter welchen die Rundfunkverbindungen zwischen Frankreich. Franzöfisch-Nord- asrika, Syrien und Französisch-Somali land ersolgen können, werden von der italienischen Waffenstillstandstommission bestimmt. Art. 20 — FreierDurchgangs- Warenverkehr zwischen Deutschland politischen oder militärischen Gründen oder wegen Begünstigung der italieni

schen Regierung internierten, verhafteten oder verurteilten italienischen Zi vilisten werden sofort freigelassen und den italienischen Militärbehörden ausge liefert. Art. 22 — Die französische Regierung garantiert für den guten Erhaltungs- zust and alles dessen, was auf Grund dieser Konvention abgeliefert werden muß. Art. 23 — Eine dem italienischen Oberkommando unterstellte italienische W a f f e n st i l l st a d n s k o m m i ss i o n wird damit beauftragt, die Durchführung vorliegender

. 25 — Die vorliegende Wasfenftill- standskonvention tritt mit ihrer Unterzeichnung in Kraft. Die Feindseligkeiten werden sechs Stunden, nachdem die italienische Regierung der deutschen Regierung vom erfolgten Ab schluß des Vertrages Mitteilung machte, an allen Fronten eingestellt. Die italie nische Regierung wird diesen Augenblick der französischen Regierung durch Rund funk bekanntgeben. Art. 26 — Vorliegende Waffenstill- ftandskonvention bleibt bis zum Frie densschluß in Kraft. Sie kann von Italien jederzeit

5
Zeitungen & Zeitschriften
Alpenzeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/AZ/1937/05_01_1937/AZ_1937_01_05_1_object_2634796.png
Seite 1 von 6
Datum: 05.01.1937
Umfang: 6
. Eric Drummond Austausch von Noten zwischen Drammond und Graf Ciano. , ' R o m a, ' 4. Jänner. Am 31. Dezember 193K-XV. hat Sir Eric Drum mond an Graf Ciano folgende Note gerichtet: Exzellenz! wie Sie sich erinnern werden, wurde der Staatssekretär für auswärtige Angelegen heiten am tk. Dezember im Unterhaus befragt ob er bereit wäre vie genauen Versicherungen der italienischen Regierung an die britische Regierung bezüglich der Besehung der Balkarischen Inseln durch italienische Untertanen bekannt

zu geben. Auf diese Anfrage antwortete Herr Eden, daß ihm diese Versicherungen mündlich erleilt worden find. Er fügte hinzu, daß der britische Gesäftsträger in Roma am 12. September erhaltenen Weisun gen gemäß den italienischen Außenminister in Kenntnis geseht hatte, daß jede Änderung des be stehenden Zustande« Im westlichen Mittelmeer für ole britische Regierung einen Gegenstand der leb haftesten Besorgnis bilden würde. Herr Eden erklärte überdies, daß der italienische Außenminister

unter Zurkenntnisnahme dieser Mitteilung dem Herrn Ingram versicherte. daß die italienische Regierung weder vor noch nach der spanische Revolution mit dem General Aranco Verhandlungen zu dem Zwecke eingeleitet hatte, den bestehenden Zustand im westlichen Millelmeer zu ändern und auch nicht beabsichtigt, in Hinkunft zu solchen Verhandlungen zu schreiten. Diese Versicherung, fuhr der Staatssekretär fort, wurde nachträglich und sponlan dem britischen Marinealkachee in Roma vom italienischen Mari neminister

wieder bestätigt und der italienische Londoner Botschafter gab bei verschiedenen Gele genheilen entsprechende mündliche versichernngen. Angesichts solcher Versicherungen glaubt die königliche Regierung des vereinigten Königreichs, daß, was Italien anbelangt, dle derzeitige terri toriale Integrität Spaniens unter allen Umständen unangetastet und unverändert bleiben wird. Dle britische Regierung wäre jedoch dankbar, wenn Eure Exzellenz die Genauigkeit des Obbe- sagten formell bestätigen könnte und ick habe daher

auf die vom Staatssekretär für die , auswärtigen Angelegenheit erleilte Antwork be- ! züglich der von der italienischen Regierung münd lich abgegebenen Versicherungen über den bestehen den Zustand im westlichen Millelmeer. Unter Bezugnahme auf dl« Mitteilung de« bri tischen Geschäftsträgers vom 12. September haben Eure Exz. daran erinnert, daß ich dem Herrn Ingram versichert habe, daß die italienische Re gierung weder vor noch nach der spanischen Revo lution mit dem General Aranco Verhandlungen zu dem Zwecke eingeleitet

6
Zeitungen & Zeitschriften
Alpenzeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/AZ/1935/13_11_1935/AZ_1935_11_13_1_object_1863698.png
Seite 1 von 6
Datum: 13.11.1935
Umfang: 6
ans cker Weltwirtschaft einen Markt von 44 Millionen Menschen auszuschließen unä àie Unterhalts^ nnà Lebensquellen von Millionen von Arbeitern àer ganzen Welt zum Versiegen zu bringen Roma, 12. November Am Vorabend des Inkrafttretens der wirtschaft lichen Sanktionen hat die italienische Regierung gestern gleichzeitig an alle im großen Koordinie rungsausschuß in Genf vertretenen Regierungen folgende Note übermittelt und sie auch den ande ren Regierungen zur Kenntnis gebracht: 1. Die italienische

dung von Druckmaßnahmen gegen Italien schrei ten. erneuert die kgl. italienische Regierung ent schiedensten und weitgehendsten Protest gegen die Schwere und Ungerechtigkeit des Verfahrens, das zu ihrem Schaden ergriffen wird. Die italienische Regierung wendet ein: Daß die im italienischen Memorandum an geführten Gründe nicht gebührend in Betracht ge zogen worden.sind. Daß der Völkerbundspakt nicht in seinen der angezeigten Situation entsprechenden Dispositionen zur Anwendung gebracht worden

unter der Führung ihrer Zivil- und Kirchenbehörden unter den Schutz Italiens gestellt. Die italienische Regierung hat in den besetzten Gebieten die Skla verei abgeschafft u. 16.000 Sklaven jene Freiheit wieder gegeben, die sie von der Regierung in Ad dis Abeba, trotz der Klauseln des Paktes und der bei der Aufnahme als Völkerbundsmitglied über nommenen Verpflichtungen, vergeblich erwartet hätten. Die befreiten Völker sehen in Italien nicht den Angreifer, sondern die Macht, die das Recht und die Fähigkeit

auf Waffen und Munition für Italien und die Aufhebung des Embargo selber zu gun- ten Aethiopiens bildet einen unmittelbaren und »irekten Beitrag zu einer schwerwiegenden Zu- pitzung jener besonderen Situation der Bedro- >ung, die die italienische Regierung vergeblich dem Völkerbund zur Anzeige gebracht hat und die sie zur Notwendigkeit veranlaßt Hat, dringend und bloß mit eigenen Mitteln für/die Sicherheit ihrer Kolonien zu sorgen. Eine derartige Maßnahme, weit davon entfernt die Beendigung

und progressiven Anwendung vernachlässigt wur de. Diese Sanktionen würden somit zum ersten Mal gegen Italien angewendet werden, unter fak tischen und juridischen Umständen, die die Regie rung und das italienische Volk kür ungerecht und willkürlich halten und gegen die daher die kgl. Regierung den entschiedensten Einwand erheben muß. k. Auf wirtschaftlichem Gebiete und noch einmal auch.auf.moralischem muß cdie Ualienische..Reg!e«. rung die ganze Aufmerksamkeit eines jeden ein zelnen Völkerbundmitgliedes

7
Zeitungen & Zeitschriften
Dolomiten
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/DOL/1945/07_11_1945/DOL_1945_11_07_1_object_1151773.png
Seite 1 von 4
Datum: 07.11.1945
Umfang: 4
der nachstehenden Dokumente und eines erklärenden Kommentars die der Presse in Washington und London heute. >i. November, gleichzeitig übergeben werden, beschlossen haben. Die beiden Regfe- rmigott haben gleicherweise die Italienische Re gierung ersucht, auch ihrerseits — wenn sie dies für nngezeigt erachtet — die gleichzeitige Veröffentlichung in der italienischen Presse zu veranlassen. Entsprechend dem von ihr mehr mals geäußerten Wunsche, hat die italienische Regierung zugestimmi. Die Dokumente sind folgende

sind. * ... ■ > -. - - :r. *•. — *>. Gewährleistung der Italienischen Regie rung. daß sie. wenn nötig, ihre verfügbaren Kräfte clnsetzen wird, um die rasche und ge- nsuo Durchführung sämtlicher Waffenstlll- staudsbcdingiingen slchcrzustellen. 10. Der alliierte Oberbefehlshaber behält sich das Recht vor. Jede Maßnahme zu ergreifen, die Ihm für die Wahrung der Interessen der alliierten Streitkräfte zur Fortsetzung des Krieges nötig erscheine, nur die Italienische Regierung verpflichtet sich, lene administrati ven oder sonstigen Maßnahmen

. Wasser und Luft und alle anderen Auskünfte, die die Vereinten Nationen für die Benützung der ita lienischen Stützpunkte, für die Operationen, die Sicherheit oder das Wohlergehen ihrer Slreitkräfte verlangen. Zur Beseitigung der Sperren werden italienische Arbeitskräfte und Material den Vereinten Nationen zur Ver fügung gestellt. 11. Die italienische Regierung liefert sofort Verzeichnisse über das gesamte Kriegsmaterial mit Ortsangabe. Wofern der alliierte Ober befehlshaber nicht die Verwende verfügt

Anwen dung. b) Der gesamte italienische Binnenverkehr und sämtliche Hafenanlagen stehen den Verein ten Nationen für die von ihnen bestimmte Ver wendung zur Verfügung. (Anm. der italienischen Regierung: Wenn schon die -italienischen Handelsschiffe im allgemeinen Interesse der Vereinten Natio nen verwendet wurden, wurden sie haupt sächlich im Interesse Italiens gebraucht. Der italienische Binnenverkehr und die Hä fen wurden bereits znin großen Teil in ita lienische Verwaltung zuriiekgegeben

und in den von ihnen bestimmten Häfen zusammen- Zäzogen. Die italienische Regierung trifft die nötigen Bestimmungen zur Uebertragung des

8
Zeitungen & Zeitschriften
Alpenzeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/AZ/1936/25_01_1936/AZ_1936_01_25_1_object_1864502.png
Seite 1 von 6
Datum: 25.01.1936
Umfang: 6
auf das Memorandum, das die britische Regierung in Genf dem Präsidenten des Koordinierungsausschusses bezüglich der militä rischen Vereinbarüügen zwischen Troßbritärmien und anderen Staaten mitgeteilt hàt, hat die kgl. italienische Regierung der britischen Regierung und den Regierungen der anderen Völkerbunds Mitgliedsstaaten, welche die Sanktionen gegen Ita lien genehmigt.haben, folgendes Memorandum zu kommen lassen: Mit Schreiben vom 22. d. M. hat die britische Regierung einigen Mitgliedsstaaten des Völker

bundes ein Memorandum über die Ergebnisse eines Meinungsaustausches zur Kenntnis ge bracht, der zwischen der britischen und sranzö- ischen Regierung und in der Folge auch mit an- zeren Regierungen bezüglich des Paragraphen 3 des Art. 16 des Paktes stattgefunden hat. Bezug nehmend auf dieses Memorandum, dessen Text veröffentlicht worden ist, bestätigt die italienische Regierung ihre seinerzeitigen Vorbehalte bezüglich der gsgen Italien auf Grund des Art. IL, Para graph 1, beschlossenen Maßnahmen

und erhebt etzt neuerdings ihre formalen Vorbehalte und hren Protest bezüglich der Auslegung und der Anwendung des Art. 16, Paragraph 3, desselben Paktes, den das britische Memorandum zur Grundlage von Vereinbarungen militärischer Na tur macht, die zwischen der britischen Regierung und anderen Regierungen getroffen worden sind. Diesbezüglich beehrt sich die italienische Regie rung, folgendes darzulogen: In erster Linie bemerkt sie, daß in der Auslegung vonseiten- der französischen Regierung

stattgefunden haben. Während die italienische Regierung gezwungen ist, Bemerkungen auf Grund der im Memoran dum wiedergegebenen Textteile zu formulieren, muß sie sich ein genaueres Urteil vorbehalten, bis sie von diesen Vereinbarungen völlige Kenntnis erhalten hat. Diese Vereinbarungen erfolgten näm lich zwischen den Mitgliedern des Völkerbundes gegenüber einem anderen Mitglied des Völker bundes, das an die ersteren durch Garantiever pflichtungen gebunden ist, die auf höchstes Ver trauen und Klarheit

begründete Beziehungen vor aussetzen. Die italienische Regierung muß schließlich be merken, daß es der europäischen Sicherheit nicht dienen kann und dem Geiste des Paktes nicht kon form erscheint, wenn eine Regierung eines Mit gliedsstaates des Völkerbundes, der nicht direkter Partner in einem Streitfall ist, außerhalb jeglicher Entschließung des Völkerbundes individuelle Ini tiativen ergreift und besondere Vereinbarungen militärischer Natur von der vorliegenden Art in die Wege leitet. Derartige

9
Zeitungen & Zeitschriften
Alpenzeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/AZ/1936/21_04_1936/AZ_1936_04_21_1_object_1865461.png
Seite 1 von 6
Datum: 21.04.1936
Umfang: 6
H, auch als ihm im Geiste und . im Wort- lautàZerechtìgkeit verweigert worden wàr. Einige Prä^enzfälle der verslossènen Jahre bestätigen die Wahrheit, dieser Prämisse. 2. Ich lenke die: Aufmerksamkeit dieser Versamm lung auf den Umstand, den ich von wesentlicher Bedeutung halte, daß sich die italienische Regie rung nicht geweigert hat^ zu diskutieren. Sie hat natürlich ihre Prinzipien und Vorschläge und hält an ihnen fest. Diese Erklärung dürste genügen um aufzuzeigen, daß meine Regierung die Einladung zu verhandeln

mit aufrichtigen Absichen angenom men hat. Gehen wir jetzt zur Ueberprüfung der Betrach tungen über, welche die italienische Regierung der Eröffnung von Verhandlungen zugrunde gelegt hat. a) Direkte Verhandlungen zwischen den beiden Partnern mit der Verpflichtung bei jeder entschei denden Phase den Völkerbund zu verständigen. Die aethiöpische Mitteilung vom 17. April an den Prä sidenten des Dreizehner-Ausschusses erklärt, daß ein derartiges Versahren dem Rahmen des Völker bundes und dem Geiste des Paktes

Be gegnung der beiden realistischen Visionen anver trauen, die allein die der direkt Interessierten sein können? Etwas anderes wäre es gewesen, wenn die italienische Regierung die Ausschließung des Völkerbundes vom Versöhnungswerke verlangt hätte. Doch dieser Fall ist offensichtlich nicht gege ben. Die italienische Regierung hat das Bewußt sein dem Völkerbund jene Rolle ganz vorbehalten zu haben, die ihm gebührt. In ihren Vorschlägen hat sie in der Tat zugegeben, daß das Friedens verfahren vom Völkerbund

an die italienische Regierung in Beant wortung ihrer Mitteilungen vom 3. und 11. April betreffend die Frage der Kriegsführung in Ae thiopien gesichtet hat. Ich will meiner Regierung in Ihrer Antwort nicht vorgreifen. In diesem Au genblick will ich bloß als Ratsmitglied einige Be trachtungen anstellen, da der Dreizehner-Ausschuß an den Rat über die Art und Weise, wie er die Mission erfüllt hat, die ihm mit Entschließung vom 19. Dezember 193S anvertraut worden war. Ich muß vor allem entschiedenste Verwahrung

bloß auf diese Umstände hinzuweisen, um festzustellen, daß die dem Ausschuß anvertraute Mission ausschließlich das Studium der Situation betraf, um zu einer Regelung des Konfliktes mit tels einer Versöhnung zu gelangen. Es wäre äu ßerst gefährlich, wenn sich der Dreizehner-Aus schuß mit anderen Aufgaben beschäftigte. In zweiter Linie stelle ich fest, daß es im Briefs des Präsidenten des Dreizehner-Ausschusses an die italienische Regierung heißt, daß nach der Mei nung des Ausschusses die Benützung

10
Zeitungen & Zeitschriften
Meraner Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/MEZ/1923/19_06_1923/MEZ_1923_06_19_2_object_679671.png
Seite 2 von 6
Datum: 19.06.1923
Umfang: 6
« fünf Zähren im König' reiche seinen U! oh n s! l> ha t; dem Ans, 'i'inder, welcher wenigstens feit drei Zähren In, Könlgrelclie seinen Wohnslh hat und die Itallsnisthe« Staate besondere Dienste enuieseu hat. oder eine italienische Slaalsbti rgcrin zurrau genom men hat' 4. den» ?tusländer. nach einjähriger Sehhasllg- keit, der auf Grund der Wohltaten des Gesetzes Italienischer Staatvbiirger hätte werden können, wenn er e« nicht unterlassen holte, in der vorge» s6)rlebeiien Zeit die ausorückuche

durch besondere inlernulionale Ver träge. behält der italienische Slaalsbiirger, der in. Auslände geboren und dort wohnhaft Ist und der sonst von Geburt als Staalsbürger zu be trachten Ist, die Italienische Staatsbürgerschaft, doch kann er nach erlangter Großjährigkeit darauf verzichten. Die italienische Staatsbürgerschaft verliert nach Artikel S: 1. wer freiwillig eine fremde Slaatsblirger schaft erwirbt und seinen Wohnslh im Auslände nimmt oder genommen hat' 2. wer ohne eigenes hlnzulun eine fremde

Staatsbürgerschaft erlangt hat. wenn er erklärt, auf die ilalienisckie -Staatsbürgerschaft zu ver zichten und seinen eigenen Wohnsil, lm Auslande nimmt oder genommen bat. Die Regierung kann jedoch in den zwei vorhergegangenen Fällen von der Bedingung der Verlegung seines Wohnsitzes Ins Ausland dispensieren: Z. wer von einer ausländischen Regierung eine Stellung angenommen hat oder in den Militärdienst einer ausländische» Macht einge treten Ist und trvh der Aufforderung der Italieni schen Regierung die Stellung

! als jene des Mannes, auch wenn eine Trennung der Ehegatten stattgefun den hat. Die Ausländerin, welche einen Staats bürger heiratet, erwirbt die Italienische Staats, biirgerschaft und behält sie auch bei als Wllwe, auher wenn sie ihren Wohnsitz im Auslande bei behält oder dorthin verlegt und die ursprüngliche Staatsbürgerschaft wieder erwirbt. Die Italie nerin. welche eine,» Ausländer heiratet, verliert die Italienische Staatsbürgerschaft, vorausgesetzt, dak der Mann eine Staatsbürgerschaft besitzt

, welche lm Zeitpunkte der Eheschließung ihr be kanntgegeben wlrd. Im Falle der Eheschließung erlangt die Frau wieder die italienische Staats bürgerschaft. wenn sie im Königreiche ihren Wohnsitz hat oder dahin zurückkehrt und in bei den Fällen erklärt, die Staatsbürgerschaft wie der erwerben zu wollen. Dieser Erklärung gleickgehallen wird der Ilmstand einer mehr als zweijährigen Seßhaftigkeit im Königreiche nach der Eheschließung, wenn aus dieser Ehe keine Kinder geboren wurden. Laut Artikel 1t ver liert

11
Zeitungen & Zeitschriften
Dolomiten
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/DOL/1940/26_06_1940/DOL_1940_06_26_1_object_1195876.png
Seite 1 von 6
Datum: 26.06.1940
Umfang: 6
in den nicht besetzten Gebieten sofort eingestellt werden. ^.Art...t2.Die-Ein Kriegsmarine stimmten Häfen zusammengezogen und unter italienischer oder. deutscher Kontrolle demobili siert und entwaffnet. Ausgenommen sind die Einheiten! welche die italienische und deutsche Regierung für den Schutz der französischen Kolo- nallgebiete zulasten. Entscheidend für die Be- stimmnng dieser Häfen wird der Standort der Schifsseinheiten in Friedenszeiten sein. Alle vom französischen Mutterland fernen Kriegsschiffe

, die als nicht notwendig für den Schuh der franzö sischen Kolonialinteresten erkannt werden sollten, werden in die französischen Häfen dirigiert. Die italienische Regierung erklärt, daß sie nicht die Absicht hat, die unter ihre Kon trolle gestellten Einheiten der französischen Marine während des gegenwärtigen Krieges zu verwenden, noch auch bei Friedensfchlutz A n- spräche auf die französische Flotte zu Einheiten—der—französischen' werden in den dafür be- Vormarsch au der Alpenfront vom Monte Bianco bis zum Meer

sich, zu verhindern, daß französische oder unter französischer Kontrolle befindliche Kriegsschiffe, Flugzeuge, Waffen, Kriegsmaterial und Munition ieder Art auf britisches Gebiet oder nach anderen Staaten abgeschoben werden. Art. 18. — Ausfahrverbot für alle andelsschiff e der franzWchen.Marino.. kn MM'AügSüMck/kii'welchem die italienische und deutsche Regierung die teilweise oder'gänz- liche. Wiederaufnahme des französischen See- handels wieder gestatten. Die französischen Han delsschiffe/die fm; im Augenblick

stehendem Gebiet befindlichen Flug zeuge. Alle Flugzeuge und Einrichtungen der genannten Gebiete kommen unter italienische oder deutsche Kontrolle. Die in den genannten Gebieten beiindlichen ausländischen Flugzeuge werden den italienischen oder deutschen Militär behörden ausqeliesert. Art. 18— Solange die italienische und deutsche Regierung nicht anders bestimmt, werden die Rundfunksendungen im gesamten Gebiet des französtschen Mutterlandes untersagt. Die Bedingungen, unter welchen die Rundfunk

italienischen Zivi listen werden sofort freigelassen und den ita lienischen Militärbehörden ausgeliefert. Art. 22. — Die französische Regierung garan tiert für den guten Erhaltungszustand alles dessen, was auf Grund dieser Konvention ad- geliefert werden muß. Art. 23/— Eine dem italienischen Oberkom mando unterstellte italienische W affe »still st a n d s k o m m i s s i o n wird damit beauftragt, die Durchführung vorliegender Konvention so wohl direkt als durch ihre Stellen zu kontrol lieren

12
Zeitungen & Zeitschriften
Alpenzeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/AZ/1937/26_01_1937/AZ_1937_01_26_1_object_2635197.png
Seite 1 von 6
Datum: 26.01.1937
Umfang: 6
die beiden Antworten zwischen den jiden Regierungen vereinbart worden, vie italienische Antwort besagt: Memorandum: Ii. Die italienische Regierung hat das Memoran di» der britischen Botschaft vom 11. ds. bezüglich Arage der Nichteinmischung in Spanien und besonderen bezüglich der Arage der Zreiwilli- aufmerksam überprüft. . Die britische Regierung drückt die Ansicht ans, ^ die am meisten interessierten Mächte darin !re!ls übereinstimmen, daß die Anwendung von »orllgen Mahnahmen zur Einstellung

des Zu- Mes von auslandischen Freiwilligen nach Spü len notwendig sei. unter der Bedingung jedoch, m diese Maßnahmen gleichzeitig von allen Re hungen ergriffen werden, daß vie Ueberprüfung Ir anderen Formen der indirekten Einmischung Ilio fortgesetzt werden und daß schließlich ein esset- des und entsprechendes Kontrollsystem eingeführt »erde. svie italienische Regierung ergreift mit Freuden lese neue Gelegenheit um neuerdings zu bestatt en, daß, was sie betrifft, diese Zwecke mit zu den duvtsSchlichsten

gehören, die sie zu erreichen an- rebt. Sie sind als solche auch lm Paragraph 4 Irer Note vom 7. ds. angegeben. iDle italienische Regierung ist daher bereit, die otwendlgm geschlichen Verfügungen zu erlassen, m aus ihrem Gebiete die Anwerbung, die Abreise nd die Durchrelse von Personen zu verhindern, le sich nach Spanien mit dem Zwecke begeben am erzeitigen Konflikte teilzunehmen. Diese Versü- ungen, die praktisch bereits definiert wird, werden ur Anwendung gelangen, sobald alle anderen Re si mingen

nd erweitert würde, um auch außer das Kriegs- solerla! auch die Einreise von Freiwilligen nach Ivanien ans dem Land- und Seewege zu umsas- I». kür ausreichend angesehen werden könnte, um »e bezweckten Ziele zu erreichen. Diesbezüglich fragt die britische Regierung an. l> und welche andere Kontroll-Methoden und formen, außer den in den Projekten des Komitees largelegten. die italienische Regierung eventuell im ?ludinm habe und ob sie sich bereit erkläre ihrer Diskussion und Ueberprüfung so rasch als möglich

^»stimmen. i DIe italienische Regierung beehrt sich zu erklä ren. daß sie die Ueberprüfung der verschiedenen Projekte des Ausschusses fast vollendet hat und Ivar: das Prosekt der Land- und See-Kontrolle. Schema für die Ausdehnung dieser Kontrolle I»f die Freiwilligen, das Projekt der Lnst-Kon» ?olle. Projekte, von denen einige erst seit einigen iMn in ihrem Besitze sind. Sie behält sich vor »Ittels ihres Vertreters im Londoner Ausschuß l! Kürze genaue diesbezügliche Angaben auch be- Mich dn Lust

13
Zeitungen & Zeitschriften
Alpenzeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/AZ/1935/27_07_1935/AZ_1935_07_27_1_object_1862435.png
Seite 1 von 8
Datum: 27.07.1935
Umfang: 8
) für den Abschluß der Arbelten des Ausschusses der vier Schiedsrichter zur Beilegung des Zwischen falles von Aalnal und der späteren Zwischenfälle, ist heute abgelaufen. Die italienische Regierung, die wie stets vom Wunsche beseelt ist das Schieds verfahren einem guten Ende zuzuführen. — das bloß dadurch abgebrochen wurde, weil der aethio pische Agent in Scheveningen vor dem Ausschuß auch Fragen diskutieren wollte, die vom Schieds- kompromiß ausgeschlossen sind — hat seit dem 14. Zuli d. I. der aethiopischen

Regierung wissen las sen. daß sie noch Immer bereit ist. die Arbeiten des Ausschusses wieder aufzunehmen, unter der Bedingung jedoch, daß diese sich im Rahmen des Schiedskompromisses bewegten. Die italienische Regierung hat am ZZ. ds. der kgl. Legation in Addis Abeba neue telegraphische Weisungen erteilt, mit dem Auftrag diese ihre Ab sicht, zu bestätigen und formell die aethiopische Regierung zu befragen, ob sie sich an die im Schiedskompromiß eingegangenen Verpflichtungen halten wolle öder

, daß die in der Entschließung vorgesehene Äußerordentliche Ratstagung stattfinden wird. Mit a/n 25. Juli eingelaufenem Brief hat die ae thiopische Regierung eine Sitzung ab 25. gefor dert. 5 Gemäß Art. 1, Paragraph 4 des internen Re glements des Rates empfiehlt der Präsident sei nen Kàgen am 31. Juli oder am 1. August um 17 Uhr zusammenzutreten Die Ratsmitgliedee werden gebeten von mor gen Samstag, den 27. Juli Mittag wissen zu las sen, welches Datum sie bevorzugen. Eingeschickter Schritt Italiens Genf, 26. Juli

Der Informationsdienst des Völkerbundssekre tariats hat gestern eine offizielle Mitteilung ver- lautbart, die folgendes besagt: > „Der Generalsekretär hat die Ehre dem Rate -und den Mitgliedern des Völkerbundes folgendes Telegramm zur Mitteilung zu bringen, das er am 23. ds. von der italienischen Regierung aus Roma erhalten hat: Der vom Völkerbundsrak in feiner Entscheidung vom 25. Mai 1925 festgesetzte Termin des 25. Zuli als Datum (vorbehaltlich einer Verlängerung im Einvernehmen unter den Schiedsrichtern

nicht und bejahendenfalls, ob sie ihren Vertreter dahin instruieren wolle, daß er durch Verzicht auf den vorgebrachten Anspruch (nämlich den Streitfall grundsätzlich zu behandeln) dem Ausschuß die Fortsetzung seiner Arbeiten er- mögliche. Gez.: Suvich.' » Dieser Schritt der sascistischen Regierung hat in den Genfer Kreisen einen vorzüglichen Eindruck hervorgerufen.' In den Völkerbundskreisen wies Man sofort darauf hin, daß sich Italien auf diese Weise nicht bloß strikt an den Art. 5 des^italie- nisch-aethiopischen

14
Zeitungen & Zeitschriften
Der Tiroler / Der Landsmann
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/TIR/1923/01_09_1923/TIR_1923_09_01_1_object_1989350.png
Seite 1 von 8
Datum: 01.09.1923
Umfang: 8
, die Frage dem Völkerbund vorzulegen. Italien dürste aber mit einer Verschleppungstaktik kaum einverstanden sein. Möglich ist, nach dem die englische und französische Presse äußerst zurückhaltend ist, daß die italienische Regierung die Warnung, nichts zu übereilen, nicht außeracht lassen kann. Wenn man bedenkt, daß seinerzeit nach Ermordung des österreichischen Thronsolgers eine mehrwöchentliche Untersuchung voraus ging. ehevor das Ultimatum an Serbien ge stellt wurde, so überrascht die Plötzlichkeit

nach den Schuldigen anzuneh men. Die hellenische Regierung hofft schließlich, daß die italienische Regierung den guten Grund de» oben angegebene« Standpunktes anerkenne und ebenso den versöhnlichen Geist «od de« Wunsch, der italienischen Regierung ia gerechtester Weise Genugtuung zu leiste«. Griechenland lehnt also die drei in Punkt 4, S uiü S enthaltenen ForLerungen ab. während die übrigen mehr oder minder abge ändert welken. Dies« Punkte des Ultimatums lauten: 4. Im Beisein des itaüenifchen Militär- attachees

der Athenergefandtschaft wuS» die griechische Regierung am Mordorte eine scharfe Untersuchung durchführen lassen. Für die Sicherheit des Militärattaches» ist die grie chische Regierung verantwortlich. Die Unter suchung Hot innerhalb fünf Togen nach An nahme der vorliegenden Forderungen abge schlossen zu fein. 5. Alle an der Mordtat schuldig Befinde» nen find zum Tod« zu oerurteilen. S. Innerhalb fünf Togen nach Vorlegung dieser Note hat die griechische Regierung an die italienische «ine Entschädigung von 50 Millionen

eine be sondere Mission in Agram übernehmen und dort die systematische Organisation der Kroatischen Volkspartei übernehmen soll, damit ein Gegengewicht gegen Raditsch ge- fchasfen werde. Die Radikale Partei ist be reit. den klerikalen Slowenen weitgehende Konzessionen auf politischem und wirtschaft lichem Gebiet zu gewähren. 4- Au»schissuog italienischer Streitkräfte la Tanger. Da die Situation in Marokko im mer unruhiger wird, hat sich die italienische Regierung entschlossen, in Tanger Carabi- nieri

«» o«» oflichtet »ur Zahlun-, der Bezugsgebllhr. GnecheMand uud das italienische Ultimawm. Der Artikel wurde vor Eintreffen der heuügen Meldungen geschrieben. Wir lassen ihn aber zur Information unserer Leser stehen. D. Sch. Es läßt sich nicht voraussagen, ob Grie chenland zur Gänze die italienischen Forde rungen annehmen wird- Es empfindet diesel ben als eine Demütigung und sucht nach Vermittlern. England soll diese Rolle abge lehnt haben. Man scheint nun nach Blätter- meldUNyen in Athen zu beabsichtigen

15
Zeitungen & Zeitschriften
Volksbote
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/VBS/1940/27_06_1940/VBS_1940_06_27_1_object_3139046.png
Seite 1 von 8
Datum: 27.06.1940
Umfang: 8
an die italienische Negierung gewmrdt, üher einen Waffen stillstand mitJtatten zu verhandeln. Die italienische Regierung antwortete auf dem gleichen Wege Und in der gleichen Form wie die deutsche Regierung» näm lich» dah sie die Namhaftmachung der französischen Bevollmächtigten erwarte» denen sodann Ort Und Zeit der Zusammen kunft bestimmt werde. , Die französischen Bevollmächtigten sind dann am 23. ds. nachmittags am Flug hafen ln Littorio in Rom eiUgetroffen. Um 19.3V Uhr haben die italienischen

.! 18. — .Sofortiges Startver-bot.für alle auf französischem oder unter französischer' Kontrolle stehendem Gebiet befindlichen F l u g zeuge. Alle Flugzeuge und Einrichtungen der genannten Gebiete, kommen unter italienische oder deutsche'Kontrolle. Die in den genannten Gebieten' befindlichen-' ausländü-ben Flugzeuge werden den italienischen oder deutschen Militär- bebörden ausaeliefert.- ' - Art. 19. — Solange die italienische und deutsche Regierung nicht anders bestimmt, - werden,, die Rund funkfendum gen

, 'Flugzeuge,. Waffen. Kriegsmaterial Und Munition' jeder Art auf britisches '.Gebiet öden nach! anderen Sb a q t e n abgeschoben werden. Att. 18.— Änsfahrverbot für alle Hände l »'s ch i f fe - der französtschen Marine bis zum Augenblick, in-welchem bis-italienische und deutsche . Regierung die'teilweise oder gänz liche Wiederaufnahme des französischen See- handels wieder gestatten. Die französtschen Han- aus'politischen/äer ode? wegen BegÜnstigüng- ber-ätalieNischen; Regierung internierten, ver- SMeten

oder verurteilten italienischen Z i v i- lnst.en wäÄeN sofort freigelasien Und den ita- siMschen.Militärbehörden, ausgeliefert. . ' 5 '. ?2. — Die französische Regierung garän- ttert - für . den- guten .' Erbaltüngszuständ. -alles^ dessen! was auf Grund dieser - Konvention ab- geliefert werden Muh. ' «rt. 23. — Eine dem italienischen Oberkom mando unterstellte italienische Waffenstill- st,a,nb s k o m m i s s i o n wird damit beauftragt, die^-Durchführung,.vorliegender 'Konvention -so wohl. direkt als ^urch

Waffenstillstands- konoentton-tritt mit ihrer Unterzeichnung-in Kraft. Die Feindseligkeiten-.-werden sechs Stunden, nachdem die italienische Regierung der deutschen Regierung vom erfolgten Abschluß bes Vertrages Mitteilung machte, an allen Fronten eingestellt. Die italienische Regierung .' wird diesen- Augenblick der. französischen Regierung durch Rundfunk bekanntgeben. Art. 23. — Vorliegende Waffenstillstandskon- vention bleibt bis zum F r i e d e n s s ch l v ß in- Kraft. Sie kann pon Italien jederzeit

16
Zeitungen & Zeitschriften
Dolomiten
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/DOL/1936/01_07_1936/DOL_1936_07_01_1_object_1149003.png
Seite 1 von 6
Datum: 01.07.1936
Umfang: 6
Präsident! Anläßlich der Sitzung der BölkerSundsvcrsamm- lung habe ich die Ehre, Ew. Erz. zu, bitten, den Delegierten der Mitgliedsstaaten Nachstehendes zur Kenntnis zu bringen: 1. Die italienische Regierung hat tn einer Serie von schriftlichen und mündlichen Mitteilungen an den BölkerbundSrat und an die Bälterbundsver- fammlung die Lago, welche tn Abessinien herrschte, die Umstande, welche brr italienischen Aktion voran gingen und diese veranlaßten: die Bedingungen, unter denen die italientsche

Intervention erfolgte, sowie die hohen kulturellen und politischen Ziele, in deren Sinne Italien handelte, in hinreichender Weise erläutert und dokumentiert. Auf diese Mitteilungen bezugnehmend, legt die italienische Regierung Wert darauf, auch im Hinblick auf die jüngsten Vorkommnisse die folgenden Punkte in Erinnerung zu bringen, resp. zu präzisieren, zuin Zwecke einer angemessenen Beurteilung der Sach lage. 2. Dio italienische Regierung wünscht vor allem in Erinnerung zu bringen, daß ihre Stellung

gegen über dem Völkerbund ungeachtet der Maßnahmen, die von den Mitgliedstaaten zum ersten Riale ver hängt wurden, stets von der Bereitschaft charakteri siert war, jode Initiative zu überprüfen und keine Gelegenheit zu Verhandlungen für die Lösung der Frage unausgcnützt verstreichen zu lassen. Die in diesem Zusammenhang unternommenen Versuche sind bekannt. Der Laval-Hoare-Plan. der am 11. Dezember 1235 Genf, Rom und Addis Abeba mitgeteilt wurde, und zu dessen genauester Ueber- prüfung sich die italienische Regierung

anschlckte, konnte nicht weiter behandelt werden, da ihn der Negus am 12. Dezember zurückwics und die Vor schläge als verfallen betrachtet wurden, noch ehe sich die italienische Regierung darüber ausgesprochen hatte. Am 3. März 1936 richtete der Dreizehncr-Ausschuß einen Appell an die beiden Teile zu einer friedlichen Beilegung. Die italienische Regierung antwortete am, 8. März auf diesen Appell und erklärte sich bereit, Verhandlungen aufzunehmen. Nach dem Appell doS Dreizehner-AusfchusscS

der Vertreter der italienischen Regienrng die Bedingungen für die Verhandlungen fest, mit dem Zweck, diese in einer Weise zu gestalten, daß sie zu konkrete» Zielen führen könnten. Indem die italienische Regierung; die den Um ständen am besten angepaßte Veryandlungsmethode vorschlua, anerkannte sie gleichzeitig, daß her Drei- zehner-Äusschuß über die Entwicklung der Unter handlungen auf dem Laufenden zu halten fei, um so-den beiden Teile» für die nützlicherscheinende Mitarbeit zur Verfügung zu stehen

17
Zeitungen & Zeitschriften
Alpenzeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/AZ/1935/06_10_1935/AZ_1935_10_06_1_object_1863263.png
Seite 1 von 8
Datum: 06.10.1935
Umfang: 8
über Auftrag seiner Regierung fol gende Erklärungen abgab: „Die heutige Sitzung ist durch die Mitteilungen veranlaßt worden, die dem Völkerbund in den letzten Iahren von der italienischen und aethiopi fchen Regierung zugekommen sind. Die italienische Regierung kann sich ihrerseits nur auf ihr Telegramm vom 2. Oktober 193S Nr. 1768/9 R beziehen, in welchem die letzten Phasen einer Situation dargelegt sind, die durch das ita lienische Memorandum vom 4. September vorge legt und ausführlich dokumentiert worden

ist. Wenn der Völkerbundsrat den Inhalt dieses Me morandum sowie die Begleiterscheinungen der ita lienischen Regierung in gebührende Erwägung ge zogen und alle Elemente ergründet hätte, dann hätte er sich darüber Rechenschaft ablegen müssen, daß die Situation in Aethiopien eine derartige war, daß man sich keine Illusionen machen durfte über die Möglichkeit mit Vorschlägen, die von einem Studium des Uebels absahen, und daher der Sache nicht auf den Grund gingen, Abhilfe zu schaffen. Verfehltes Vorgehen Die italienische

Regierung hat die vom guten Willen beseelten Anstrengungen des Völkerbnnd- rates gewürdigt, doch begriff und begreift sie im merhin nicht die Gründe, weswegen der Rat sei nen Versöhnungsbemühungen nicht eine realisti sche Ueberprüsung der Zustände Äthiopiens so wohl an und für sich als auch als Völkerbunds- mitglied zu Grunde legte. Auf diese Zustände und auf den Inhalt ihres Memorandums muß die italienische Regierung auch heute noch bestehen. Die letzte Entwicklung der Situation ist leicht ver

: die beständige Bedrohung Italiens durch Aethio pien ist in eine Bedrohung Äthiopiens durch Ita lien verdreht worden. Man maßte sich an Italien das Recht zum Ergreifen entsprechender Vertei- digungsmaßnahmen streitig zu machen, indem nian sogar versuchte diesen letzteren willkürlichen und unrechtmäßigen Charakter unterzuschieben. Verdrehung der Tatsachen Gegen diese Verdrehung der Tatsachen muß die italienische Regierung Stellung nehmen, weil sie sich ihrer Verantwortung bewußt ist, da diese Maßnahmen

um ein derartiges Manöver àu vereiteln, da der Völkerbundsrat bisher die Tat sachen nicht in gebührende Erwägung ziehen hat wollen. Wenn man hingegen von der erwiesenen Un- würdigkeit Aethiopiens dem Völkerbund anzuge hören ausgegangen wäre, dann würde Abessinien sicherlich nicht gewagt haben gegen Italien die allgemeine Mobilisierung zu proklamieren. Die italienische Regierung muß daher auf die Behauptung bestehen, daß die Gefahren der ge genwärtigen Situation vermieden hätten werden können, wenn die Aktion

18
Zeitungen & Zeitschriften
Alpenzeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/AZ/1939/08_08_1939/AZ_1939_08_08_1_object_2610740.png
Seite 1 von 6
Datum: 08.08.1939
Umfang: 6
den Zwecken der Maßnah me wird für notwendig erachtet, daß glei che Bestimmungen auch für die Nachkom menschaft der genannten Personen zur Anwendung kommen. Es wurde daher die beiliegende Gesetzsvorlage entworfen, die in den ersten drei Artikeln den ein fachen und raschen Vorgang sür den Ver lust der italienischen Staatsbürgerschaft in den obenerwähnten Fällen festlegt. Mit Artikel 4 wollte man in Aus hebung des Artikels 8 der geltenden Staatsbürgerschastsgesetze verfügen, daß jene, die die italienische

Staatsbürger schaft verloren haben, gemäß den vorher gehenden Artikeln nicht zum Militärdienst verpflichtet sind, und daß auf sie die Be stimmungen des Artikels 9 des Gesetzes vom 13. Jänner 1912 keine Anwendung finden. Mit Rücksicht aus den politischen Zweck der Maßnahme ist es ebensowenig zuläs sig, daß denjenigen, welche in obgenann- ter Weise die italienische Staatsbürger schaft verloren haben, die Möglichkeit ihrer Rückwirkung gemäßt Artikel 9 des ange führten Gesetzes gelassen werde. Es wurde serner

gebührenfrei ist.' Der Wortlaut des Gesetzent wurfes ist folgender: „A r t. I. — Die in den Gemeinden des Atto Adige ansässigen Personen deutscher Herkunft und Sprache, welche in Anwen dung des Vertrages von St. Germain (Beilage zum Geseh vom 26. September 1920, Ar. 1322), und der Durchführung^ Aerardnunaen die italienische Staatsbür- gerschaft erworben haben und nun nach j ti n und die minderjährigen Sinder. Die Deutschland umsiedeln und die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben wollen, müs sen

vor der Umsiedlung ihren Verzicht aus die italienische Staatsbürgerschaft erklä ren. Vorliegende Bestimmung kommt auch sür die Nachkommen solcher Personen in Anwendung, sofern sie ilal. Slaastange- Hörigkeit sind. A rt. 2. — Die Derzichlserklärung wird dem präfekten der Provinz, zu welcher die Gemeinde gehört, in deren Verzeichnis der italienische Staatsbürger, der Inter- essenk und seine Rachkommen gemäß Art. 1 des kgl. Erlasses vom 30. Dezember 1920 und Artikel 14 des Präsidialerlasses vom 1. Februar 1S22

(„Gazzetta Ufficiale' Nr. 37 vom 14. Februar 1S22) eingetragen sind. Nach Feststellung des Vorhandenseins der vom Artikel 1 vorgesehenen Bedin gungen erläßt der präfekt dem Inter- essente» die Bestätigung, daß er von der Verzichtleisiung Kenntnis genommen hak, und verfügt, sobald die Zustimmung von der Zuerkennung der deutschen Staats bürgerschaft eingetroffen ist, die Strei- chung des Beireffenden von den Listen und Registern der italienischen Staats bürger. Ark. Z. — Falls die italienische Staats

19
Zeitungen & Zeitschriften
Alpenzeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/AZ/1934/30_03_1934/AZ_1934_03_30_1_object_1857066.png
Seite 1 von 6
Datum: 30.03.1934
Umfang: 6
an die Generalkonvention über die Her absetzung der Arbeitsstunden verlangt werden. Was die Grundsrage, der Herabsetzung der nor malen Arbeitszeit betrifft, ist, wie bekannt, die italienische Regierung sür eine solche Herabsetzung. Die Antwort über den allgemeinen Teil enthält diese Ausführungen: Nach der Ansicht der italieni schen Regierung wäre es wünschenswert, wenn die Arbeitskonserenz eine internationale Regelung, die auf die Herabsetzung der normalen Arbeitszeit hin zielt, erreichen würde. Das Projekt

sollte die Ar beitslosigkeit vermindern und auch die Arbeiter der Wohltaten der Technik teilhastig werden lassen: Die internationale Disziplinierung der Löhne und .die Regelung >d>r, Wochenlöhne und Monats gehälter '.durch eine .'Konvention .'stößt ' aus' Schwie rigkeiten, ' weshalb die italienische Regierung in ihrer Antwort erklärt, daß durch die Konvention in dieser-Hinsicht.Garantien geschassen werden soll ten, damit jede Enttäuschung hinsichtlich der inter nationalen Abmachungen ausgeschlossen ist. Es müßte daher

sestgelegt würde, der von den Bestimmungen über die Arbeitszeit getrennt ist. Mit der Frage der Löhne muß auch jene des Le bensstandards in Betracht gezogen werden. Der Lohn soll den normalen Erfordernissen des Lebens den Produktionsmöglichkeiten und den Erträgnissen der Arbeit entsprechen. Dies wird im Einvernehmen mit den interessierten professionalen Verbänden er hoben, was den Bestimmungen der „Arbeitskarte' entspricht. Was die Dauer der Konvention betrifft, hat die italienische Regierung

und die übrigen Tätigkeiten, die Garan tien für die Ausnahme von neuen Arbeitern usw. ,-Hinsichtlich dieser Fragen hat die italienische Regierung solgende Antwort erteilt: Als Arbeits zeit ist jener Zeitraum zu betrachten, in dem der Arbeiter zur Verfügung des Arbeitgebers steht. Sie soll durchschnittlich 40 Stunden in der Woche ausmachen und für fortlausende Arbeiten nicht mehr als 42 Stunden in der. Woche. Für die Arbeiten, die in den Kohlengruben durchgeführt wertzen, soll eine durchschnittliche Zeit

, daß an die Verbandssekretäre bereits die Weisungen für die Sommerhilfe im Jahre XII erlassen worden sind, daß sie weiter ausgebmi! wird und den Direktiven, die vom Duce selbst er teilt worden sind, entspricht. b) Organisation der Studentenmeisterschaften. c) übe? die ° neuen Aufgaben, welche den In Neuorganisationen anvertraut sind, denen sich die Kommandanten und Leiter mit aller Hingebung bereits widmen. Das Reichsdirektorium hat am Schlüsse der Sit zung seine Begeisterung für die italienische Luft waffe, die im elften

20
Zeitungen & Zeitschriften
Volksbote
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/VBS/1940/20_06_1940/VBS_1940_06_20_2_object_3139031.png
Seite 2 von 8
Datum: 20.06.1940
Umfang: 8
.— Der neue ftan» zöstsche Außenminister Äaudoin hielt im Rund funk einen Aufruf an das französische Voll, in welchem er die Franzosen aufforderte, in dieser schweren Stunde nicht den Glauben, ton Mut und die Würde zu verlieren. Die Regierung werde die erforderlichen Entscheidungen tref fen, welche immer dieselben auch' sein mögen, falls nur die Ehre gerettet werde. Die Frau- -ofen feien unterlegen, da sie sich gegenüber 80 Millionen Deutschen und der Bedrohung durch das italienische Heer allein befunden

wuiton, wobei di« txfiat sechs englischen Flug» zeuge abgeschossen wurden. Gleichzeitig-führten ! Ermndmrgsgeschwader ausgtochnte Beobcnh» tunasflüge über die feindlichen Häfen an der Küste Nordafrikas durch. Am 12. Juni fetzte die italienische Fliegerei ihre AngriffstätiMeit gegen feindliche Aust» urch Seeftützpuntte fort, wobei insbefonders i iN >Bif«ta (bei Tunis) Befestigungsanlagen -schwer-beschädigt und nenn Flugzeuge am Boden ! torstört wurden. Der französische Kriegshafen des Mittelmeers

abgeschossen wur de. Die italienische' Flugwaffe bombardierte die Häfen von Port Sudan, Aden lAra- bien) und M o j a l «(Somaliland). Zwei eigene FluMuge werben vermißt. Im dritten Wchr- machtsbericht werden erstmalig auch Kampf handlungen zu Land gemeldet: An der A l p e n» front entwickelteniich solche in Neineren Btt- bänden. Ein französischer Angriff aüf die E ä- lifka-Höhe wurde abgeschlagen. Bttiische Paw- zerwägenangrtfse an der libusch. ägyptischen Erenze gegm die italieni schen Stellungen wurden

. Die Luftwaffe griff an diesem Tage die ftanzöfischen' Häfen und Luftstützpunkte tor Insel Korsika an. wobet stchere Erfolge zu oer- f tten waren. Sehr lebhafte LUstkampfe en in Südfrankreich bei Emrt Pierre- und Tannes de Mauras statt. Insgesamt 70 italienische Flugzeuge haben unter geringen Verlustm-Hs.SMer), 44,franzöM Flug- zeuge tetls im Lnfttampf, teils am Boden zer-< stört und Munittonstopots gesprengt. In Nord- afrtta wurden di« - französischen -Luftstützpunkte Derbera und Mandera bombardiert. Zwei

englisch« Flieger, die Massaua anzugretfeU suchten, würden abgeschossen. — Neuerliche E i n« flöge aus italienische StWte haben wieder Opfer unter der ZimlvevAkerung verursacht, so u> a. ist Genna. Mer feindliche Fßeger wurton abgeschossen. Die Flotte setzte ihre Tätigkeit im Mittelmeer mtt erfolgreichen Ergebnissen fort. Sehr lebhafte KampftättÄeit tu tor Lust ver zeichnet der Wehrmachtsbericht Nr. 6 am 16. 3«nt: Italienische Fiegercmgriffe über den Westalpen, auf Korsika. Malta und Tunt», im Sudan

21