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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Seite 318 von 598
Autor: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Ort: Wien
Verlag: Manz
Umfang: VII, 989 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Signatur: II 109.498/1
Intern-ID: 132993
hatten Erzherzog Sigmund und Herzog Albrecht einander gegenseitig 1 Million Gulden auf die Lande dessen verschrieben, der vor dem anderen ohne männliche Leibeserben sterben würde. Der Landtag zu Hall im August 1487 setzte es durch, daß der Erzherzog jene treulosen Räte entließ. Der Gesamtlandtäg aller Lande Sigmunds zu Meran im November d. I. bewog ihn, einem ständischen Regentschaftsrate auf drei Jahre die Regierung seiner Länder zu über- tragen. Der Kaiser erklärte die abgesetzten Räte noch in die Reichsacht

und bewog Sigmund, die Herzog Albrecht von Bayern gemachte Ver- schreibung zu widerrnsen. Durch ein Reichsheer und die Truppen des schwäbischen Bundes mit Krieg bedroht, mußten auch die bayerischen Herzoge auf die Verschreibnng verzichten und den Wiederkaus der veri. äußerten Lande gestatten. Neuer Zerwürfnisse mit dem Regentschaftsrate wegen verzichtete Erzherzog Sigmund auf dem Landtage zu Innsbruck 16. März 1490 zugunsten des anwesenden römischen Königs Maxi- miliari auf die Regierung seiner Länder

gegen Zahlung einer Jahres- rente von 52.000 Gulden. Er starb 4. März 1496.*) Unter der Regierung König, seit 1508 Kaiser Maximilians, wurde die Grafschaft Tirol durch wiederholten Gebietszuwachs ansehnlich ver- größert. Von den Gebieten, die nach dem Aussterben des Mannstammes des Hauses Görz (April 1500) auf Grund der S. 432 erwähnten Erb- Verträge an König Maximilian fielen, wurde das Pustertal mit den Schlössern, Ämtern und Gerichte«? Schöneck, Uttenheim, Michelsburg, Rasen, Welsberg, Hennfels, Virgen

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Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer
Jahr:
1930
¬Die¬ Schwaighöfe in Tirol : ein Beitrag zur Siedlungs- und Wirtschaftsgeschichte der Hochalpentäler.- (Wissenschaftliche Veröffentlichungen des D. u. Oe. Alpenvereins ; 5)
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Seite 86 von 212
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: Innsbruck
Verlag: Verl. des Dt. und Österr. Alpenvereins
Umfang: 197 S. : Ill.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Tirol ; s.Schwaighof ; z.Geschichte
Signatur: D III 100.643 ; III 100.643
Intern-ID: 143691
84 Kap. 2. Wirtschaftlicher Zweck der Schwaighöfe usw. aber dann nicht mehr die Sicherung der Schmalzmenge, welche die nähere ländliche Umgebung der einzelnen Städte an deren Markt abgeben konnte, sondern es mußte auch für Zufuhr aus weiterer Entfernung Sorge getragen werden. So bemühte sich die oberösterreichische Regierung, wie die Akten angeben, seit etwa 1570 ständig, die Zufuhr von Schmalz nach Innsbruck und Hall aus dem Lande Vorarlberg, namentlich aus den milchreichen Walsertälern

dem Tannberg und Bregenzer Wald sicherzustellen. Die Verbote, Schmalz und Vieh aus diesen Gebieten nach Schwaben zu verhandeln, wurden vielfach umgangen und so schloß im Jahre 1658 die oberösterreichische Regierung mit den Vorarlberger Ständen ein förmliches Abkommen, in dem erstere den Vor arlberger Gerichten einen niederen Preis des Salzes aus der Haller Saline ver sprach, letztere sich verpflichteten, all ihren Vorrat an Schmalz, den sie nicht zu ihrem Eigengebrauch nötig hätten, gegen einen bestimmten

Preis nach Inns bruck und Hall zu liefern und nichts davon außer Landes zu verhandeln. Frei lich erforderte die Einhaltung dieser Vereinbarung in der Folgezeit noch manche Ermahnung seitens der oberösterreichischen Regierung 1 ). Wie uns ein amt liches Gutachten vom Jahre 1773 mitteilt 2 ), suchten damals die Tannberger das Schmalz, das im Lechtal an den Heimstätten und auf den Alpen zusammen in einer Jahresmenge von 600 Zentnern erzeugt und sonst direkt nach Innsbruck verliefert wurde, aufzukaufen

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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
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Seite 47 von 180
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: XII, 172 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Schlern-Schriften ; 40
Schlagwort: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Signatur: II Z 92/40,1
Intern-ID: 105174
der bürgerlichen Selbst verwaltung bedeutet. Noch auflallender war dies bei jenen ländlichen Ge meinden, welche die Gerichtsherrschaft in ihrem Landgerichte als Pfandschaft vom Landesfifsten erwerben konnten, was aber erst seit dem Anfang des 18. Jh. zugelassen worden ist. Man sagte dann, die Gerichtsgemeinde ist ihr eigener Dynast. Unter diesen Umständen war es für die landesfürstliche Regierung einerseits und für die Einwohner der betreffenden Gerichte andererseits von ziemlichem Belang, daß gerade

einige der größten Landgerichte nicht verpfändet oder sonst dauernd vergeben waren, sondern die Einsetzung der betreffenden Beamten der landesfürstlichen Regierung unmittelbar vorbehalten war. Ich gebe nun eine Übersicht über diese verschiedenen Arten der Innehabung und der Inhaber der Gerichte und Gerichtsherrschaften und damit über die Verteilung der öffentlichen Verwaltungsrechte auf die einzelnen politischen Stände des Landes. Wenn ich in der folgenden Übersicht nichts anderes angebe, so gelten

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