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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Seite 584 von 598
Autor: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Ort: Wien
Verlag: Manz
Umfang: VII, 989 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Signatur: II 109.498/1
Intern-ID: 132993
- 1160 - §18 eine Million jährlich geschätzt.*) Doch wurden diese Gelder oft nicht in die Hände der Regierung geliefert, sondern unmittelbar zur Ausrüstung und Besoldung der Truppen verwendet, welche die Stände dem Kaiser stellten. Als eine alle habsburgifchen Länder umfassende Institution errichtete K. Ferdinand den Hofkriegsrat und erließ fur denselben 17. Nov. 1556 eine Instruktion. Er sollte aus einem Präsidenten und einigen Räten bestehen und erhielt eine eigene Kanzlei. Seine Hauptaufgabe

oder Regierung, zugleich oberstes Gericht und oberste Verwaltungsbehörde,^) und die Kammer als oberste Finanzbehörde *) Davon entfielen auf die oberösterreichischen Länder 132.000 fl., auf die niederösterreichischen über 400.000 fl., aus die böhmischen 460.000 fl., auf die ungarischen 30.000 fl. (Huber 217 f.). **) Fellner-Kretschmahr 284 f., 263. ***) Der Älteste wird zum Empfang der Reichslehen für das gesamte Haus Osterreich sowie zum Abschluß von Bündnissen, deren Wirkung sich auf alle drei Brüder

Ländern, 170f. Hauke, Die geschichtlichen Grundlagen des Mvnarchemechìs, b2 f.). ■f) Fellner-Kretfchmayr 242. -ff) Unter der oberösterreichischen Regierung stand die vorländische in Ensishei m, die aber in allen wichtigeren Sachen die Entscheidung der erfteren einzuholen hatte, an welche auch gegen Urteile der vorländischen Räte appelliert werden konnte. §18 - 1161 - der ober? und vorderösterreichischen Länder, an welche alle Ämter die lf. Gefälle abzuliefern hatten. Regierung und Kammer bildeten

ein einiges oorxus. Die Regierung bestand aus dem Statthalter, dem Bizestatthalter, dem tirolischen Kanzler, einer zwischen 3 und 12 schwankenden Anzahl von Räten oder Regenten,*) die Kammer bestand aus dem Kammer- Präsidenten und 5 oder 6 Kammerräten. Den letzteren zunächst im Range kam der Kammerprokurator, d. i. der Anwalt des Landessürsten in seiner Privat- und öffentlich-rechtlichen Stellung,**) der oberste Kammer- fekretär, der Kammermeister (Kassier) und das kontrollierende Gremium der Raiträte. Sowohl

der Regierung als der Kaminer waren Sekretäre, Registratore» und Jngrossisten zugeteilt. Die Kammer hatte nicht allein dem Hofpfennigmeister auf die präsentierte Quittung hin die verlangten Summen zu geben, sondern auch im direkten Verkehr mit den Geschäfts- leuten für die Bedürfnisse des Hofstaates zu sorgen. Sie rechnete mit allen lf. Gefällsämtern ab. Jedem Einnehmer wurde ein Tag angesetzt, an dem er persönlich seine Bilanz mündlich oder schriftlich zu übergeben hatte. Bis 1572 erhob die Kammer

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Bücher
Jahr:
1884
Urkunden und Regesten aus dem k.k. Statthalterei-Archiv in Innsbruck. - (Jahrbuch der Kunsthistorischen Sammlungen des Allerhöchsten Kaiserhauses ; 2)
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Seite 472 von 840
Autor: Schönherr, David ¬von¬ [Hrsg.] / hrsg. von David Schönherr
Ort: Wien
Verlag: Holzhausen
Umfang: CLXXXVIII S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: 496 - 2216 [= Jahr 1490 - 1540] ; Aus: Jahrbuch der Kunsthistorischen Sammlungen des Allerhöchsten Kaiserhauses ; 2. - Xerokopie
Signatur: IV 65.290/496-2216
Intern-ID: 172462
i5?4, f. 55S. 10563 i5/4 December$ o , Innsbruck. Die tirolische Kammer befiehlt dem Kammer meister, den Innsbrucker Goldschmieden Elias Stark und Hans Pfaundler für ihre für den Hof verfertigten Silberarbeiten 130 Gulden bezahlen. Embicten und Befclch i5~4, f. 55S. 10564 i5J4. Die tirolische Regierung bestellt am 6. August in Augsburg ein hohes, doppeltes Trinkgeschirr, von Silber und vergoldet, welches im Auftrage Erzherzogs Ferdi nand dem Rath und Kämmerer Karl Freiherrn Welser überreicht werden solle

. Der vorderösterreichische Kammerprocurator er hält'von der Regierung z u Innsbruck den Auftrag, ^ur Hochzeit des Sebastian Preining ein silbernes Trink geschirr z n besorgen und ihm dasselbe im Namen des Erzherzogs Ferdinand übergeben. Ein anderer Be fehl des Erzherzogs geht dahin, dass dem Einnehmer Hans Tübinger im Val di Ledro ein silbernes Trinkge schirr zum Geschenke gemacht werde. Gemeine Missivcn i5j5, f. j}$, 6i3. 10566 7575 Jänner 20, Innsbruck. Die tirolische Regierung und Kammer befiehlt dem Amtsverwalter in Bozen

, dem Arnold Schanternell 6g4 Gulden 20 Kreuzer für das Silbergeschirr, weiches der Hof von ihm gekauft habe. z u bezahlen. Gemeine Missivcn i5y5, f. 65. 10567 i5~5 Jänner 21, Innsbruck. Bemerkungen der tirolischen Regierung und tiroli~ sehen Kammer zu der Rechnung des Miin^meisters Tho mas Krumper und Ermahnungen derselben an die ver schiedenen Personen der Münze. Der Eisenschneider Jakob Perdorf solle namentlich die Münzeisen dauer haft und so sauber und rein als möglich machen und dafür sorgen, dass

jedesmal ein guter Vorrath vorhanden sei und im Falle des Bedarfes kein Mangel eintrete. Gemeine Missive n i5~5, f. ig5f. 10568 i5~5 Jänner 26, Innsbruck. Thomas A T eidhart, Glasmaler von Feldkirch, er hält von der tirolischen Kammer für geschmelzte, mit dem Wappen des Erzherzogs Ferdinand versehene, von diesem für seine neugebaute Capelle in Seefeld be stimmte Gläser 24 Gulden ausbezahlt. Raitbuch i5~5, f. 298. 10569 i5~5 Jänner 2Q, Innsbruck. Die tirolische Regierung bemerkt dem Erzherzog Ferdinand

der Unterhaltskosten nicht aufzuhalten sondern abreisen -1/ lassen, sie aber bevollmächtigen, an den Vogteiver- walter in Feldkirch zu schreiben und denselben beauf tragen, mit Neidhart sowohl in Betreff der Qualität als des Preises endgiltige Abmachungen ^u treffen. In seiner Bittschrift an den Erzherzog sagt der Glasmaler, er sei hauptsächlich dieser Angelegenheit wegen von Feldkirch nach Innsbruck gereist. Die tiro- lische Regierung habe sich mit ihm der Wappen wegen nicht eingelassen sondern ihn an den Erzhe

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Bücher
Jahr:
1902
Geschichte und Kulturgeschichte.- (David von Schönherrs gesammelte Schriften ; Bd. 2)
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Seite 196 von 770
Autor: Schönherr, David ¬von¬ ; Mayr, Michael [Hrsg.] / [David von Schönherr] Hrsg. von Michael Mayr
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: IV, 752 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Signatur: II 103.353/2 ; II 59.015/2
Intern-ID: 183882
dass das Land allen Feinden widerstehe und kaiserlichst Majestät Person versichert bleibe'. Weiter wurde gebeten, „jenen Reichsständen^ die sich dem feindlichen Bündnisse nicht angeschlossen hätten, zu einem Tröste und zur Aufmunterung, damit sie nicht ebenfalls in die Re bellion hineingerissen würden, die Unterstützung und den Schirm des Kaisers zuzusichern'. Endlich wurde die Bitte gestellt, „die davornen im Lande stehenden gerüsteten Pferde des Kaifers der Regierung in Elsass-Lothringen

zu Ordonanzen und im Nothfall zur Rettung des Landes zu überlassen' i). Über den Erfolg dieser schriftlichen und beim Bischof von Arras mündlich betriebenen Eingabe an den Kaiser wurde die Regierung nicht lange im Ungewissen gelassen. Ani selben Tage noch erhielt sie darauf Bescheid. Der Bischof von Arras theilt im Namen des Kaisers mit: „Was die Aufstellung von drei Fähnlein freien Fußvolks zur Rettung Sr. Majestät und des Lands anbelange, fei es allerdings wahr, dass sich ohne vorausgehende Annehmung

freien Kriegsvolks auf einer Landschaft Zuzug nicht zu verlassen sei, die Regierung hätte aber zu erwägen, wem dies Land zu beschützen zustehe, denn es fei einem Herrn wol zu bedenken, wann er sich im Anfang in eine solche Hilfe einließe, und sich weiter einrisse, wie er sich alsdann halten solle', d. h. mit anderen Worten, der Kaiser würde sich durch Leistung der ersten Hilfe Zu weiteren Leistungen verpflichten, daher er die Verteidigung des Landes Tirol König Ferdinand überlasse. Auf die Bitte

der Regierung, den noch treugebliebenen Reichsständen die kaiserliche Unterstützung zuzusichern, um ihren Mut aufrecht zu erhalten, antwortete Arras, „der Kaiser habe deshalb der Gebür nach den Reichsständen vorhin geschrieben. Dass aber Ihre kais. Majestät eine solche Vertröstung thun soll, das würde dem Kaiser beschwerlich sein, denn was der Kaiser in solchem Falle verspreche, würde er auch gewiss leisten. Weil aber der Stände im Reiche viele feien, welche der kaiserlichen Hilfe bedürfen und dazu 300.000

Mann nothwendig wären, so könne auch hierin keine Zusage gemacht wer den'. Ebenso wurde der dritte Punkt, die gerüsteten Pferde in den Vorlanden betreffend, abgeschlagen, indem der Kaiser selbst noch nicht entschlossen sei, wohin er dieselben gebrauchen wolle ^). Die Regierung replizirte und machte alle nur möglichen Gegen vorstellungen, namentlich dass aus der Stellung von drei Fähnlein ') Supplikation an die kais..Majestät. Statthalters-Archiv, An die k. Maj., t'. 84—86. Statthaltern -Archiv

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Bücher
Jahr:
1870
Veste und Herrschaft Ernberg. - (Zeitschrift des Ferdinandeums für Tirol und Vorarlberg ; F. 3, H. 15)
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Seite 132 von 243
Autor: Ladurner, Justinian / von Justinian Ladurner
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: S. [5] - 208
Sprache: Deutsch
Signatur: II Z 3.299/F. 3, H. 15
Intern-ID: 360456
Anfangs März die Regierung die ersten nähern Nachrichten über die Vorgänge im deutschen Reiche und, wie es scheint, auch der kaiserliche Hof; über die Rüstungen des Land grafen von Hessen lind des Markgrafen Albert von Branden burg und deren Gewaltschritte, auch dass ein grosser Bund wider den Kaiser vorhanden sei; ohne dass noch Churfürst Moritz als dabei betheiligt bezeichnet wurde. Die Regierung liess nun die Schlösser und Pässe in Tirol untersuchen, — Arn 20- März wurde zu Innsbruck endlich

das Manifest des fran zösischen Königs bekannt, woraus man herauslas, dass Frankreichs Vorhaben dahin gerichtet sei, nicht nur den Kaiser, sondern auch den König Ferdinand und das Haus Oesterreich anzugreifen und zu erdrücken. — Die Regierung ging nun auch den Kaiser um Hilfe zur Werbung von S Freifahnlein an, da sich auf den Landsturm allein nicht zu verlassen sei, zur Rettung kaiserlicher Majestät und des Landes; wurde aber abschlägig beschieden; denn das Land zu schützen sei Sache des K. Ferdinand

. Dies berichtete am 24. März die Regierung dem letztern und betonte dabei: dass der Feind dem Lande Tirol nur deswegen so zusetze, weil kais. Mt. persönlich sich da aufhalte und dieser Krieg principaliter kais. Mt. belange. Die Regierung war demnach auf sich selbst angewiesen und verlangte nun vom K. Ferdinand Vollmacht, Geld auf leihen und von der Dringlichkeit# der Lage geforderte An ordnungen selbständig treffen zu dürfen. Alsbald erhielt sie ; vorläufig von ihm wenigstens die Erlaubniss

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Bücher
Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1868
¬Der¬ Einfall des Churfürsten Moritz von Sachsen in Tirol 1552
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Seite 58 von 153
Autor: Schönherr, David ¬von¬ / von David Schönherr
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: VI, 144 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Aus: Archiv für Gesch. u. Alterthumskunde Tirols ; 4. - In Fraktur
Schlagwort: p.Moritz <Sachsen, Kurfürst> ; g.Tirol ; z.Geschichte 1552
Signatur: II 105.277
Intern-ID: 149657
Landes Gefahr so vi] Geld hergeben, um drei Fähnlein freier Knechte anzunehmen und solange als nöthig zu erhalten. Sie wollte sich dann um Hauptleut und freies Kriegsvolk von stund- an bewerben und es zum ehesten so möglich ausser Lands zusammenbringen lassen. Dadurch und durch einer Landschaft Zuzug und durch ihre (der Regierung vorhabende gute Ord nung hoffe sie, dass das Land allen Feinden widerstehe und kaiserlicher Majestät Person versichert bleibe.' Weiter wurde gebeten

, Jenen Reichsständen, die sich dem feindlichen Bünd nisse nicht angeschlossen hätten, zu einem Tröste und zur Aufmunterung, damit sie nicht ebenfalls in die Rebellion hin eingerissen würden, die Unterstützung und den Schirm des Kaisers zuzusichern'. Endlich wurde die Bitte gestellt, „die davornen im Land stehenden gerüsteten Pferde des Kaisers der Regierung in Ober-Elsass zu Ordonanzeti und im Nothfall zur Rettung des Landes zu überlassen' 1 )- Ueber den Erfolg dieser schriftlichen und beim Bischof von Arras

mündlich betriebenen Eingabe an den Kaiser wurde die Regierung nicht lange im Ungewissen gelassen; am selben Tage noch erhielt sie darauf Bescheid, Der Bischof von Arras theilt im Namen seiner Majestät dem Regiment mit : „Was die Aufstellung von drei Fähnlein freien Fussvolks zu Rettung Sr. Majestät und des Lands anbelange, sei es allerdings wahr, dass sich ohne vorausgehende Annehmung freien Kriegsvolks auf einer Landschaft Zuzug nicht zu verlassen sei, die Re - gierung hätte aber zu erwägen, wem

dies Land zu beschützen zustehe, denn es sei einem Herrn wohl zu bedenken } wann er sich im Anfang in eine solche Hilfe einliesse, und sich weiter einrisse, wie er sich alsdann halten solle', d, h. mit andern Worten, der Kaiser würde sich durch Leistung der ersten Hilfe zu weitem Leistungen verpflichten , daher er die Verteidigung des Landes Tirol Konig Ferdinand überlasse. Auf die Bitte der Regierung, den noch treugebliebenen Reichs- 1) Supplikation an die kais. Majestät. Stattii.-Arcli

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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1901
Österreichische Reichsgeschichte : Geschichte der Staatsbildung und des öffentlichen Rechts
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Seite 242 von 386
Autor: Huber, Alfons ; Dopsch, Alfons [Bearb.] / von Alfons Huber. Hrsg. und bearb. von Alfons Dopsch
Ort: Wien [u.a.]
Verlag: Tempsky
Umfang: 372 S.. - 2., erw. und verb. Aufl
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Österreich ; s.Staat ; s.Gründung ; z.Geschichte ; <br />g.Österreich ; s.Öffentliches Recht ; z.Geschichte
Signatur: II A-19.074
Intern-ID: 75617
an Geistliche erklärte er für ungiltig. Derselbe Fürst verfügte, dass vor der Ausführung geistlicher Urtheile durch weltliche Behörden untersucht werden solle, ob dabei nichts vor komme, was der Landesverfassung nachtheilig wäre. Die Affigierung einer päpstlichen Bulle ohne Bewilligung der Regierung erklärte auch er (1681) für unzulässig. Joseph! verbot die Visitation der Klöster durch fremde Provinzialen. Karl VI. befahl, dass in weltlichen Sachen vom Consistorium nicht an den Papst oder Nuntius

, sondern an die niederösteiTeichische Regierung appelliert werden solle. Doch behauptete der Kat ho Ii cisrnus noch immer seine Stellung als Staatsreligion. Die Juden wurden nur an einzelnen Orten und nur in beschränkter Zahl geduldet. 1 ) Auch gegen das Eindringen des Protestantismus in die öster reichischen Länder traf Ferdinand!, strenge Maßregeln und verhängte 1527 gegen die Ketzer theils Landesverweisung, theils die Todesstrafe. Aber ausgeführt wurde diese Verordnung fast nur gegen die Wiedertäufer, da die Lutheraner von den meisten

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