,, j den Bölkerbuiidversaminliiiig genehmigt wird, würden demihr- : tikel 21 folgende Absätze angesügt werden: „Uehereinkamine» zwischen Bundesmitgliederil, die den Zweck haben, die Bcr pslichtuiigeii, die im Vertrage für die Ausrechterhaltung des Friedens oder für die Förderung dör internationalen Znsain , inenarbeit enthalten sind, zn bestimmen oder zu vervollstnndi- ! gen, können nicht nur vom Bund bestätigt, sondern auch von ihm veranlaßt werden, voransgesetzt, daß diese Uebereinkoiiimci, nicht ,''t den Bestimiiiungen des Vertrages