herausgefordert und in ge wisser Hinsicht gerechtfertigt hatte. Diese ParlamentSakte, welche nicht nur das Aufbringen brasilianischer Schiffe durch englische Kreuzer, sondern auch ihre Aburtheilung und Konfiskation durch einen britischen Admiralitäts- gerichtshof legalisirt, würde sich Brasilien natürlich nie haben gefallen lassen, wenn es die Macht besessen hätte, sich erfolgreich zu widersetzen. Sowohl Lord Aberdeen als Sir R. Peel erklärten, als sie die bezügliche Bill ins Parlament einbrachten
, ja sie übernahmen die be stimmt ausgesprochene Verpflichtung, daß die Aus- nahmemaßregel nur temporär sein und aufhören sollte, sobald Brasilien in gutem Glauben und aufrichtigem Ernste den Sklavenhandel zu verhindern suchte. Was auch immer Brasiliens Vorgehen gegen die Menschen rechte der afrikanischen Race früher gewesen sein mögen, so viel ist gewiß, und wird auch von Lord Palmerston nicht geleugnet, daß die kaiserliche Regierung sowohl als der Kaiser selbst in neuester Zeit die unzweideu tigsten Beweise
in jeder Hinsicht wünschenswerth. Wien, 22. Jänner. Der Petitionsausschuß des Abgeordnetenhauses hat einstimmig beschloffen, der Regierung die Freilassung von Langiewicz dringend zu empfehlen. (A. Z.) Pest, 21. Jänner. Hier eingelangten Nachrichten auS Wien zufolge soll die Aufhebung des Ausnahms- zustandes in Ungarn definitiv beschlossen sein; die neuen Maßregeln sollen jedoch erst im Monate April in's Leben treten. Agram, 21. Jänner. Die Banal-Konferenz ist auf den 4. Februar nach Agram einberufen worden
den Interessen Preußens, somit den Interessen Deutschlands, als den von dem Könige und den Unterthanen gebrachten Opfern entsprechen und die Herzogthümer in den Stand setzen werde, ihre Kräfte für das Gesammtvaterland zu verwerthen. Wir bedauern den Konflikt zwischen der Regierung und einem Theile der Landesvertretung. Aber dieses Be dauern hebt in uns keineswegs die unerschütterliche Ueberzeugung auf, daß Preußens Selbständigkeit und dessen Machtstellung in Europa eine feste und starke Regierung unbedingt
erfordert und daß des Landes Wohlfahrt erheischt, die ihr zustehenden Rechte mit der jenigen Mäßigung und Berücksichtigung der bestehenden Verhältnisse zu üben, welche die Aufrechthaltung der ersten Bedingung, der Größe Preußens, sichern; deß halb wir in der Vertheidigung alter wohlerworbener Rechte, insbesondere der geheiligten Rechte der Krone, sowohl auf dem Gebiete der Heereseinrichtung als auf jedem anderen Gebiete, unverbrüchlich -ur königlichen Regierung stehen.' — Der König hatte heute um 11 Uhr