ist nur zu ge rechtfertigt, denn prüft man den Inhalt der beanständeten in Nr. 112, 114 und 118 der „Meraner Zeitung' enthaltenen Artikel, so wird man zugestehen müssen, daß derselbe im hohenGrade geeignet ist, das Ansehen, die Ehre, den guten Ruf der genann- ien Gesällsbeamten anf das tiefste zu verletzen und die Achtung vor denselben zu untergraben. Auf die einzelnen Artikel eingehend behauptet die Anklage, die Gesällsbeamten werden in jenem in Sir. 112 enthaltenen, durch die Bemerkung, daß jene 68 ausgeflogenen
, welche man sich scheue wiederzugeben, da sie den Unwillen der ganzen Bevölkerung erregen würden! In dem in Nr. 118 der „Meraner Zeitung' erschienenen Artikel werden trotz der Berichtigung, die in den früheren Artikeln gemachten Anga ben aufrecht erhalten und den Gesällsbeamten schroffes Be nehmen, auch den Frauen gegenüber, vorgeworfen und speciell der Jnspector (Demetz) als derjenige, der in Meran ein- getroffenen neuen Gesällsbeamten bezeichnet, welcher -jene Aeußerungen gethan, durch deren Wiedergabe der Unwillen
der ganzen Bevölkerung erregt werden würde und durch welche die Meraner Geschäftsleute in Bausch und Bogen zu Betrügen« und Schmugglern gestempelt worden seien. Endlich wird Demetz selbst durch Verhöhnung des von ihm bekleideten Amtes geradezu ins Lächerliche gezogen. Es liegt nun ans der Hand und kann sich wohl Niemandes Einsicht entziehen, daß in den mehrerwähnten, in den Num mern 112, 114 und 118 der „Meraner Zeitung' enthaltenen Artikeln, die Gesällsbeamten Flatz und FreneS in Meran
und der Landesgesällsinspector in Innsbruck, Joh. Demetz, mit Beziehung auf ihre ämtliche Wirksamkeit odne Anführung bestimmter Thatsachen und durch auf sie passende Kennzeichen geschmäht, verächtlicher Eigenschaften geziehen und dem öffent lichen Spotte ausgesetzt werden, wodurch, da diese Beleidi gungen durch eine Druckschrift begangen worden sind, das Vergehen gegen die Sicherheit der Ehre im Sinne der W 491 und 492 St. G. gegeben erscheint. Wegen dieses Ver- gshens hat sich dermalen der verantwortliche Redacteur der „Meraner Zeitung
StaatSanwalt, resp, die politische Behörde, wenn sie jene Anschauung gehabt hätten, die betreffende Nummer der „Meraner Zeitung' unconfiscirt gelassen hätten, wie es doch thatsächlich der Foll war. Es ist mir nicht im Ent ferntesten eingefallen, die Landesgesällsbeamten als Ränber zu bezeichnen, ganz abgesehen davon, daß der Raubvogel iu der ornithologischen Gesellschaft noch immer nicht das dar stellt, was der Ränber in der menschlichen. Dieser Passus der Anklage, der mich am schwersten trifft