Bezugspreise: Für Bozen: Ganzjährig Kr. 16, halbjährig Kr. 3, vierteljährlich Kr. 4, mo natlich Kr. 1.40. Für In land mit Postsendung: Ganzjährig K. 22, halb jährig K. 11, vierteljährig K. S.S0. monatlich K. 2 Deutschland ganzjährig K. 26, halbjährig K. 13. Znstell -Gebür pro Jahr lr Bozen K. 2 und für en Kurort GrieS K. 4, Wsgllls Einschaltungs- Gebür: Der Raum der einspalti gen Petitzeile 12 k, Re- ilamezeile S0 i>. Annoncen für die „Bcqner Zeitung' übernehmen auch die Annoncen-Bld reauS
Ausgaben. Im Mischen SchanMe. Inland. Kann eineZeitung beleidigt werden? Wie bekannt, hat vor kurzem der Oberste GerichtS- als Kassationshof die Frage, ob eine Zeitung das Objekt einer Ehrenbeleidigung fein kann, verneint. Diese oberstgerichtliche Entscheidung hat weit über die Grenzen Oesterreichs hinaus, besonders unter den Strafrechtslehrern?. Aufsehen erregt. In An knüpfung auf dieses Urteil untersucht der Straf- rechtslehrer an dek Universitäv Straßburg, Professor Dr. F. vap Calkör, in, Ver
. neuesten Nummer der „Deutschen Zsürtsten-Aeitung' die Fragen ob die Zeitung Objekt der Beleidigung sein kann. Er geht davon aus, daß das Rechtsgut der Ehre als Objekt der Beleidigung in dem Anspruch auf Achtung be steht, der einem jeden Glied der Rechtsgemeinschaft zukommt, und daß nach geltenden» (deutschen) Recht nicht nur der einzelne Mensch, sondern auch die Gesamtpersönlichkeit beleidigungsfähig und vom Rechte gegen Beleidigungen geschützt ist. Der Ver fasser fährt dann fort: Auch die „Zeitung
' ist eine Gesamtpersönlichkeit — natürlich nicht das einzelne Zeitungsexemplar, das ein Produkt bestimmter Tätig keiten, Ware und Sache ist, wohl aber das Zeitungs unternehmen, und dieses wird regelmäßig gemeint, wenn man sich kritisch, lobend oder tadelnd gegen eine bestimmte Zeitung wendet. Die Eigenart dieser Kollektivperson besteht darin, daß eine Anzahl ein zelner Personen — Verleger und Redakteure — in der Weise zu einer Einheit zusammengeschlossen sind, daß sie ihre geistige Arbeit nach einem einheitlichen Plan
, einem einheitlichen Zweck, nämlich der Herstellung einer Zeitung widmen. Eine Zeitung hat «ine bestimmte „Richtung', sie verfolgt bestimmte politische, wirtschaftliche, reli giöse, wissenschaftliche Zwecke, sie hat ihre Freunde und Gegner. Verleger und Redakteurs bilden zwar ein jeder für sich einen Teil dieser Einheit; aber die Einheit kann als solche, auch wenn sämtliche Teile wechseln, ihre Eigenart, ihre besondere Stel lung in der Gemeinschaft bewahren. Und aus der Tatsache dieser selbständigen Stellung