Vaterländisches Kesseltreiben gegen die Volkszeitung Die Zeitung ist «in flüchtiges, allzu vvvgäng- liches Gebilde, die Tätigkeit des Journalisten an den Tag gebunden, für Heute bestimmt, mor gen schon vielfach wieder vergessen, von anderem verdrängt; Welt-, Zeit-, Wirtschafts- «und Kultur- geischichte sozusagen ans Flaschen abgefüllt! Das Zeitungslblatt der letzten Woche — »Das ist ja eine alte Zeitung!" —, die man achtlos und ge ringschätzig ans die Seite schabst. Die alte Zeitung
, sie verdient dieses UÄber-die-Achsel-angeischen-E- den wirklich nicht. Ist doch so ein Jahrgang einer alten Zeitung oft aufschlußreicher als manches dickleibige, hochgelehrte Geschichtswerk, ein «leben- dig und aufschlußreich wirkender, farbenbunter Querschnitt durch das vielgestaltige Leben ihrer Zeit, ein Guckkasten in die Vergangenheit, verglei chendes Barometer für die Dinge der Gegenwart. Man nehme nur einmal einen Band alter Zei tungen her und blättere die Seiten durch! Vergan genes
", wie dee Volkswitz Doll fuß nannte, regierte, die Prefferichter aus der Ueberftundenfchinderei gar nie herauskamen . . . Es gab nichts, was einer sozialdemokratischen Zeitung nicht eine Klage und damit auch irgend eine Strafmaßnahme zuziehen konnre. So wurde beispielsweise im Oktober 1963 unsere „Volks- zeitung" zu einer hohen Geldstrafe verurteilt, weit sie eine Drahtmeldung mit einem Titel versah, von dem die verurteilende Behörde annahm, daß er den im Dritten Reiche Regierenden mißfallen
könnte! Ungefähr um die gleiche Zeit ist der Wie ner „Arbeiterzeitung" das Verbot auferlegt wor den, die Zeitung aus anderem Wege als den der Post den Lesern zuzustellen. Der Verkauf in den Trafiken und durch Kolporteure, die Zustellung durch Austräger oder Austrägerinnen usw. wurde dadurch unmöglich gemacht, die Zeitung hiermit finanziell empfindlich geschädigt. Am gleichen Tage wurde die verschärfte Dorlagepflicht für unser Lin zer Parteiblatt vorschrieben usw. Ufw. Selbst bürgerliche protestieren Angesichts
, ohne beschlagnahmt zu werden, andere Zeitungen dagegen würden kon fisziert, selbst wenn sie Notizen der „Amtlichen Nachrichtenstelle" abdruckten! Was in einer Zei tung unbeanstandet veröffentlicht werden konnte, wurde in anderen Zeitungen konfisziert! Staats anwälte echielten den Auftrag, diese oder jene Zeitung besonders „aufs Korn" zu nehmen und wenn möglich stets zu beschlagnahmen, während andere Staatsanwälte wiederum den Standpunkt vertraten, keinen Anlaß zu haben, jemals den In halt von „regierungstreuen