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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 2 von 6
Datum: 08.01.1952
Umfang: 6
Seite 2 Nr. 6 Dienstag. 8. Jänner 1952 Der VOeEST-Berich! neuerlich vor dem Richter Freispruch der „Arbeiter-Zeitung" im Prozefi Dr. Xtiehier-Brohm reich besondere Bedeutung. Sie zeigen, wie recht die Sozialisten haben, wenn sie im In teresse einer höheren Lebenshaltung der Be völkerung und einer Gesundung unserer Wirtschaft nicht nur für eine Steigerung der Produktivität, sondern vor allem gegen den Widerstand der OeVP für die Beseitigung des Kartellunwesens und für die Aenderung gewisser

Sachschaden beläuft sich nach ersten Schätzungen auf 750.000 Dollar. (SK). Samstag fand vor dem Oberlandes gerichtsrat Dr. Russy beim Strafbezirksge richt Wien eine Verhandlung in einem Ehren beleidigungsprozeß statt, den der abgesetzte Verwalter der VOeEST, Dr. Richter-Brohm, gegen den verantwortlichen Redakteur der „Arbeiter-Zeitung“, Karl Hans Sailer, ange strengt hatte. Gegenstand der Anklage war ein Artikel der „Arbeiter-Zeitung“ vom 23. Februar 1951 mit der Ueberschrift: „Der wirtschaftliche

, insbesondere der Vorwurf des Mißbrau ches der Amtsgewalt, des Vergehens gegen die Devisenordnung, Fälschung von Doku menten und Vernichtung von Akten, wurden nicht angeklagt. Der verantwortliche Redakteur der „Ar beiter-Zeitung“, vertreten durch Dr. Rosen zweig, berief sich darauf, daß der Bericht der Untersuchungskommission der schriftlichen Beantwortung einer parlamentarischen An frage angeschlossen war und somit nach der Bundesverfassung von jeder Verantwortung frei sei, da nach der Geschäftsordnung

in der Urteilsbegründung aus, daß der Bericht der „Arbeiter-Zeitung“ eine zwar nicht wört liche, aber sinngemäße Wiedergabe des Be richtes der Untersuchungskommission über die VOeEST enthalten habe. Der Bericht sei schon seit dem 21. Februar als Teil der Verhandlung des Nationalrates anzusehen und daher als wahrheitsgetreuer Bericht nach der Bundesverfassung von jeder Verantwortung frei. Dr. Gürtler meldete ge gen dieses Urteil Berufung an. der UN-Generalversammlung einen Resolu tionsentwurf, der ihre eigene Version

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