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Seite 5 von 6
Datum: 30.08.1928
Umfang: 6
unter >der Leitrrng des Domkapellmeisters Josef Meßner erfolgen. — Stadttheater Innsbruck. Heute eröffnet die Operette ihre diesjährige Spielzeit mit der „Fledermaus" von Johann Strauß. Regie Direktor Ady Berger, musikalische Leitung Max Köhler. Die Hauptrollen liegen in den Händen der Damen Trude Gollin, Grete Fleischer. Mitzi Laxenbauer. Anny Rainer. Georgine Wolf und der Herren Ady Berger, Felix Dombrovsky. Mario Lerch. Josef Hauschrütz, Hans Wening. Donnerstag den 30. d. M. wird die in Wien mit großem Erfolg

in Prellenkirchen ein Wohltätigkeitskonzert gegeben. Diesmal hatten sich der Bauernbursche Franz Molk und zwei seiner Kollegen aus Deutsch-Haslau eingefunden. Die Prellen- kirchner konnten aber ihre Niederlage in Deutsch-Haslau nicht ver winden und sannen auf Vergeltung. Sie begannen die Gäste an- 1 zustänkern. Diese blieben ihnen nichts schuldig und schließlich artete der Streit in eine Messerstecherei aus. Mölk verletzte hiebei den Prellenkirchner B>auernburschen Josef Wolf durch zwei Stiche

. Auf die Hilferufe des Verletzten kamen seine beiden Brüder Anton und Josef Wolf tun., sein Vater- Karl Wolf sen. und die Tagwerker Josef W i d l e r und Friedrich Volkheim herbei. Mölk wurde zu Boden geworfen, mit den Füßen getreten und erlitt einen Bruch mehrerer Rippen, eine Verletzung der Lunge sowie eine Reihe anderer Kontusionen. Schließlich stellte sich bei ihm als Folge der Verletzung auch noch Tuberkulose ein. m Das Wiener Strafgericht verurteilte Franz Molk wegen Ver brechens der versuchten schweren

körperlichen Beschädigung zu sechs Wochen, Karl Wols sen., Anton Wolf und Volkheim zu je zwei Wochen. Karl Wolf jun. und Widler zu je zwei Wochen strengen Arrests. Sämtliche Strafen wurden bedingt mit je zweijähriger Bewährungsfrist verhängt und die Strafe Mölks vom Obersten Gerichtshof in eine Woche strengen Arrests bedingt wegen Ueberfchreitung der Notwehr verwandelt. Molk wurde mit'seinen Ersatzansprüchen aus den Zivilrechtsweg ver wiesen. _ Gestern -hatte sich das Zivillandesgericht mit seiner Klage

zu befassen, in der er von Karl Wolif sen. und dessen beiden Söhnen ein Schmerzensgeld von 20.000 8, ferner einen Betrag von 2100 S für Heilungskosten und 1700 8 als Verdieiistentgang ver langte. Sein Verteidiger erklärte mit Rücksicht darauf, daß das Strafgericht geteiltes 'Verschulden annahm, nur -die HAste dieses Betrages, das find 11.905 S, fordern zu wollen. Die Beklagten machten geltend, daß Mölk die Rauferei selbst provoziert habe; im übrigen verlange der von ihm verletzte Josef Wolf 10.000

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Seite 6 von 8
Datum: 17.08.1930
Umfang: 8
(Vorsitzender OLGR. Wolf) zu verantwor ten. Der vollkommen geständige, bisher unbescholtene Angeklagte wurde im Sinne der von Staatsanwalt Dr. Grünnewald vertretenen Anklage wegen fahrlässiger Krida zu drei Mona ten strengen Arrests, jedoch bedingt mit dreijähriger Probe zeit, veurteilt. Ein unredlicher Knecht. Ein Knecht in Aldrans stahl seinem Dienstgeber ein Fahr rad, einen Mantel, eine Pferdedecke und ein Pferdegeschirr. Mit dieser Beute suchte er das Weite und versetzte einen Teil, an geblich

um damit Wäsche für die bevorstehende Entbindung seiner Geliebten zu kaufen. Der wegen kleinerer Delikte schon vor bestrafte Angeklagte wurde zu fünf Monaten schweren Kerkers unter Einrechnung der Untersuchungshaft vom Schöffen gericht (Vorsitzender OLGR. Wolf) verurteilt, da sich der an dem Dienstgeber verübten Diebstahl als Verbrechen qualifizierte. Die Anklage vertrat Staatsanwalt Dr. Grünnewald. Kleiderdiebstahl. Ein Gärtner in Hopfgarten entwendete aus einem ver sperrten Kasten einen Anzug sowie

andere Kleidungsstücke. Auch machte er sich einer Falschmeldung schuldig. Der bisher unbeschol tene Bursche mußte deshalb wegen Verbrechens des Diebstahles verurteilt werden, weil dieser durch gewaltsames Oeffnen eines Kastens erfolgt war. Er erhielt vom Schöffengericht (Vorsitzender OLGR. Wolf) vier Wochen strengen Arrests, welche Strafe durch die Untersuchungshaft verbüßt erscheint. Die Anklage ver trat Staatsanwalt Dr. Grünnewald. Eine bedrängte Mutter. Frau A. H. hat schwere Zeiten hinter sich. Ihr Mann ging

verleiten, Geld aus dem Geschäft, in dem sie angestellt war, verschwinden zu lassen. Sie tippte auf der Registrierkasse kleinere Beträge als die von ihr eingenommenen und behielt das restliche Geld für sich, ohne bei der Verrechnung Aufsehen zu erregen. Da bei wurde sie vom Geschäftsführer ertappt und sie gestand dann, schon öfter Geld für sich behalten zu haben. Sie hatte sich deshalb heute vor dem Schöffengericht Innsbruck (Vorsitzender OLGR. Wolf) zu verantworten. Ihr Verteidiger, Rechtsanwalt Doktor

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Seite 5 von 6
Datum: 07.08.1930
Umfang: 6
kamen zum Sturze. Friedrich Plattner, der an rinen Baum geschleudert wurde, erlitt einen S ch ä d e l b r u ch, m dessen Folgen er kurz nach der Einliesevung in die chirurgische Aliink starb. Seine Gattin Franziska kam mit einer leichten Verletzung am linken Fuße davon, es war jedoch damit eine mchr als Zbtägige Berufsunfähigkeit und Gesundheitsstörung verbunden. Wegen dieses bedauerlichen Unglücksfalles hatte sich heute der Mhrige Raimund R. vor dem Schöffengerichte (Vorsitzender gLGR. Wolf

, der nicht gern arbeitet, und schon mehrmals schwer vorbestraft ist, wurde heute vom Schöffengericht Innsbruck (Vorsitzender OLGR. Wolf) zu einem Jahr schweren Kerkers verurteilt und feine lleberweisung in eine Strafanstalt angeregt. Der bedrängte Familienvater. t H. aus stufe bei Zams war einmal Wirt, jetzt ist er aller dings nur mehr Hilfsarbeiter. Demgemäß geht es ihm, der eine Familie von acht Kindern zu versorgen hat, äußerst schlecht. Obendrein waren beim T. H. noch von seiner Wirtszeit her

die Geldtasche, in der sich 500 8 befanden. Dem M. gab von seiner ansehnlichen Beute 200 8. Der Diebstahl kam aber dm auf und heute hatte sich M., der ältere der beiden Jungen, °°r dem Schöffengericht Innsbruck (Vorsitzender OLGR. Wolf) ^verantworten. Er wurde mit vier Wochen Arrest, die er Mr schon durch die Untersuchungshaft verbüßt hat, bestraft. Falschspieler auf Reisen. ^rlin, 6. Aug. Vor einer Donderäbteilung des Schöffen gerichts Berlin-Mitte beginnt unmittelbar nach den Gerichtsferien Spielerprozeß

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