, sögen bekannt, daß Ich den General-Lieuteaant ». Pork solchemnach nicht nur in dem Komman- do des ihm untergegebenen Armeekorps bestätigt, sondern »hm auch zum Beweise Meiner Zufrie denheit und Meines ungethrilten Vertrauens auch noch den Oberbefehl über die Truppen des Generalmajors von Düiow übertragen habe. Breslau, den 11. März 1813* Friedrich Wilhelm " — Endlich nachstehende zwey königliche Kabinetsschreiben an den Staatskanz. kr Frrpherrn von Hardenberg: „Der schöne Eifer
aus die Beförderungen zu höhe ren Graden geben kann, als den der Dienstfleiß, die Fähigkeit, Ausbildung und die Auszeichnun, gen vor dem Feinde, einem jeden gewahren. Ich fordere Sie auf, diese Verfügung zur allgemei nen Kenntnis bringen zu lassen, und bemerke dabey, daß die Militärbehörden bereits durch das allgemeine Kriegsdepartement darnach ange, wiesen worden sind. Breslau, den r 8 . März 1813* Friedrich Wilhelm." — „Was Ich heute wegen Bestrafung von Verbrechen ge, gen die Sicherheit der Armeen an die komman
- direnden Generale erlaffen habe, gebe Ich Ih. nen aus der Anlage zu ersehen, und beauftrage Sie zugleich, solche als gesetzliche Vorschrift zur allgemeinen Kenntniß zu bringen. Es ver- steht sich dabey von selvst, daß die den kommaa. dircnden Generalen übertragene Gewalt auch den Gouverneurs der Provinzen und den Festung-« kommaadanten zustrhen muß. Breslau, den ,7. März 1813« Friedrich Wilhelm." — „Beylage. Nicht weil Ich glaube, daß eS Vrrräther an der Sache des Vaterlandes unter Meinem