<Kxtra-S5eil«tte zu ..Bote für Tirol u«d Z^iorurlderg' Str. 2«S. S^te»«rl«istttng der österreichische« Stadt». In dcn dieSmonatlichtti Ausweisen des .. Statistischen Departements der Stadt Wien' ist z»m erstenmale eine tabellarische Zusammenstellung der Landes-, <)c. zirks- und Gemeindezuschläge zu den direkten Steuern, sowie der Gemerndeumlagen ans dcn Mietzins in den österreichischen Städten mit eigenen, Statute nach deui Stande i>es Jahres 1902 enthalten. Die Gemeinde« < Umlagen
zur Grundsteuer, welche in Wien La pZt. betragen, sind am niedrigsten in Lemberg (6 pZt), dann folgen Krakau und Ungarisch-Hradisch mil je 10 pZt., Brünn, Jglau und Znaim mit je 15 pZt., Prag mit -16 pZt., Klagensurt und Laibach mit je 20 pZt.. <Zraz mit 23 pZt. In Wiener-Neustadt und Reichenberq sind die Gemeindezuschläge zur Grund steuer ebenso bemessen wie in Wien. In allen übrigen Städten sind sie höher und betragen z. B. in Lil.z 47. Innsbruck>60. Salzburg 65, Bozeu 120, Tricnl sogc>.r 225 pZt
von den der öffentlichen Rechnungslegung unter worfenen Unternehmungen, sonne bezüglich der Renten- und BesoldungSsteucr. Die Gemeindeumlagen aus den Mietzins sind ebenfalls in einzelnen Städten je nach der Höhe des Mietzinses differenziert, so »» Linz, Steyr, Laibach, Prag, Jglau un) Lemberg, in letzterer Stadt werden bei einem Iahresmictzinse bis 600 X 3 pZt., bis 1200 X 4 pZt., bis 6000 X 5 pZt. und darüber 10 pZt. vorgeschrieben. In Wien beträgt bekanntlich die Gemcmdeumlagc aus den Mietzins «!/< pZt., wovon
3°/4 pZt. sür allgemeine Zweckt und 4^/z PZt. für Volksschulzwecke entfallen. In den übrigen Städten bewegt sich diese Gemeindeumlage zwischen 2 und 10 pZt. In einer zweiten Tabelle sind die Landes- und Gemeindezuschläge zur staatlichen VerzehrungSsteuer, dann die selbständigen Verbrauchs steuern und Hundesteuern in den österreichischen Städten mit eigenem Statute nach dem Stande des Jahre 1902 zusammengestellt. Ein 100proz. Bierzuschlag besteht außer in Wien auch noch in Linz; in Laibach
wird ein Bierzuschlag von 83 pZt., in Trieft von 160 pZt., . in Lemberg von 25? pZt. eingehoben. Die städtische Verzetirnngosteuer auf Fleisch beträgt in Wien 30 pZt. Zujchlag zur staatlichen VerzehrungSsteuer, in Wiener- Neusladt 10 pZt., in Linz 35 pZt., in Graz 40 pZt., in Prag und Brünn je 25 pZt., in Lemberg 70 pZt., in Krakau 50 vZt, in Laibach, Trieft, Rovigno und Bozen je 100 pZt., in Trient 200 pZt. In Wien nnd Trieft wird die LinienverzehruugSfteuer vom Staate eingehoben. In den übrigen geschlossenen