: 1. Vom I.Juli 1339 bis letzten Dezember 1840 wer den die allen Banknoten zu Fünf und Zehn Gulden noch bei sämmtlichen Bankkassen, sowohl in Wien, als zu Prag, Brunn, Lcmberg, Ofen, Temeswar, Her- mannstadt, Linz, Innsbruck, Grätz und Triest im Wege der Verwechslung wie der Zahlung angenommen werden. 2. Vom I. Jänner 1841 bis letzten Juni 1341 wird die Annahme der alten Fünf und Zehn Gulden-Bank- noten nur noch bei den Bankkassen in Wien, sowohl in der Verwechslung als in Zahlungen, statt finden
. 3. Nach Ablauf dieses zweijährigen Termins ist sich wegen des Umtausches der alten Banknoten zu Fünf und Zehn Gulden unmittelbar an die Bankdirektion zu wenden. 4. Dies« verschiedenen Umtausch - Termme finden auch im Amveisungs - Geschäfte, bei Darlehens- und Eskompte- Rückzahlungen , ibre Anwendung. Wien, den 20. Mai 1339. Karl Freiherr von Lederer, Bankgouverneur. Heinrich Freiherr von G.e» müller,, BankgvuverneurS - Stellvertreter. Johann Christian Edler von Bruch mann, Bantdirektor. 3 - VorladungS-Edikt