und Kleingewerbetreibenden.' In den Schlußsätzen dieser Broschüre wird gesagt, diese Steuer-Reform sei ein Werk der deutschliberalen Partei, und die Deutschliberalien seien es, die daran gearbeitet haben. Bei dem wirklich einträchtigen und schönen Zu sammenwirken aller Parteien im Steuer - Ausschusse glaubt Redner nicht, daß die Broschüre ihren Ausgangs punkt von einem Mitgliede des Steuer-Ausschusses ge nommen habe. Es müsse unangehm berühren, wenn die Sache als ein Parteiwerk sructisi- cirt wird. Eine Steuer-Reform kann und darf nie mals
ein Parteiwerk fein; in dem Augenblicke, wo sie als Parteiwerk erklärt wird, ist sie todt. Nicht nur die Mitglieder der coalirten Parteien, auch Mitglieder der Opposition haben im Ausschusse redlich daran mitge arbeitet. Redner mochte daher davor warnen, diese Arbeit als ein Parteiwerk zu fructificiren. D e Steuer- Reform sei keines jener Gesetze, welche wir -von der Ministerbank empfangen, und^ wobei es heißt: Vogel friß oder stirb. Es handelt sich nicht um ein Werk, welches durch Verabredung
mit der anderen Reichshälste oder durch.sonstige Beziehungen unabänderlich geworden ist, sondern um ein Werk, welches unter Berücksichtigung gerade jenes Theiles der Bevölkerung, welchem wir in erster Linie unser Augenmerk zugewendet haben, nämlich des leistungsschwachen, noch immer resormfähig ist. Wir werden uns daher jedem Jnitiativ-Antrage gegenüber nicht von vorneherein ablehnend verhalten, sondern den selben in wohlwollender Weise erwägen. Kein Gesetz bedarf so sehr einer großen Majorität, wie eine Steuer- Reform
. Denn eine mit einer schwachen Majorität bewilligte Steuer-Reform wäre ein sehr prekäres Werk. In dieser Frage sollen wir uns von dem großen Grund satze beherrschen lassen: Wir wollen das Beste des österreichischen Volkes, wir wollen die Gerechtigkeit in der Vertheilung der österreichischen Steuer, wir wollen die Berücksichtigung jener Elemente der Steuerträger, die vor Allem berücksichtigungsbedürftig sind. (Zustim mung). — Es sind in der Debatte viele Recrimina- tionen vorgebracht worden. Dieselben beziehen
wird, wenn die Gesammtnachlässe von 20, respective 23 Percent der Erwerbsteuer zum größten Theile den kleinen Erwerb steuerträgern und absolut gar nicht den größten Erwerb - steuerträgern zukommen. Das Werk der Steuer-Reform muß als Ganzes aufgefaßt werden, und wenn man dies thut, dann findet man, daß die Hauptlast eben auf den großen Erwerb- und Einkommensteuerträger lasten wird. Es ist höchst unpraktisch, in dem Augen blicke, in welchem man an eine Steuer-Reform geht, den großen Erwerbsteuerträgern sofort zuzumuthen