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Bücher
Jahr:
1889
Vollständige Sammlung der dermalen in Tirol und Vorarlberg zu Recht bestehenden Sanitätsgesetze und Verordnungen : ein Hand- und Hilfsbuch besonders für die politischen und Gemeindebehörden und das im Dienste derselben stehende Sanitätspersonale, sowie für die Candidaten der Physicatsprüfung ; dann auch für die nicht öffentlich angestellten Aerzte und Wundärzte, für die Apotheker und Pharmaceuten, die Thierärzte und Verwaltungen der öffentlichen und privaten Krankenanstalten des Kronlandes u.s.w.
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Seite 175 von 446
Autor: Schranz, Julius [Bearb.] / auf Grund amtl. Quellen bearb von Julius Schranz
Ort: Wien
Verlag: Perles
Umfang: XII, 433 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Tirol ; s.Gesundheitswesen ; s.Recht ; z.Geschichte 1889
Signatur: II 107.537
Intern-ID: 203183
localer Verhältnisse unvermeidlich sind, müssen' sie durch entsprechende Umhüllung (Verkleidung mit schlechten Wärmeleitern) gegen die Temperatursemflüsse, sowie gegen Einfallen von Staub und gegen Verunreinigung geschützt und von einem Materiale gefertigt sein, welches vom Wasser nicht angegriffen wird. Die Ver wendung von Blei und Zink zur Herstellung oder Auskleidung von Reservoirs erscheint demnach unzulässig. Die inneren Wandungen von derlei Behältnissen dürfen

nur mit einem solchen Anstriche versehen werden, der keine gesundheitsschädlichen Bestandtheile an das Wasser abgibt. Die Reservoirs sind unter sorgfältigem Verschlüsse zu halten und durch verläßliche Personen zu überwachen. 6. Die Führung (Vertheilung) der Rohre bei Hausleitlingen hat thunlichst derart zu geschehen, dah dem Trinkwasser seine ursprüngliche Temperatur nicht durch Führung der Röhren in der Nähe von Heizflächen benommen werde. 7. Dem Aussteigen von Canalgasen durch die Abflußrohre ist wirksam zu begegnen

. 8. Das Traversiren der Canäle durch Wassereinleitungsrohre ist möglichst zu vermeiden, im Falle der Unausweichlichkeit sind die Dichtungen der Wasser rohre derart auszusühren, daß jedes Eindringen des Canaliuhaltes unmög lich wird. 9. Mit Rücksicht aus die zeitweise sich einstellenden Mängel von Wasser einleitungen erscheint es nothwendig, daß sich vor: Zeit zu Zeit von der ordent lichen Beschaffenheit des Leitungswassers ärztlicherseits überzeugt und nöthigenfalls eine chemische und mikroskopische Untersuchung

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