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Bozner Zeitung
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Seite 3 von 6
Datum: 19.06.1899
Umfang: 6
Nr. 137 274 fl. gegen 30 fll versetzt und diesen Betrag r in der Zeit semer Wäffenvbung für sich oep» . wendet. Daudrea war der That vollkommen geständig, weshalb die Strafe unter Anwendung des besonderen Milderungsrechtes mit nur 2 Monaten Kerker bemessen wurde. ** Ei« Kurpfuscher. Am 20. November v. Js. hatte der Taglöhner Peter Waldner aus Villnöß eine wegen Sittlichkeitsverbrechens gegen ihn verhängte kmonatliche Kerkerstrafe verbüßt und trat im Februar l. IS. bei einem Bauer

leitete Untersuchung förderte in dieser Be ziehung geradezu haarsträubende Resultate zu Tage, die jedoch zum Theile, da sie erwach sene Frauenspersonen betrafen, gerichtlich nicht unter Anklage gestellt werden konnten, so daß lediglich mehrere Fälle des Verbrechens nach § 128.St.-G., begangen an Mädchen unter 14 Jahren, in Verhandlung kamen. Da Waldner für die „Behandlung' der Kranken auch Geldbeträge annahm, beziehungsweise den Patienten Geldgeschenke an ihn nahelegte, wnrde er außerdem

der Kurpfuscherei ange llagt. Waldner war der bezeichneten Straf thaten theilweise geständig. Das Urtheil, wel ches ein Erkenntnißsenat des hiesigen Kreis gerichtes am Freitag gegen ihn auSsprach, lautete auf 13 Monate schweren KerkerS, ver schärft mit einem Fasttage im Monate. Wege» Sittlichkeitsverbrechens nach Z 123 St.-G. wurde Freitag der Schuh machergehilfe Josef Neumair aus Bruneck von einem Erkenntnißsenate des hiesigen Kreisge richtes zu 13 Monaten schweren Kerkers, ver schärft mit einem Fasttage

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