Note für Tirol u. Horartberg. Nr. 67. Innsbruck, Dienstag, den 2. Juni 1914. 100. Jahrgang. D«r »Bote für Tirol und Vorarlberg' erscheint viermal. wSchcntlich. Vreis filr hier ganzjährig 18 IL, halbjährig L vierteljährig 3 X, monatlich i Einzelnummern Iv l»; »rch die Post bezogen in Oesterreich mit Zusendung: ganzjährig lg L, halbjährig S I?, vierteljÄrig 4X 50 ti. — MonatS-Bestellungen mit Postversendung werden nicht angenommen. Ankündigungen werden billigst nach Tarif berechnet. «S>ie Beträge
allergnädigst zn verleihen geruht. Kundmachung. Auf Grund des Erlasses des k. k. Alkerbaumini steriums vom 26. Mai 1914, Zl. 23.771. findet die k. k. Stathälterei hinsichtlich der Einfuhr von Äiehaus Bosnien und der Herzegovina nach Tirol und Vorarlberg unter gleichzeitiger Behebung der bis her giltigen Verfügung gegen Bosnien und Her zegovina nachstehende Sperrmaßnahmen zu erlassen: Wegen des Bestandes der Schweinepest ist die Einfuhr von Schweinen aus den Bezirken Banjaluka, Bijeljina, Bos. Dubica, Bos
. Krupa, Bos. Petro- vac, Bugojno, Dervent, Glamoe, Livno, Ljubuski, Mostar, Srebrenica, Travnik und Zworuik verboten. Die Einfuhr von zum Handel bestimmten oder für denselben geeigneten Schweinen, als welche alle jene anzusehen sind, welche ein Lebendgewicht unter 120 besitzen, aus Bosnien und der Herzegowina nach Tirol und Vorarlberg ist un bedingt verboten, dagegen ist: I. Die Einfuhr von fertigen oder halbfertigen Mastschweinen, als welche Schweine mit einem Lebendgewicht von wenigstens 12l) Kilo
zu be trachten sind, aus den nicht angeführten Bezirk^— ^n Bosnien und der Herzegowina nach Tirol und Vorarlberg unter folgenden Be dingungen und Modalitäten gestattet: s) Die zur Einfuhr bestimmten Schweine müssen mit die Provenienz und den Bestimmungsort an gebenden Viehpässen, denen die staatstierärztliche Gesundheits-Bestätigung beigefügt ist, gedeckt sein und dürfen nur in plombierten Waggons, ohne irgend eine nicht fahrplanmäßige Unterbrechung, sowie ohne Zu- oder Abladung während der Reise bewegung
längstens binnen 4L Stunden, ohne den Standort gewechselt' zu haben, der Schlachtung zu unterziehen, wobei sich von selbst versteht, daß Tiere, uUter denen mittlerweile die Schweine pest (Schweineseuche) oder der Schweinerotlauf zum Ausbruch käme, dein Wasenmeister zur Ver tilgung zU übergeben sind. II. Die Einfuhr von Fleisch geschlachtete Schweine aus Bosnien und der Herzegowina nach Tirol und Vorarlberg ist an folgende Bedin gungen' geknüpft: ») Geschlachtete Schweine dieser Provenienz dürfen