?md Vorarlberg'. Amtlicher Tkeil. . . Der Ministerpräsident als Letter des Ministeriums des Innern hat den Bauadjuncten Josef Rregier zum Ingenieur für. den StaajSbandienst in Tirol und Vorarlberg ernannt. Klindmachung des k. k. Statthalters vom 12. December 1397 Nr. 1.781, betreffend die Heranziehung zur Waffen- Übung jener Landesfchützcn, welche ein, drittes Jahr in activer Dienstleistung verbleiben. Auf eine vom Landesvcrtheidignngöcömmando gestellte Anfrage, ob jene Mannschaft, welche nach dem Landes
. Im allgemeinen ist an dein Grundsätze festzuhalten, dass die in Rede stehende Maimfchaft, innerhalb der ihr obliegenden Landwehrdienstpslicht, im ganzen zu 16, bezw. zu 20 Wochen Waffenübungen heranzuziehen ist. Innsbruck, am 12. December 1897. S. K. Statthalterci für Tirol und Vorarlberg. Kundmachung» Auf Grund des Artikels 5 des Viehseuchen-Ueber- elnkommens mit dem deutschen Reiche vom 6. December 189 l und des Punktes 5 des zugehörigen Schluss- Protokolles (R. G. Bl. Nr. 16 «x 1892) fand
barung an Stelle des mit h. a. Kundmachung voni 16. November U I. Z. 33.470 verfügten Verbotes in Wirksamkeit. - - . - < >.. ''Innsbruck, am 16. December 1897. tt K. Statthalrcrci für Tirol und Vorarlberg. Nichtamtlicher Theil. Zur inneren Lage. , In Prag, waren am Sonntag die czcchischcn Landes- vcrtraucnSmänner versammelt, um über die politische Lage Beschluss, zu fassen. Nach einem Referate des Abgeordneten Dr. Herold gelangten einstimmig sechs Resolutionen zur Annahme. Das bei den jüngsten
-- sür Prag und die im Präger Polizeirayon gelegenen Orte, für di Städte Brünn, Le.nberg, Krakau, Graz, Laidach, Trieft, Salzburg nnd Innsbruck, dann sür die Curorie Karlsbad, Marienbad, Meran uud Jschl; die dritte Classe gilt sür alle übrigen Orte der im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder, in Tirol und Vorarlberg aber nur für die Orte der GerichlS- hoffprengel Innsbruck, Bozen und Feld kirch, mit Ausnahme der Städte Innsbruck und Meran, und für'die Städte Trient nnd Rovereto