im Lande Tirol „nd Vorarlberg befindliche bewegliche und unbewegliche Vermögen deö AloiS Gstrein, StiegenwirtheS in PartschinS, gewillig?» worden. ^ ^ ^ Daher wird Jedermann, der an den gedachten Ver schuldeten eine Forderung zu stellen berechtiget zu seyn glaubt, anmit erinnert, bis den !l. Oktober d. I. einschl. Vie Anmeldung seiner Forderung in Gestalt einer förmli che» Klage wider den Vertreter dieser Konkursmasse, Herrn Doktor Karl von Gasteiger, bei diesem Gerichte so gewiß einzureichen
, und in dieser nicht nur die Rich tigkeit seiner Forderung, sondern auch daö Recht, krasr testen er in diese oder jene Klasse gesetzt zu werden ver langte, zu erweisen, als widrigenö nach Verfluß des be stimmte» TageS Niemand mehr gehört werden, und die jenigen, die ihre Forderung bis dahin nicht angemeldet haben, in Rücksicht des gesammten im Lande.Tirol und Vorarlberg befindlichen Vermögens deS benannten Ver schuldeten ohne Ausnahme auch dann abgewiesen seyn sol len, wenn ihnen wirklich ein Kompensationsrecht gebühr
Sterzingen wird durch ge genwärtiges Edikt allen denjenigen, denen daran gele gen, bekannt gemacht : ES sey von dem Gerichte in die Eröffnung eines Kon kurses über das gesammte im Lande Tirol und Vorarlberg befindliche bewegliche und unbewegliche Vermögen de« verstorbenen Joseph Mayl>Schmiedmeisterö und Bauers mannes in Freienfeld, gewilliget worden. - Daher wird Jedermann, der an den gedachten Ver schuldeten eine Forderung zn stellen berechtiget, zu seyn glaubt, anmit erinnert, bis. den 14. Oktober 1839
die Anmeldung seiner Forderung in Gestalt einer förmlichen Klage wider diese Konkursmasse bei diesem Gerichte so ge wiß einzureichen, und in dieser nicht nnr die Richtig kett seiner Forderung, sondern auch daö Recht, kraft de»en er in diese oder jene Klasse gesetzt zu werden ver langte, zu erweisen, als widrigenö nach Verstnß des be stimmten TaqeS Niemand mehr gehört werden, und die- lenigcn, die ihre Forderung bis dahin nicht angemeldet baben, in Rücksicht deS gesammten im Lande Tirol und Vorarlberg
werden, und diejenigen, die ibre Forderung biS dahin nicht angemeldet haben, in Rücksicht des gesammten im Lände Tirol und Vorarlberg befindlichen Vermögens der benannten Ver schuldeten-ohne Ausnahme auch dann abgewielen seyn sol len, wenn ihnen wirklich eiil Kompensations-Recht ge bührte, oder wenn sie auch ein eigenes Gut von der Masse zn fordern hätten, oder wenn auch ihre Forderung auf ein liegendes Gut der Verschuldeten vorgemerkt wäre, daß also solche Gläubiger, wenn sie etwa in die Masse schuldig seyn sollten