ZIO bis dahin nicht angemeldet haben, in Rücksicht deS ge- kannten im Lande Tirol und Vorarlberg befindlichen Ver mögens der benannten Verschuldete» ohne Ausnahme auch dann abgewiesen seyn sollen, wenn ihnen wirklich ein Com, penfationS-Recht gebührte, oder wenn sie auch ein eigenes Gut von der Masse zn fordern hätten, oder wenn auch ihre Forderung auf «in liegendes Gut der Verschuldeten vorge merkt wäre; das; also solche Gläubiger, wenn sie etwa in die Masse schuldig seyn sollten, die Schuld
, bei welcher sämmtliche Gläu biger um so gewisser zu erscheinen haben, als die Nichier- scheinenden den Beschlüssen der Anwesenden beigetreten ge achtet würden. K. K» Landgericht Hall, den 2z. Aug. 1822. Attlmayr, Landrichter. s KonkurS-Edlkt. Von dein k. ?. Landgerichte Ausstein wird durch gegen wärtiges Edikt allen denjenigen, denen daran gelegen ist, bekannt gemacht: Es seye von dem Gerichte in die Eröffnung eines Kon kurses über das gesammte im Lande Tirol und Vorarlberg befindliche bewegliche und unbewegliche
dessen er in diese oder jene Klasse gesetzt zn werden verlangte, zu erweisen, als widrigens nach Verlauf des bestimmten Ta ges niemand mehr gehört werden, und diejenigen, die ihre Forderung bis dahin nicht angemeldet haben, in Rück sicht des gestimmten im Lande Tirol und Vorarlberg be findlichen Vermögens deS benannten Verschuldeten ohne Ausnahme auch dann abgewiesen seyn sollen, wenn ihnen wirklick) ein Compensationèrecht gebührte, cder wenn sie auch ein eigenes Gut von der Masse zu fordern hätten, vder wenn auch ihre Forderung
, bekannt gemacht: Es sey von dem Gerichte in die Eröffnung eines Kon kurses über das gesammte im Lande Tirol und Vorarlberg befindliche bewegliche und unbewegliche Vermögen deS Johann Thaler am Tritscherhofe zn Tirol gewilligt worden. Daher wird J-dermann, der an den gedachten Ver schuldete» eine Forderung zu stellen berechligt zu seyn g!aul>t, anmit erinnert, biS den 26. September dieses JahreS die Anmeldung seiner Forderung in Gestalt einer förm lichen Klage wider den Vertreter dieser KonkurS-Masse
, v. Jchann v. Mörl, bei diesem Gerichte so gewis! «indirei, chen, und in dieser nicht nur die Nichtigkeit seiner Forde rung, sondern auch das Recht, kraft dessen er in diese oder jene Klasse gesetzt zn werden «erlangt«, zu «tweisen, alt widrigenS nach Verslns; d«S bestimmten TageS Nieniano Mehr gehöret werden, nnd diejenigen, die ihre Forderung bis dahin nicht angemeldet haben, in Rücksicht des ge- samnuen im Lande Tirol und Vorarlberg befindlichen Ver, mögen» des benannten Verschnideten ohne Ausnahme