1 Vorladung. Bei der heut« dahier zum Behufe der Kaiseljäger- RegimenlS-Ergänzung stakt gesundenen Losung ist sür den abwesenden Felix QueUacasa von Eorte , die LoSzahl 2<Z gehoben worden. Derselbe wird nun hiemit ausgesordert, wenn,er sich in der Provinz .Tirol unv Vorarlberg besindel, binnen vier Worden. und wenn er sich aber außer derselben be findet . binnen acht Wochen um so gewisser sich bei dem gefertigten k. k. Landgerichte zu stellen oder seinen Aus- enthaltSort anzuzeigen
nicht angemeldet haben, in Rück sicht deS gesammte» im Lande Tirol und Vorarlberg be findlichen Vermögens der benannten Verschuldeten ohne Ausnahme auch dann abgewiesen seyn sollen, wenn ihnen wirklich ein Kompensationsrecht gebührte, oder wenn sie auch ein eigenes Gut von der Masse zu fordern hätten, oder wenn auch ihreForderung auf ein liegendes Gut der Verschuldeten vorgemerkt wäre, daß also solche Gläubi ger/ wenn sie etwa in die Masse schuldig seyn sollten, die Schuld ungehindert deS Kompensationo
und Vorarlberg befindlich« bewegliche und unbewegliche Vermögen der Jgnaz Rauter'schen EHeleute, Krämer in Toblach, ge, williget worden. . Daher wird Jedermann, der an die gedachten Ver schuldeten eine Forderung zu stellen berechtiget zu seyn glaubt, anmit erinnert, bis den 12. Dezember d. I. die Anmeldung seiner Forderung in Gestalt einer förmli chen Klage wider den Vertreter dieser Konkursmasse, Johann Durnivalder, Schönegger, bei diesem Gerichte so gewiß einzureichen, «nd in dieser nicht nur die Richtig
keit seiner Forderung, sondern auch das Recht, kraft dessen er in diese oder jene Klasse gesetzt zu werden ver langte, zu erweisen, als widrigenS nach Verstuß deS be stimmten TagfS Niemand mehr gehört werden ^ und die jenigen, die «hre Forderung bis dahin nicht angemeldet haben, in Rücksicht deS gesammten im Lande Tirol «nd Vorarlberg befindlichen Vermögens der benannten Ver^ schuldeten ohne Ausnahme auch dann abgewiesen seyn sollen, wenn ihnen wirklich ein KompensationSrecht ge bührte
lichen Klage wider diese Konkursmasse bei diesein Ge richte so gewiß einzureichen^ und in dieser nicht nur die Nichtigkeit feiner Forderung, sondern auch das Rech?, kraft dessen er in diese oder jene Klasse gefetzt zu werden verlangte, zu erweisen, alö widrigens nach Verstuß deö bestimmten Tages Niemand mehr gehört werden,, und diejenigen, die ihre Forderung bis dahin nicht angemel det hoben, in Rücksicht des gesaMmlen im Lande Tirol und Vorarlberg befindlichen Vermögens des benannten Verschuldeten