bekannt gegeben werden. K. Ä. Landgericht Dornbirn, den >kZ. Okt. iSsq. Dr. Mosbrugger, Landrichter. » Von dem ?. k. Land- und Kriminal-Gerichte Son, nenberg wird durch gegenwärtiges «Zdikt allen denjenigen» denen dqran gelegen, bekannt gemacht: Es sey von dem Gerichte in die Eröffnung eines Kon, kurseS über das gesammte im Lande Tirol und Vorarlberg befindliche bewegliche und unbewegliche Vermögen der zu Bludesch verstorbenen Maria Ursula Moll, Wittwe Deck, gewilligeI worden. Daher wird Jedermann
des bestimmten Ta- geS niemand mehr gehört werden, und diejenigen, die ihre Forderung bis dahin nicht angemeldet haben, in Rück, stcht deS gesammten im Lande Tirol und Vorarlberg be findlichen Vermögens der benannten Verschuldeten ohne Aui» nähme auch dann abgewiesen seyn sollen, wenn ihnen wirklich ein Kompensationsrecht gebührte, oder wenn sie auch ein eigenes Gut von der Masse zu fordern hätten, oder wenn auch ihre Forderung auf ein liegeudes Gut der Verschuldeten vorgemerkt wäre, daß also solchc
eines Kon kurses über das gesammte im Lande Tirol und Vorarlberg befindliche bewegliche und unbewegliche Vermögen des Joseph Walser, KiiserS von Gisingen, gewilliget worden. Daher wird Jedermann, der an den gedachten Ver schuldeten eine Forderung z» stellen berechtiget »>, s,yn glaubt, an,u<t erinnert, bis den 5. Dez. dieses Jahres die Auiu-ldung seiner Forderung in Gestalt einer sörmli- chen Klage wider diese Konkursmasse bei diesem Gerichte so gewiß einzureichen, und in dieser nicht uur di« Richt
. Gerichte Meran wird durch gegenwärtiges Edikt allen denjenigen, denen daran gelegen, bekannt gemacht: ' ES sey von dem Gerichte in die Eröffnung eines Kon-» kurseS über das gesammte im Lande Tirol und Vorarlberg befindliche bewegliche und unbewegliche Vermögen deS Jakob Tratter, Besitzers des MannhardSsöldengütels in Untermais, gewilliget worden. Daher wird Jedermann, der an den gedachten Ver schuldeten eine Forderung zu stellen berechtiget zu seyn glaubt, anmit erinnert, bis den 3c». Nov. dieses JahrS
des gesammten im Lande Tirol und Vorarlberg befindlichen Vermögens deS benannte» Verschuldeten vhne Ansnahme auch dann abgewiesen seyn sollen, ivenn ihnen wirklich ein KompensationS - Recht gebührte, oder wenn sie auch ein eigenes Gut von der Masse zu fordern hätten, oder wenn auch ihre Fordcrmig auf ein liegendes Gut des Verschuldeten vorgemerkt wäre, daß also solche Gläubiger, wenn sie etwa in die Masse schuldig seyn soll te», dieSchuld ungehindert deö KompensationS-, Eigen- thnmö- oder Pfandrechtes, daö