die Verhandlung in St. Leonhard im Passeier zu beenden.. />.. . . . Dies wird mit., d?m. Beisatze Verlautbart, daß es jedem Beteiligten, freisteht, , bei der Kom mission zu erscheinen und in Ansehung der Bahnrichtung und der Stationsanlagen, sowie auch in Ansehung dpr Interessen und etwaigen erworbenen Ncchtö bestehender Transportan stalten seine. Einwendungen oder Erinnerungen vorzubringen. . . .,..7 . ,. -Innsbruck,' a'm '27.' Setztember 1909. K. l. Statthalterei für Tirol und Vorarlberg. Kundmachung
. Auf Gruud des Erlasses des k.'k. Ackerbaumini steriums vom 211 September 1909/Zl. 34.855/5200 findet die k. k. Statthalter« hinsichtlich der Einführ voll Vieh aus Bosnien und der Herzegowina nach Tirol und Vorarlberg unter gleichzeitiger Behebung der.bis her giltigen Verfügung. gegen Bosnien und Her zegowina nachstehende Sperrmaßnahmen mit der Wirksamkeit vom 1. Oktober, 1909 zu erlassen: Wegen des Bestandes der Schweinepest ist die Einfuhr von' Schweinen auÄ den Bezirken Bihäc, Bos. Dubica, Bps
. Graviska, Bos. Novi, Bos. Pedrovac, Cazin,. Derveut, Fora, Gradacac, Kotor-Varos, Ljubuski, Maglaj, Prijedor, Prnjavor, s-tölac, Tefanj, Travuik, Vlaseuica, Zepce und Zu« panjac verboten. .Die Einfuhr von zum Handel bestimmten oder für denselben geeigneten Schweinen, als welche alle jene anzusehen sind, welche ein Lebendgewicht unter 120 besitzen, aus Bosnien und der Herzegowina nach Tirol und Vorarlberg ist,un bedingt verboten, dagegen ist: I. Die Einfuhr von fertigen oder halbfertigen Mastschweinen
, als welche Schweine mit einem L«Vtttdgewlcht. vyNi wenigstens 1H0 Mo.^zp h»- trachten!. .sind,. <ins.., den. ' nicht.j.angeWr^n Bezirken von...Bosnien.uyd de^.,Herzegowina ! nach Tirol uud Vorarlberg unter folgenden Be dingungen und. Modalitäten ^gestattet: s) Die zur Einfuhr b'estimmten'Schweinx müssen Mit die Provenienz und den Bestimmungsort an gebenden Viehpässen, denen die stäatstierärztliche' Gesundheits-Bestätigung: beigefügt ist/ gedeckt sein und dürfen nur in plombierten Waggons, ohne irgend