», die ihre Forderung bis dahin nicht angemeldet haben, in Rückiicht deS gesammreu im Lande Tirol und Vorarlberg besindlichen Vermögens deS benannten Aerschnldelen ohne ?!iic>llah »ie auc!) dann abgewiesen seyn sollen, wenn ihnen wirklich ei» Kompensationsrecht gebührte, oder wenn sie auch ein eigenes Gut vou der Ma^e zu fordern hätten, oder wenn auch ihre Forderung auf ein liegendes Gut deS Verschuldeten vorgemerkt »vare, daß also solche Gläu biger, wenn sie etwa in dieMa»e schuldig sey» sollte», die Schuld
dessen er in diese oder jene Klasse gefetzt z» werden verlangte, zu erweisen, als widrigenS uachVerfluß des bestimmten Ta- geS Niemand mehr gehört werden, und diejenigen, die ihre Forderung bis dahin nicht angemeldet haben, in Rück sicht des gesammten im Laude Tirol und Vorarlberg be findlichen Vermögens des benannten Verschuldeten ohne Ausnahme auch dauu abgewiesen seyn sollen, wenn ihnen wirklich ein KompensationSrecht gebührte, oder wen» sie auch ein eigenes Gut vou der Ma>>e zu forder» hätten, oder wenn auch ihre Forderung
, denei» daran gelegen, bekannt gemacht: Es sey vcn dem Gerichie i» vie Eröffnnng eines Kon kurses über das gesauimte im Lande Tirol und Vorarlberg befindliche bewegliche und unbewegliche Vermögen der Paul HauSler-Iche» Ehe - und Baueroleute zu Eiiting auf der Saulug gewilüget werde». Daher wird Iederma»», der an den gedachten Ver- schuldxteu eine Forderung zu stellen berechtiget zu sey» glaubt, auuiit erinnert, bis den Jänner k. I. die Anmeldung seiner Forderung in Gestalt eiuer förmlichen Klage
wider diese Koukuröma>>e bei diesem Gerichte so geiviß einzureichen, und 1» dieser nicht »ur die Richtig keit seiner Forderung, sonder, mich das Recht, kraft deIIe>> er in diefe oder jene Klasse gesetzt zu werden ve» langte, z» erweisen, als widrigenS nach Verflnß deö be- Iliiiiuiteu Tages ^ìiemand mehr gehört werden, und dieje nigen, die ihre Forderung bis dahin nicht angemeldet haben, in Rücksicht des gesannnren im Lande Tirvl uud Vorarlberg befindlichen Vermögens ber benannten Verschuldeten