der Agrar bank. der Hauptbank für Tirol und Vorarlberg, die aus der Verschmelzung der Tiroler Hauptbank mit der Bank für Tirol und Vorarlberg hervorgegangen ist, ferner der österreichischen Bodenkreditanstalt und der Deutschen Bank in Berlin, der ersten Deutschen Bank, in Wien zusammen, um nach längeren Vorberatungen die entscheidende Tat zu setzen. Die Agrarbank wird mit der Hauptbank für Tirol und Vorarlberg Zusam mengehen. der Name des neuen Institutes ist noch nicht bekannt, er dürfte, entsprechend
seinen Zielen vielleicht „Agrarische Hauptbank" heißen. Die Mehr heit des neuen Aktienkapitals übernimmt zu gleichen Teilen das Land Tirol, die Deutsche Bank und die Oesterreichische Bodenkreditanstalt. Präsident dürfte Landeshauptmann Dr. Stumpf von Tirol werden, er ist auch gegenwärtig Präsident der Hauptbank für Tirol und Vorarlberg. Vizekanzler Dr. Fink, der bis herige Präsident der Agrarbank für die Alpenländer, müßte ohnehin nach dem Unvereinbarkeitsgesetz mit 31. Dezember zurücktreten. Dieses Gesetz
1. Gehaltsstufe 1.526.8 1.679.5 1.961.4 2.532.4 3.130.4 3.897.4 5.187.0 7.009.4 9.770.6 13.672.3 Der Iahresbezug der Beamtenanwärter betrügt tn den Berwenldungsgruppen 1, 2 und 3 1417.5 Schilling, in den Brrwendungegruppen 4, 5 und 6 1493 5 Schilling, in der Verwendungsgruppe 7 1809 Schilling, in der Derwendungs- gruppe 8 2308.5 Schilling. Nachrichten aus Vorarlberg. Bezirk Bregenz-Bregenzerwald. Der Vorarlberger Landtag nahm das Biersteuergesetz nach längerer Aus sprache an. Dem Gesetzentwurf
lehnte der Landtag nach lebhafter Aussprache einen sozial demokratischen Dringlichkeitsantrag ab, der eine Weihnachtsgabe von 20 oder 30 8 an jeden Arbeits losen forderte. — Nach mehrjährigen, vom Vorarl berger Handels- und Gewerbebunde geführten Vorbe reitungsarbeiten, ist nunmehr mit Erlaß des Bundes ministeriums für Handel und Verkehr vom 22. No vember der Verband gewerblicher Genossenschaften und deren Verbände in Vorarlberg (Landesgewerbe- genosfenschaftsverband) zum Pflichtverbande erklärt
worden. Demnach sind alle in Vorarlberg bestehenden und noch zu gründenden Gewerbegenossenschaften ver pflichtet, diesem Verbände anzugehören. Dadurch ist msoferne ein weiterer Schritt nach vorwärts in der österreichischen Gewerbeorganisation getan, als nun mehr mit Ausnahme des Burgenlandes sämtliche öster reichischen Bundesländer ihre pflichtmäßigen gewerb lichen Landesorganifationen besitzen, die im Hauptver- bande der Gewerbeverbände Oesterreichs vereinigt sind. Da sich der genannte Hauptverband