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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 15 von 16
Datum: 30.04.1955
Umfang: 16
der Schulneulinge statt. Alle Kinder, die bis Ende September 1955 das 6. Lebensjahr erreichen, sind unter- richtspflichtiig geworden. Kinder, die erst in den Monaten Oktober, November, Dezem ber 1955 6 Jahre alt werden, können als vor- schulpflMchtige Schüler aufgenommen wer den, wenn sie die notwendige Schulreife be sitzen und genügend Schulraum vorhanden ist. Die Eltern der neueintretenden Kinder wer den eingeladen, mit ihren Kindern bei der ihrer Wohnung nächstgelegenen Volksschule in der angegebenen Zeit

Volksschule nicht in Präge kommen, sed es, weil sie Privat unterricht erhalten, sei es, weil ein geistiges oder körperliches Gebrechen sie am Schul besuch hindert, brauchen nicht eingeschrie ben zu werden, müssen aber dem Stadt schulrat (Neues Rathaus, I. Stock, Zimmer Nr, 360) oder der nächstgelegenen Volks schule gemeldet werden. 2. Hauptschulen An den städtischen Hauptschulen findet die Einschreibung nur am D’i e n s t a g, den 3. Mai 1955, und zwar in der Zeit von 8 bis 11 Uhr und von 15 bis 17 Uhr

statt. Der 4. Mal ist für eventuell notwendige Auf nahmsprüfungen vorgesehen. Auswärtige Schüler(-innen) müssen eine Bestätigung ihrer Volksschule mitbringen, daß sie haupt- »chulreif sind. Der Bezirksschulinspektor für Innsbruck-Stadt: A. Brugger Verlautbarung Es wird bekanntgegeben, daß nach Been digung der Ueberholungsarbeiten der Be trieb auf der Nordkettenbahn am 30. April und auf der Mutterer-Alm-Bahn am 1. Mai im vollen Umfang wieder auf genommen wird. Stadtmagistrat Innsbruck Gesundheitsamt

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