. 1 32 Zl. 2053/Sch. Kundmachung. Im Nachhange zur hierortigen Kundmachung vorn 6. September 1915, betreffend den Schulbeginn, wird Nachstehendes verlautbart: Wie int Vorjahre bedingen auch Heuer die Verhältnisse eine von der ge- wohnlichen Schulsprengeleinteilung abweichende Zuweisung der Schüler und Schülerinnen an die einzelnen Schulen. Es kommen die Knaben der Bürgerschule in das Gebäude der t k. Oberrealschule; der Schule in Drei heiligen in die Knaben-Volksschule in St. Nikolaus; der Schule rn der Speck
bacherstraße in die Knaben-Volksschule in der Leopoldstraße; der 1. und 2. Klasse der Schule in Pradl in das alte Pradler Schulgebäude; der 3. bis 5. Klasse der Schule in Pradl in die Knaben-Volksschule in der Leopoldstraße. Ferner kommen die Mädchen der Schulen in Dreiheiligen und St. Nikolaus in die Schule in der Sittgasse; der Schule in der Fischergasse in die Schule in der Leopoldstraße; der 1. und 2. Klasse der Schule in Pradl in das alte Pradler Schulgebäude; der 3. bis 5. Klasse der Schule in Pradl
in die Schule in der Sillgasse; die Schülerinnen der Mädchen-Bürgerschule sowie die Schüler bezw. Schülerinnen der Knaben- Volksschnlen in der Leopoldstraße, Gilmstraße und in St. Nikolaus, der Mädchen-Volksschulen in der Leopoldstraße und Sillgasse verbleiben in dein ihnen durch die Schulsprengel-Einteilung zugewiesenen Schulgebäude. Für alle Schüler und Schülerinnen, die aus Grund der vorstehenden Zuweisungen im alten Schulgebäude in Pradl, in der Knaben- mrd Mädchen- Volksschule in der Leopoldstraße
oder in der Knaben-Volksschule in St. Nikolaus untergebracht erscheinen, beginnt der Unterricht am 5. Oktober, für die Schüler innen der Mädchen-Bürgerschule am 8. Oktober, für die Schüler der Knabeu- Bürgerschule und der Schule in der Gilmstraße und für alle der Schule m der Sillgasse zugeteilten Mädchen am 15. Oktober. Die Schüler der 1. und 2. Klasse der Volksschule Pradl, der Knaben-Bür- aerschule, sowie alle jene Schüler und Schülerinnen der städi. Volksschulen
, welche m dem ihnen durch die Schulsprengeleinteilung zugewiesenen Schulgebäude ver bleiben, versammeln sich daselbst an dem für den Unterrichtsbeginn oben beze'chneten Tage um 8 Uhr; die Schülerinnen der 1. und 2. .Klasse der Volksschule in Pradl, sowie alle Schüler und Schülerinnen der städt. Volksschulen, die einer anderen als der in der Schulsprengeleinteilung für sie bestimmten Schule zuge wiesen find, versammeln sich am Tage des Unterrichtsbeginnes um 2 Uhr nach mittags in jener Schule, irr welche sie aus Grund dieser Kundmachung gehören, ausgenommen