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Haller Lokalanzeiger
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Seite 1 von 4
Datum: 03.07.1926
Umfang: 4
in aller Gemütsruhe zum „Neuner" eine Wurst. Da kam gerade der Kaiser an ihm vorüber und da sich der Schütze in seiner Be schäftigung keineswegs stören ließ, so fragte er ihn: „Warum präsentierst du nicht?" Der Schütze entgegnete: „I woaß nit, wer du bist." Als der Kaiser ihn über seine Person aufklärte, meinte der Tuxer: „Aftn höbst mir die Wurst, dann präsentier i diar!" Ein Sohn des vorgenannten Gastwirtes zum goldenen Adler, Niederkircher, mußte einmal in der Volksschule von 9—12 Uhr vormittags, 2. Knaben

- Bürgerschule von 8—12 Uhr und von 3—6 Uhr, 3. Mädchen-Volksschule von 9—12 Uhr vormittags, 4. Mädchen-Bürgerschule von 3—6 Uhr nachmittags. Erforder liche Dokumente: Zur Einschreibung haben die in Hall geborenen Kinder nur Heimatschein und Impfschein, die nicht in Hall geborenen Kinder außerdem den Geburtsschein mitzubringen. Schulpflicht: Zum Besuche der allgemeinen Volksschule sind alle Kinder verpflichtet, die bis zum 15. September 1926 das 6. Lebensjahr erreichen und das 14. noch nicht überschritten

haben. Schulpflichtige Kinder, die wegen eines körperlichen Gebrechens, wegen Besuches einer höheren Lehranstalt oder wegen Privatunterrichtes vom Besuche der allgemeinen Volksschule gesetzlich befreit sind, müffen bei der Schulleitung angemeldet werden. * Familienerhalter des öffentlichen Dienstes (des Bundes, der Bundesbahnen und Betriebe, der Länder und Gemeinden). Die Vereinigung der Familienerhalter unter den öffentlichen Angestellten Oesterreichs veranstaltet heute Samstag, den 3. Juli, um 8 Uhr abends

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