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Seite 4 von 10
Datum: 22.01.1929
Umfang: 10
». T'urchkührungsöeftimwnngen zur BermeiLnrrg AnrEger Härten. Wien. 21. Jänner. Das BnndesminMerinm Ar Unter richt hat, wie wir bereits berichteten, in einem ErM die Verfügung aetrosfen, daß jene Schüler der unteren MittÄsHA-Mfse. die sich als u n f ä h i g erweisen, im Un verständnisse mit den Eltern an die Volksschule M- rückzuverweifen sind.. Zn dlefsm Erlasse haben die einzelnen LandesschN- vehörderr DurchMrungsversAMN-gen getroffen, am m* Ah rischsten der Wiener Stad t schuilrat, der die Mittel, schulen in einem Erlasse aMewiesen bat

, der Frage Her Schüleranslese sewchl iw positiven als auch sitz negativen Sinne besondere Aufmerlfamkeit und Ssrg- sialt zuzuwend-en. FM-te. wie sie in der letzten Zeit mchr, fach festgestellt wurden, daß Schüler trotz eines durchaus ah lehnenden Gutachtens der Volksschule und trotz einer negativen AMnahmspMung dennoch aufgenommen wur den, müssen das Gesamtbild der betreffenden KW n n g tt n st i 6 beSinflussen. Daher können von der VM- schule kommende Schüler vor der Vorlage des Schüler

in einer K lassett kon fe renz aufmerksam Zu machen sein. Diese Schüler werden dW von den Lehrern u n a u f f ä l X i g auf ihre Eignung M MittelschulsLndium Zu boobachten:, gleichzeitig aber M besonders wohlwollend zu fördern sein. der Verweisung unfähiger Schüler von der MtttMWt an die Volksschule sind die Ettern schriftlich zu veWn- digen. Es wird ausgefchloffslr fein müssen, daß ei« ss weittragender Raffchlag von einem einzelnen M- Mied des Lehrkörpers ohne vorherig Deckung durch eiNN 5ronferenzbeschlntz

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Seite 2 von 10
Datum: 22.01.1929
Umfang: 10
berichteten, in einem ErAsst die Verfügung getroffen, daß jene Schüler der untersten Mttte-ftch.Easte. die sich als unfähig erweisen, im Ein- verWndnisse mit den Eltern an die Volksschule M- rückzuverweisen sind. Zu diesem Erlasse haben die einzelnen LandesschuL- vetzörden Durchführungsserfügungru getroffen, am aus führlichsten der Wiener Stadt schul rat, der die Mittel schulen in einem Erlasse ^a-rchewiesen hat. der Frage der Schule raus lese sowohl im positiven als auch im negativen Sinne besondere

Ausmerbsamkeit und Sorg- ialr Zuzuwenden, FtMe, wie sie in der letzten Zeit mchr- fach festgestellt wurden, daß Schüler trotz eines durchaus ablehnenden Gutachtens der Volksschule und trotz einer negativen AnfnahmsyAkfung dennoch ausgenommen wur den, müssen das Gesämtbild der betreffenden Klasse n n g tt n st i g beeLlts lüsten. Da her tön von von der Bolks- fchu'Ie kommende Schüler vor der Vorlage des Schüler- befchreibungsbogens gut Aufnahmsprüfung nicht zu- gelassen werden. Ist es Mo Aufgabe der Mittet

zu machen sein. Diese Schüler werden dann von den Lebreru unauffällig auf ihre Eignung zum Mittelichulstudium zu beobachrerr, gleichzeitig aber" auch b e f o n der s w o h l w o l l e u d m fördern sein. Von der Verweisung unfähiger Schüler von der MitteKschnle au die Volksschule sind die Eltern schriftlich zu yerMi- dlgen. Es wird ausgeschlossen sein müssen, daß ein so weittragender Ratschlag von einem einzelnen Mit glied des Lehrkörpers ohne vorherige Deckung durch einen Konferenzbeschluß gegeben wird. Ätzer

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