der El tern, um Ueberfüllung der Klassen durch nachträgliche Einschreibungen im Herbst zt vermeiden. Anläßlich der Einschreibung müssen auct jene Schüler gemeldet werden, die zwar das 6. Lebensjahr erreicht haben oder bis zue 31. Dezember 1951 erreichen werden, abe: aus irgend einem Grunde für den Besucl einer öffentlichen Volksschule nicht in Frag! kommen, sei es, weil sie Privatunterricht er halten, sei es, weil ein geistiges oder körper liches Gebrechen oder Schulunreife sie an Schulbesuche hindern
. Die nächst gelegen! Volksschule nimmt auch hier die Meldung entgegen und leitet sie dem Stadtschulrat weiter, der als Schulaufsichtsbehörde die unterrichtliche Ueberwachung auszuübet hat. Die Eltern mögen bei der Einschreibung die Schule auf Besonderheiten ihres Kindes wie Kurzsichtigkeit, Schwerhörigkeit, Stot tern, Lungenschwäche, Herzfehler und gei stige Eigenheiten aufmerksam machen. Der . Stadtschulinspektor i. V.: Anton R eitmair, Direktor Eigen: ümei Sozialistische Partei OesterrcKk