Vinzenz v.Anderlan, quieg. zirenden k. k.,GubernialrathS, die Feilbiethung des im Dorfe Salurn gelegenen, und dem Herrn Jo seph Maria v. Anderlan zugehörigen Hauses im Wege der Exekution bewilliget worden. - Diese Behausung sammt allen In - und Zuge- iänden ist mit Nr. l?; bezeichnet, und gränzet ge gen Morgen an daS HauS d-S Herrn Florian Pu tzer , Handelsmann in Votzen, gegen Mittag, Abend und Mitternacht an den gemeinen Weg. Dafür ist der AuSrusSpreiS von 2Z00 fl. R. W. festgesetzet gegen folgende
Bedingnisse. ?) Wird unter dem AuSrusSpreiS xr, 2Z<Zv s!. R. V-kein Anboth angenommen. 2) Geht Wog und Kefahr vom Tage dem Bck steigerung auf den Käufer über. zu Der KauftpreiS ist von Lichtmessenj 1816 a» mit 4 pCt. zu verzinsen, und dem Titl. Herr« Vinzenz v. Anderlan j» Innsbruck baar ju be zahlen. 4) Die Lasten und Beschwerden, welche außei den gewöhnlichen Steuern und EemeindSkoimi- but'vnen auf dem Hause haften, sind , paß dem Organisten, und Schnllehrer' in Salurn jährlich 6 Paheiden Praschlet