Welches hiermit zur Ngchachtung und Nicht-' Da nun Hey dem Leichnam eine kleine Baak^ schnür sowohl für vorgemeldten Herrn Vinzenz, schaft, und eine Sackuhr angetroffen wurde, sy als jeden andern kraft gegenwärtigen Ediktes, werden dann jene, die auf diesen Nachlaß einen welches in Abschrift an den gewöhnlichen Platzen Erbsanspruch haben, oder zu haben vermeinen, dieser Stadt bekannt gemacht und angeschlagen, kraft dies angewiesen , innerhalb einem Jabre «nd in der Trientner Zeitung sowohl
als im und 6 Wochen sich bey diesem Amte um so gewiß zu Innsbrucker Wochenblatte eingerückt werden soll, Melden, und gehörig auszuwelsen, wo sohin Zwischen jedermaniglich kund gethan wird. Zugleich wird den Erscheinenden die Sache der Ordnung nach jedem, wer er immer sey, untersagt, mit ge- ausgemacht, und dieser Nachlaß jenen aus den dachtem Herrn Vinzenz Tomazzolr in Hinkunft sich AnMetdenden, denen es nach dem Gesetze ge, irgend einen Vertrag zu schließen, oder ihm et-, bühret, gegen gehörige Caution