in Pillersex, k. k. B^irksgfrjchtS ^il^hsihel, ge»pilliget worden. Daher wiry Jedermann, der an die gedachte Ver- schnlkste «ine .Forderung zn stellen berechtiget zu sein ylavbt, gflMt erjnnest, bss dxn 14, W ai dies Js, ^ie MM.tldtsNg seines Fyrderung in Gestalt einep förinlichen Klage wjhep djpse Konknrsmassx bei diesem Gerichte so gewiß einzureichen, uisd in dieser nicht nur die Rich^igffis seiner Forderung, sondern auch das Recht, kraft dessen xp in diese oder jene Klqssx gesetzt zu werden verlangte
in Gestalt einer förm lichen Klage wider dieser Konkursmasse bei diesem Ge richte so gewiß einzureichen, und in dieser nicht nur die Richtigkeit seiner Forderung, sondern auch das Recht, kraft dessen er in diese oder jene Klasse gesetzt zu wer den verlangte, zu erweisen, als widrigens nach Verfluß des bestimmten Tages Niemand mehr gehört werden und diejenigen, die ihre Forderung bis dahin nicht an gemeldet haben, in Rücksicht des gesammten im Kon kurse blfindlichen Vermögens des benannten Verschulde ten
Jnnerbartholotnäbfrg in Montafon, gewilli- pet »yyrdcn. Daher wird Jedermann, der «, den gedachten Verschuldet«»^ eine Forderung zu stellen berechtiget zu sein glaubt, anmit erinnert,^ bis den !>7. April dies Jahr« die Anmeldung seiner Forderung in Gestalt eimer förmlichen Klage wider dieseKoqkurSmasse b«i dt»sem Gerichte s« gewiß einzureichen, nnd in dieser nicht «ur die Nichtigkeit seiner Forderung, sondern auch ÄaS Recht, kraft de»en er in diese >:dep jene Klasse zu werden verlangte, M erweisen, als widrigenS
bei diesem Landesgerichte bis inclus. 3 l. Mai 1853 so gewiß auzumet- den, und in dieser nicht nur die Nichtigkeit seiner For derung, sondern auch das Necht, kraft dessen er in diese oder jene Klasse gesetzt zu werden verlangte, zu erweisen, als widrigens nach Verlauf des bestimmten Tages Nie mand mehr gehört werden, und diejenigen, die ihre For derung bis dahin nicht angemeldet haben» in Rücksicht des gesammten, zur Kontursmasse gehörigen Vermögens ohne alle Ausnahme auch dann abgewiesen sein sollen