Klage wider diese Konkurs masse bei diesem Bez.-Gerichte bis 16. Februar 1859 so gewiß anzumelden, und in dieser nicht nur die Riä'tigkeit seiner Forderung, sondern auch das Recht ^ kraft dessen er in diese oder jene Klasse gesetzt zu werden verlangte, zu erweisen, als widri- gens nach Verlauf des bestimmten Tages Niemand mehr gebort werden, und diejenigen, die ihre For derung bis dahin nicht angemeldet haben, in Rück sicht des gc>au>inten zur Konkursmasse gehörige» Ver mögens ohne alle Ausnahme
wider diese Konkursmasse bei diesem Gerichte bis 5. März d. I s. anzumelden, und in der Klage nicht nur die Richtigkeit der Forderung, sondern auch das Neckt, kraft desseu er in diese oder jene Klasse gesetzt zu werten verlanget, zu erwei sen, widrigens nach Verlauf des erst bestimmten Tages Niemand mehr gehört werden würde, und jene, die ihre Forderung bis dahin nicht angemel det hätten, in Rücksicht deS gesammten zur Kon kursmasse gebörigen Vermögens ohne alle Ausnahme anch dann abgewiesen sei
über das in jenen Kronländern, in welchen die Civil-Jurisdiktioiis. Norm vom 20. November 1852 Giltigkeit hat, be findliche unbewegliche Vermögen deS Anton Kup pelwiefer Grießer in Vahrn der Konkurs eröffnet. Wer an diese Konkursmasse eine Forderung stel len will, bat dieselbe mittelst einer Klage wider diese Konknrsmasse bei diesem Gerichte bis 2>. Februar d. Js. anzumelden, und in der Klage nicht nur die Nichtigkeit der Forderung, sondern auch das Recht, kraft dessen er in diese oder jene^Klasse gesetzt
. Wer an diese Konkursmasse eine Forderung stel len will, hat dieselbe mittelst einer Klage wider diese Konkursmasse bei diesem Gerichte bis 19. Februar d. I. anzumelden, uud in der Klage uicht nur die Richtigkeit der Forderung, sondern auch das Recht, kraft dessxn er in diese oder jene Klasse gesetzt zu werden verlanget, zu erweise», widrigens nach Ver lauf des erstbestimmten Tages Niemand mehr ge, hört werden würde, und jene, die ihre Forderung bis dahin nicht angemeldet bätten. in Rücksicht
kursmasse eine Forderung zu stellen berechtiget zu sein glaubt, erinnert, die Anmeldung derselben mit telst einer förmlicieu Klage wider den Konkurs, masse-Vertreter Herrn vr. Joh. v. Grabmair bei diesem k. k. Kreisgerichte bis 12. März d. Js; so gewiß anzumelden, und in dieser nicht mir die Nichtigkeit seiuer Forderung, sondern auch das Recht, kraft dessen er in diese oder jene Klasse ge setzt zu werden verlangte/ zu erweisen, als widri gens nach Verlauf des bestimmten Tages Niemand mehr gebört