berechtiget zu sein glaubt, anmit erinnert, bis den 1. Fe bruar 1354 die Anmeldung seiner Forderung in Gestalt einer förmlichen Klage wider diese Konkursmasse bei diesem Gerichte so gewiß einzureichen, und in dieser nicht nur die Richtigkeit seiner Forderung, sondern auch das Recht, kraft dessen er in diese oder jene Klasse gesetzt zu werden verlangte, zu erweisen, als widrigens nach Verfluß des bestimmten TageS Niemand mehr gehört werden, und diejenigen, die ihre Forderung bis dahin nicht angemeldet
, und in dieser nicht nur die Nichtigkeit feiner Forderung» sondern auch das Recht, kraft dessen er in diese oder jene Klasse gesetzt zu werden ver langte, zu erweisen, als widrigens nach Verfluß des be stimmten Tages Niemand mehr gehört werden und die jenigen, die ihre Forderung bis dahin nicht angemeldet haben, in Rücksicht des gesammten oben bezeichneten Ver mögens des benannten Verschuldeten ohne Ausnahme auch dann abgewiesen sein sollen, wenn ihnen wirklich ein Kom pensationsrecht gebührte, oder wenn sie auch ein eigenes Gut
, anmit erinnert, bis den I.Februar 1854 die Anmeldung seiner Forderuug in Gestalt einer förmli chen Klage wider diese Konkursmasse bei dem k.k.Be».- Gerichte Rattenberg oder bei diesem Landesaerichte so gewiß einzureichen, und in dieser nicht nur dieRichtiqkeit seiner Forderung, sondern auch das Recht, kraft dessen er in djefe oder jene Klasse gesetzt zu werden verlangte, zu erweisen, als widrigens nach Verstuß des bestimmten Tages Niemand mehr gehört werden und diejenigen, die ihre Forderung
gerichte so gewiß einzureichen, und in dieser nicht nur die Richtigkeit seiner Forderung, sondern auch das Recht, kraft Dessen er in diese oder jene Klasse gesetzt zu werden verlangte, zu erweisen, als widrigens nach Verfluß des bestimmten Tages Niemand mehr gehört werden, und diejenigen, die ihre Forderung bis da hin nicht angemeldet haben, in Rücksicht des ge sammten im Lande Tirol und Vorarlberg befindlichen Vermögens des benannten Verschuldeten ohne Ausnahme auch dann abgewiesen sein sollen