bis 22. Zäiiner 1859 'anzum'cldcti)' «iid'^'it der Klage nicht nur die Richtigkeit der.'Forder.nng, sondern a»ch das Recl>t, kraft dessen er in diese öder jene Klasse gesetzt zu werren verlanget, zu erwei sen, widrigens nach Verlauf des erst bestimmten Tages Niemand.medr geliört'werdeisi würde, und jene, die ihre Forderung. bis dai?in nicht .angemel det hätten, in Rücksicht des gesammten znr Kon kursmasse gehörigen Vermögens ohne alle Ansnäbme auch dann« abgewiesen sein^sollen,.'wenn ihnen wirk lich
, bis den^ 1l. Jänner 1359 die Slnmeldnng seiner Forderung, in Gestalt einer förmlichen^ Klage wider diese' Konkursmasse bei diesem Gerichte so gewiß einznreict?en >- und in dieser nicht nur die Richtigkeit seiner Forderung, sondern, auch daS, Recht, kraft dessen er ,t«i diese oder jene' Klasse Gesetzt zu werden verlangte. > zu erweisen,' als' »virrigciis nach' Verfluß des be»' stimmten Tages Niemand mehr gehört werde», uud diejenigen,' die^? ihre ^Forderung bis> dahin nichts angemeldet haben , - in. Rückstcht
derselben mit telst einer förmlichen Klage wider diese Konkurs masse bei diesem Bez.-Gerichte bis 15. I ä n n e r >859 so gewiß anzumelden, und in dieser nicht nur die Riclitigkeit seiner Forderung, sondern auch das Recht, kraft dessen er in diese oder jene Klasse gesetzt zu werden verlangte, zu erweisen, als widri gens nach Verlaus des bestimmten Tages Niemand mehr gehört werden, nnh. diejenigen, die ihre For derung bis dahin nicht angemeldet haben, in Rück sicht des gesamii.ten, znr Konkittsmasse gehörigei5Ver
mitlclst einer förmlichcn 'Anmeldungs- klage, wider den Konkursmasse-Vertreter Herrn, vr. -H/arrer^ k.- k. Nosar' zu Z,ll am See / geltend zu 'machen, 'und' iw derselben nicht nur die Richtigkeit der-> Förderung» sondern auch das Recht, Kraft des sen er sin.die i^eine! oder andere Klasse der Gläubi ger gesetzt zu werden verlangt, nachzuweisen, widri gens nach Verlauf dieser Frist Niemand mehr ge hört > und .selbst diejenigen, die ihre Forderung bis dahin nicht angemeldet haben, auch'daun abgewie sen