, der an die gedachte Kon« kursmasse eine Forderung zu stellen berechtiget zu sein glaubt, erinnert, die Anmeldung derselben mit telst einer föimliel en Klage wider diese Konkurs- masse bei diesem BrzirkS-Gerlchte bis 29. Sept. d. I s. so gewiß auzumelden, und in dieser nicht nur die Nichtigkeit seiner Forternng, sonder» auch das Recht, kraft dessen er in diese oder jene Klasse gesetzt zu werden verlangte, zu erweisen, als widri gens nacl, Verlauf des bestimmten Tages Niemand mehr gebort werden, und diejenigen
an diese Konkursmasse eine Forderung stel len will, hat dieselbe mittelst einer Klage wider diese Konkursmasse bei diesem Gerichte bis den 12. Oktober d. Is. anzumelden, und in der Klage nicht nur ^die Nichtigkeit der Forderung, sondern auch das Recht, kraft dessen er in diese oder jene Klasse gesetzt zu. werteu verlanget, zu erwei sen, widrigens nach Verlauf des erst bestimmten Tages Niemand mehr gehört werden würde , und jene,-die ihre Forderung bis dahin nicht angemel det hätten, in Rücksicht des gesammten
wird Jedermann, der an die gedachte Kon kursmasse eine Forderung zu stellen berechtiget zu fein glaubt, erinnert, die Anmeldung derselben mit telst einer förmlichen Klage wider diese Konkurs- masse bei diesem Bezirks-Gerichte bis 30, Sept. d. Is. so gewiß anzumelden, und in dieser nicht nur die Richtigkeit seiner Forderung, sondern auch das Recht, kraft dessen er in diese oder jene Klasse ge, setzt zu werden verlangte, zu erweisen, als widri- genS nach Verlauf des bestimmte» TageS Niemand mehr gebort
so gewiß einzureichen, und in dieser nicht nur die Richtigkeit seiner Forderung^ sondern auch das Recht, kraft dessen er in diese oder jene Klasse gesetzt zu werden verlangte, zu erweisen, als widrigens nach Verfluß des bestimmten Tages Nie mand mehr gehört werden, und diejenigen, die ihre Forderung bis dahin nicht angemeldet ha^cn, in Rücksicht des gesammten znr Konkursmasse gehörigen Vermögens des benannten Verschuldeten ohne Ans, nähme auch dann abgewiesen sei» sollen, wenn ih nen wirklich