eine Forderung stel len will, hat. dieselbe mittelst einer Klage wider diese Konkursmasse bei diesem Gerichte b i 6 23. Mai d. I 6. anzumelden , und in der Klage nicht nur die Nichtigkeit der Forderung, sondern auch das Recht, kraft dessen er in diese oder jene Klasse gesetzt zu werden verlanget, zu erweisen, widrigeiis nach Verlauf des erst bestimmten Tages Niemand mehr gehört werden würde, nnd jene, die ihre Förderung bis dahin nicht angemeldet hätten, in Rücksicht des gesammte» znr Konkursmasse ge hörigen
, sondern anch das Recht, kraft dessen er in diese oder jene Klasse gesetzt zu werden verlanget, z» erweisen, widrigens nach Ver lauf des erstbestimmtrn Tages Niemand mehr ge hört werden würde, »»d jene, die ihre Forderung bis dahin nicht angemeldet hätten, in Rückstilt des gesammten zur Konknrsiiiassc gehörigen Vermö- gens ohne alle Ausnahme auch dann abgewiesen sein sollen, wenn ihnen wirklich ei» KompensalionSrecht gebührte, wenn sie ein eigenthümliches Gnt aus der Masse zu fordern hätten
des Josef Aigner, Zipper in St. Martin, der Konkurs eröffnet. Wer au diese Konkursmasse eine Forderung stel len will, hat dieselbe mittelst einer Klage wider diese Konkursmasse bei diesem Gerichte bis 30. Mai d. Is. anzumelden, und in der Klage nicht nur die Richtigkeit der Forderung, sondern auch das Recht, kraft dessen er in diese oder jene Klasse gesetzt zu werden verlanget, zu erwei- sen, widrigens nach Verlauf des erst bestimmte» Tages Niemand mehr gehört werden würde, uud jene, die ihre Forderung
z» Stalehr gewilliget worden. Daher wird Jedermann, der an die gedachten Ver schuldeten eine Forderung zu stellen berechtiget zu sein glaubt, aumit erinnert, bis den 21. Maf d. Is. die Anmeldung seiner Forderung in Gestalt einer förmlichen Klage wider diese Konknrsmasse bei diesem Gerichte so gewiß einzureichen, und in dieser nicht nur die Richtigkeit feiner Forderung sondern auch das Recht, kraft dessen er in diese oder jene Klasse gesetzt zu werden verlangte, zu erweisen, als widrigens nach Verfluß
seiner Forderung in Gestalt einer förmlichen Klage wider diese Konkursmasse bei diesem Gerichte so gewiß einzureichen, n»d in dieser nicht nur die Nichtigkeit feiner Forderung, sondern auch das Recht, kraft dessen er in diese oder jene Klasse gesetzt zu werden verlangte, zu erweisen, als widrigens »ach Verfluß des bestimmten Tages Nie mand mehr gehört werden, und diejenige», die ihre Forderung bis dahin nicht angemeldet haben, in Rücksicht des gesammten zur Konknrsmasse gehörigen Vermögens der benannten