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Der Bote für Tirol
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Seite 4 von 4
Datum: 03.07.1850
Umfang: 4
- kcmmissär, rcn Bozen; Hr. Graf Gaysa de Festetih, Gutsbesitzer aus Wien, rcn Mailand (in der g. Sonne). — Hr. Viktor Freiherr ». MeSznil, Gutsbesitzer auS Ungarn, rcn Malland; Hr. !>. Lilienfeld, chstländ. (Edel mann, ron München; Hr. AlberS, Prirat, rcn Nürn berg; Hr. Schreier, k. baier. Medizinalrath, mit Gattin; Hr. Rödl, geistl. Rath; Hr. Wedl, Pfarrer und Dekan, ron Regensburg; Hr. Geri, Gutsbesitzer; Hr. Paul Radl- meyer, Bräuereibesiher; Hr. ThcmaS Radlineyer,Handels mann ; Hr. Brändel, Prirat

in unserm Verlage ein kleines Aiidachtsbnchlein zur Feier dieser Novenne mi: den gewöhn lichen Kirchengebethen, als Morgen-, Abend-, Meß-, Beicht-, Kommunion-, Befpergebethen zc., und einer kurzen Ge schichte des Gnadenbildes Maria-Hilf. t Bekanntmachung. Der gefertigte Magistrat hat die Obliegenheit, au» der Mellinger v. Stcckt'fchen Stiftung einein Mädchen aus der Johann und Georg Viktor r. Stcckt'fchen Nachkoinmenschast männlicher oder weiblicher, rc»> Oberinnthale abstammender Linie jährlich

als IluSstattung nach Vesund der.Würdigkeit in Rücksicht ihre« sittlichen Betragens und ihrer Dürftigkeit 25 fl. SH V- kr. (5.M.W.W. oder 30 fl. 32 kr. N W. aus zubezahlen. Tie Bewerberinnen haben demnach Ihre Gesuche »im Erlangung dieser Ausstattung für das laufende Jahr mit Nachweilung ihrer Abkunft aus der Johann Georg Viktor v. Slöckl'fchen Nachkommenschaft in männlicher oder weib licher Linie, ihrer Sittlichkeit und Dürftigkeit tiS l2.Äugust l. IS. bei tiefem Magistrate einzureichen, wobei bemerkt

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Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 4
Datum: 03.01.1853
Umfang: 4
Behörden; . «1) die Anordnungen, welche von den Ministerien oder anderen obersten Verwaltungsbehörden des Reiches, innerhalb ihres Wirkungskreises, mit verbindender Kraft, zur Auslegung oder Vollziehung der Ge setze, so wie zur Feststellung von RechtSbeziehnn- gen oder Obliegenheiten erlassen werden. Die Verlautbarung dieser Gesetze fuud Verordnun gen hat durch das Neichsgesetzblatt zu geschehen, ohne Unterschied, ob dieselbe» für den ganzen Umfang des Reiches, oder nur für einzelne Kronländcr, LandeS

und Verordnungen sind alS gesetzlich kundgemacht anzusehen, sobald sie selbst, oder in den Fällen des F. 6, die Erlässe, womit sie in Wirksamkeit gesetzt werden, in dem Neichsgesetzblatt eingerückt erscheinen. 8. 3. Die verbindende Kraft der durch das Neichs gesetzblatt kundgemachten Gesetze und Verordnungen beginnt, wenn demselben nicht ausdrücklich eine än dere Bestimmung beigefügt wird, in allen Theilen des Reiches, für welche sie Wirksamkeit haben, mit dein Anfange des fünf n»d vierzigsten Tages

gesetzlich kundgemacht anzuseben, an welcliem sie in dem LandesregieriiugSblatte eingerückt erscheinen, und ibre verbindende Kraft beginnt mit dem Anfange des fünfzehnten Tages nach Ablauf desjenigen Tages, an welchem sie im LandeSregiernngsblatte eingerückt er schienen sind, wenn nicht ein anderer Zeitpunkt aus drücklich festgesetzt wird. 8. 10. Die laiidcsfürstlichcn Behörde« sind mit dem Neichsgefetzblatte, so wie in jedem Kronlande mit dem Landesregierüngsblatte von AmtSwegen zn betbei- len

des Reichsgesetzblattes uud der Landes- regiernngsblätter für Jedermann thnnlichst erleichtert, die Bestellung auf dieselben von jedem Postamte an genommen, der Preis derselben möglichst billig gestellt uud die Verscuduug alleuthalbeii nach Art der Zei tungen eingeleitet werde. 8. 13. Nach Maßgabe der Umstände und des daraus Iiervorgehende« Erfordernisses sind zur mög lichsten Verbreitung der im Rcichsgesetzblatte mit ver bindender Kraft kundgemacliten Gesetze und Verord nungen, auch' noch andere Arten

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Der Bote für Tirol
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Seite 8 von 8
Datum: 17.04.1855
Umfang: 8
L e r z e i ch n l ß der im Monate Jänner 1855 vom k. k. Pri vilegien-Archive einregistrirten verliehenelt, verlän^ gerten, übertragenen und außer Kraft getretenen aliSschlseßeiide-i Privilegien. (Tortsttzil-'g.) v. Verlängerte Privilegien. Fxanz A'aver /»utta ans die Erfindung, alle Gat- tungen Thier-Cadaver zn ilidnstriellen Zwecken zn verwende», vom lv. November 1846 auf das 9. Jahr. Beschreibung geheim gehalten. Derselbe auf die Erfindung, durch eigens ge formte Dochte ein besonderes Licht

und Verbesserung von Maschinen znr Gutta percha-Fabrikation, vom 3. November 1347 auf das 3. Jahr. Beschreibung geheim gehalten. (In Folge hohen Ministerial-Erlasses vom >9. April 1354, Z. 4450/279, wurde dieses Privilegium bloß auf die in der Privilegiums-Aeschreibung dargestellten Ma schinen aufrecht erhalten, in allen übrigen Punkte» dagegen außer Kraft gesetzt). Georg v. Wiuiwarter auf die Erfindung, miitelst eines eigens constrnirten Apparates die beim Ab dampfen irgend einer Flüssigkeit

Edle v. Alpenau. Beschreibung geheim gehalten. v. Außer Kraft getretene Privilegien. Severin Maresch anf die Erfindung eines porta tiven Bratapparates. Vom 3. Jnni 1353, ungiltig vom 3. Jnni 1354. Durch Zeitablauf erloschen. Beschreibung früher geheim gehalten. Michael Lechner auf die Verbesserung, den Stahl und Mock zur Fabrikation von Senfen, Strohmessern und andern derartig geschliffenen Schneidewaare» anf eine solche Art darzustellen, daß derselbe eine größere Härte annehme. Vom 25. Juni >344

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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 8
Datum: 01.09.1853
Umfang: 8
. Der heil'gen Myrthe zartes Grün Hat Er zum dritten Kran; geschlossen. In dem die hohe Braut erschien. Ihr möget hoch im Preise gelten. Drei Kränze die Er liebend wand! Und künden laut in alle Welten, Wie Er beglückt sein weites Land. Der St. Petri-Pnuli Tag in Noin. Von Gustav Nie ritz. *) Zwei Historien- und zwei Landschaftsmaler, lauter junge Deutsche, bewohnten in Rom, wo sie sich in ihrer Kunst ausbilden wollten, ein und dasselbe Haus. Jene hießen Liebe und Kraft, diese Hasse und Horn. An einem heiter

» J»nimorge» des Jahres >352 hatten sich die beiden Landschafter fertig ge macht, mit ihren'Zeichnenmappen auszugehen und Naturstudien anzufertigen, als Kraft in ihre Woh nung trat. »Wir wollen' — hob er an — diesen Vormittag das stolze Rom aus der Vogelperspektive ansehen. Wir sind ihrer sechs, und ich soll Euch fragen, ob Ihr von der Parthie sein wolltet? Es gilt, den Knopf der Peterskirche zu ersteigen, nnd Ihr werdet mir beipflichten, daß dieser Bestich werth ist, daß man ihm einen Stndiengang

aufopfert. Der Führer ist bestellt uud harret unser am St. Peter.' Die beiden Landschafter legte» ger» ihre Feldstühle und Mappen wieder hin und folgten dem voraus- schreitenden Kraft, welcher sie nach dem Sammel orte vor der Peterskirche geleitete. Hier warteten ihrer bereits die übrigen Kunstjünger, die nun ver eint die Pforte betraten, welche sie hoch über Roma's stolze Gebäude hinauf führen sollte. Doch das that vielmehr der Kircheuhüter, welcher sich an die Spitze der schau- und steiglustigen

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