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Bücher
Jahr:
1876
Erziehungs- und Unterrichtslehre für Gymnasien und Realschulen
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Seite 118 von 576
Autor: Schrader, Wilhelm / von Wilhelm Schrader
Ort: Berlin
Verlag: Hempel
Umfang: XIV, 560 S.. - 3., durchges. Aufl.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Signatur: II 300.237
Intern-ID: 394957
Bildung des Gemüths, 103 herbeizuführen und den Lehrer allmählich zu einer besseren Gewöhnung zu vermögen, deren Vorteil er bald aus der eignen größeren Befriedigung und dem willigeren Gehorsam der Schüler entnehmen wird. Ueberhaupt aber soll der Lehrer nicht mehr befehlen als durchaus nöthig ist, und er soll außerdem viel lieber gebieten als verbieten, beides aus demselben Grunde. Denn seine hauptsächliche Aufgabe ist die Leitung und Entwickelung der jugendlichen Kraft; kann es hierbei

ohne Verbote Verweise Strafen nicht abgehen, so handelt es sich doch zunächst und Zumeist darum diese Kraft in Thätigkeit d. h. in gesundes Leben zu versetzen, oder noch genauer gefaßt, es kommt darauf an, die eigene Thätigkeit und den selbständigen Trieb des Kindes mach zu rufen und für das richtige Ziel in positiver Weise in Anspruch zu nehmen. Das Verbot soll aber zuerst nur negativ wirken und kann also nur den Boden für jene Thätigkeit ebnen und reinigen; mithin macht vieles namentlich aber unnützes

Verbieten das Kind unsicher, verbittert ihm die Lust am eigenen Thuu und lähmt somit seine Kraft. Soviel über die Natur des Befehls; das zweite ist, daß der Lehrer demselben Nachdruck zu verschaffen wisse. Dieses soll wie eben bemerkt nur in letzter Instanz durch die Strafen geschehen ; es giebt aber viel ein fachere und naturgemäßere Mittel um das Kind zum Gehorsam zu er ziehen. Das selbstverständlichste und nächstliegende unter ihnen ist, daß der Lehrer sich stets von der Ausführung seiner Befehle

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