, sondern auch das Recht, kraft dessen er in diese oder jene Klasse gesetzt zu werten verlangte, zn erweisen, als witrigenS nach Verfluß des bestimmten Tages Niemand mehr gehört werden, und- diejenigen, die ihre Forderung bis dahin uicht angemeldet haben, in Rücksicht des gesammten obigen Vermögens des benann ten Verschuldeten ohue Allsnahnie auch dann abgewiesen sein sollen, wenn ihnen wirklich ein KoinpensationSr'echt gebiihrte, oder wenn sie auch ein eigenes Gut von der Masse zn fordern hätte
, bis den >0. I u ui d.JS. die An meldung seiner Forderung 'in Gestalt einer förmlichen Klage wider diese Kcnknrsmasse bei diesem Gerichte so gewiß einzureichen, und in dieser nicht nur die Richtigkeit seiner Forderung, sondern auch das Recht, kraft dessen er in diese oter jene Kla»e gesetzt zn werden verlangte, zis erweisen, als witrigeiis nach Verfluß des bestimmten TageS Niemand m.'hr gehört werden, und diejenigen, die ihre Forderung bis da-^ hin nicht angemeldet haben, in Rücksicht des gesamm ten , im Lande Tirol
der verstorbenen Josepha Augerin, Witwe Zschabruii, uuv ihrer Töchter Maria Anna und Maria Katharina Tschabrnn in SchrunS gewilliget worden. Daher wird Jedermann, der an die gedachten Verschuldeten eine Forderung zu stellen bere.htigct zn sein glaubt, anmit erinnert, bis den 23. Mai d.JS. die 'Anmeldung seiner Forderung in Gestalt einer förmli chen Klage wider diese Konlnrsinasse bei diesem Gerichte so gewiß einzureichen, nnd in dieser nicht nur die Nich tigkeit seiner Forderung, soutern anch das Recht, kraft
diese Konkursmasse bei diesem Gerichte so gewiß einzureichen, «nd in dieser nicht nnr die Richtigkeit seiner Forderung, sondern aitch das Recht, kraft dessen er in diese oder jene Klasse gesetzt zu werden verlangte, <n erweisen, als widrigenS nach Verfluß des bestimmten TageS Niemand mehr gehört werden, und' diejenigen, die ihre Forderung biS dahin nicht angemeldet haben, in Rücksicht des gesammten Vermögens des benannten Verschuldeten ohne Ausnahme auch dann abgewiesen sein sollen, wenn ihnen wirklich ejn