Z2O die Anmeldung seiner Forderung in Gestalt einer förmli- der Wirthi> Magdalena Dietrich, geborn,» Walck ,» chen Klage wider diese Konkurs-Masse bei diesem Ge- Fl<«ß, gewllligeì worden. »? t» richte so gewiß einzureichen, und in dieser nicht nur die Daher wird Jedermann/ der an der gedachten Ver. Richtigkeit seiner Forderung, sondern auch das Recht, schuldeten eine Forderung zu stellen berechtiget!» s-»» kraft dessen er in diese oder jene Klasse gesetzt zn werden glaubt, aninit erinnert
, bis den i. Juni dieses Iah«» »erlangte, j» erweisen, alö widrigenö nach Verfluß des die Anmeldung seiner Forderung in Gestalt einer förmli- dest-ininten Tages Niemand mehr gehört werden, und die- chen Klage wider diese Konkuromasse bei diesem Geà jeniqen, die ihre Fordernug bis dahin nicht angemeldet so gewiß einzureichen, und in dieser nicht nur dieRich„a. haben , in Rücksicht des gestimmten im Lande Tirol und keit seiner Forderung, sondern auch daö Recht, kraft Vorarlberg befindlichen Vermögens
>. so gewiß einzureichen, und in dieser nicht nur die Rich- K. K. Land - und Kriminal-UntersuchungS-Gericht, tigkeit seiner Forderung, sondern auch daö Recht, kraft Dialer, Landrichter. dessen er in diese oder jene Klasse gesetzt zn werden ver- langte, zu erweisen, als widrigenö nach Verfluß des be- 3 Bekanntmachung, stimmten Tageö Niemand mehr gehört werden, und die- Der unterfertigte Magistrat hat die Verbindlichkeit jenigen, die ihre Forderung bis dahin nicht angemeldet auf sich, aus der Mellinger
Stöcklischen Stiftung einem haben, in Rücksicht des gesammten im Lande Tirol und Mädchen auö der Johann und Georg Viktor v. Stöckl- Worarlberg befindlichen Vermögens deö benannten Ver- schen Nachkommenschaft — in männlicher oder weiblicher schuldeten ohne Ausnahme auch dann abgewiesen seyn sol- oberinnthalischer Linie abstammend. — jährlich als AuS- len, weuu ihnen wirklich ein Kompensationsrecht gebühr- stattuug nach Befinden der Würdigkeit in Hinsicht der te, oder wenn sie auch ein eigenes Gut
- oder Pfandrechtes, das ihnen sonst und Georg Viktor v. Stöckl'schen Nachkommenschaft in zu statten gekommen wäre, abzutragen verhalten werden männlicher oder weiblicher Linie, ihrer Sittlichkeit und Würden. Dürftigkeit bis Mai d. I. anher einzureichen, wobei Zugleich wird zum Versuche einer gütlichen Ansglei- bemerkt wird, daß, im Falle sich ein derlei Mädchen in- chnng dieser Konkurssache, nnd im Nichterzielnngsfalle nerhalb dieses Termines um Verleihung dieses Stipen- znr Bestätigung oder Wahl