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Der Bote für Tirol
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Seite 6 von 6
Datum: 27.04.1857
Umfang: 6
und über das in jenen Kronländern, in welchen die Civil-Jurisdiktions» Norm vom 20. November 1852 Giltigkeit hat, be findliche unbewegliche Vermögen der Rosina Spann Witwe Grieser und ihres Sohnes Georg Grießer, Schmiedgesell zu Fulpmes, der Konkurs eröffnet. Wer au diese Konkursmasse eine Forderung stel len will, hat dieselbe mittelst einer Klage wider diese Konkursmasse bei diesem Gerichte bis 26. Mai d. Js. anzumelden, und in der Klage uicht uur die Richtigkeit der Forderung, sondern nuch das Recht, kraft

. Wer an diese Konkursmasse eiue Forderung stel len will, hat dieselbe mittelst einer Klage wider den Konkursmasse-Vertreter Herrn Alois Strasser bei diesem Gerichte bis 25. kommenden Mo nats Mai d. I 6. anzumelden, und in der Klage uicht nur die Richtigkeit der Forderung, sondern auch das Recht, kraft dessen er in diese oder jene Klasse gesetzt zu werden verlanget, zu erwei sen, widrigens nach Verlauf des erst bestimmte» Tages Niemand mehr gehört werden würde, und jene, die ihre Forderung bis dahiu

von Wenns. Ueber die Klage des Nikodemns Raich von Leins, wider Alois Schranz von Wenns pcto. 104 fl. nebst Anhang wurde mit heutigem Bescheide auf den 28. Mai d. Js. 9 Uhr Vormittags zur summari schen Verhandlung Tagsatzung angeordnet, und für den unbekannt wo abwesenden Geklagten auf dessen Gefahr und Kosten Herr Dr. Kathrein von Jmst von Amtswegen aufgestellt. Hievon wird Alois Schranz mitiels diests Ediktes, welches die Kraft der legalen Zustellung der Klage hat, zu dem Ende verständiget

berechtiget zu seiu glaubt, aumit erinnert, bis den 9. Mai d. Js. die Anmeldung seiner Forderung in Gestalt einer förmlichen Klage wider diese Konkursmasse bei diesem Gerichte so gewiß einzureichen, und in dieser nicht mir die Richtigkeit seiner Forderung, sondern auch das Recht, kraft dessen er in diese oder seue Klasse gesetzt zu werden verlangte, zu erweise«, als widrigens «ach Verfloß der be» stimmten Tages Niemand mehr gehört werde», nnd diejenige», die ihre Forderung bis dahin nicht angemeldet

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